Bedienungsanleitungen NEVARIS-Finance | Baubetriebsabrechnung | DATEV-Schnittstelle | X-Rechnung Deutschland | SEPA-CH | Wertberichtigung |
---|---|---|---|---|---|
|
|
Online-Hilfe | Tips und Tricks | BLO Historie der Updates: | BLO Historie der Updates: | Betriebsdaten, Rechtsform | Betriebsdaten, Negativliste->Liste der nicht | LVO-Abzugstabellen 2021 (Ost/West) zur Ermittlung der psch. Nettoentgelte für eine Entschädigung nach §56 IFSG. Stand: 06/2021 | LVO-Abzugstabellen 2022 (Ost/West) zur Ermittlung der psch. Nettoentgelte | LVO-Abzugstabellen 2023 (Ost/West) zur Ermittlung der psch. Nettoentgelte | Neue Baulohn PERFIDIA-Lizenz (incl. aktuelle PROD-ID für den Webclient ab Patch 2023.1.9 und 2023.2) | Anleitung: Import der Sozialversicherungswerte ab 01.10.2022 per Schnittstelle Anleitung für den Import | Sozialversicherungswerte ab 01.10.2022, ab 07.12.2022 incl. Sozialversicherungswerte ab 01.01.2023; ab 19.06.2023 incl. | Sozialversicherungswerte ab 01.10.2022, ab 07.12.2022 incl. Sozialversicherungswerte ab 01.01.2023 | Zu Quarantäne: #QUF, Newsletter am 15.09.2022 | Musterlohnart, EPP (Energiepreispauschale) | Musterlohnart, Informations-Lohnart ÜB; A150Informations-Lohnart für Bemessungsgrundlage Arbeitnehmer für den Übergangsbereich ab 01.10.2022 | Musterlohnarten, Wegezeitvergütung,371WE 375WE 381WE 386WE |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Musterlohnart zur Bewertung der | Musterlohnart Inflationsausgleich | Perfidia Handbuch zur Version: | Kinderverwaltung | Perfidia Version 194rc6 | Wintergeld Ausland |
---|---|---|---|---|---|
Berechnung-des-kurzarbeitergeldes-2022-67-60%, Gültigkeit war vom 01.01.-31.05.22, rückwirkend ungültig | Berechnung-des-kurzarbeitergeldes-2022-77-70%, Gültigkeit war vom 01.01.-31.05.22, rückwirkend ungültig | Berechnung-des-kurzarbeitergeldes-2022-87-80%, Gültigkeit war vom 01.01.-31.05.22, rückwirkend ungültig | LVO-Abzugstabellen 2022 (Ost/West)zur Ermittlung der psch. Nettoentgelte |
---|---|---|---|
Hinweis:
Die KuG-Tabellen / Berechnung für das Kalenderjahr 2023 sind ohne Berücksichtigung der geplanten Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages ab 01.01.2023 (auf 1.230 Euro) veröffentlicht worden.
Der Bundesrat muss dieser Erhöhung noch zustimmen. Es ist laut Beschlussempfehlung die Veröffentlichung eines geänderten Programmablaufplans für 2023 vorgesehen.
Wann ein aufgrund der geplanten Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags geänderter Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug durch das Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestellt wird, ist der nicht bekannt. Nach Veröffentlichung des geänderten Programmablaufplans werden aktualisierte KuG-Tabellen erstellt.
Berechnung-des-kurzarbeitergeldes-2023-67-60%, | Berechnung-des-kurzarbeitergeldes-2023-67-60%, | Berechnung-des-kurzarbeitergeldes-2023-67-60%, |
---|---|---|
Berechnung-des-kurzarbeitergeldes-2024-67-60% Gültig ab 01.24 |
---|
Zurück | Startseite Download-Portal | Impressum