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Beim Import der Betriebsnummern der Berufsgenossenschaften wird überprüft, ob die Bemessungsgrenze, also die Jahres-Höchstgrenze, bei den BG-Stammdaten richtig eingetragen ist, und sie wird dort, wenn nötig, geändert.
Die Import-Datei enthält ein Gültig-ab-Datum; zu diesem Datum wird der Eintrag zu den Beitragssätzen geändert oder neu erstellt.
Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten, Berufsgenossenschaften
Stand: 0116.1012.22 2022 (Auslieferung zum 01.01.2023; veröffentlicht am 0619.12.22)
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