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BLOHN - - FIN-3544 - Baulohn, ab 01.01.2022 Jahres-Einrichtung
Finance Version: NEV20.20.002 (2020.20.Jahreswechsel)
Jahres-Einrichtung
Einige Werte zum Jahreswechsel können automatisch eingerichtet werden; dazu schrittweise die Jahres-Einrichtungen ausführen, in der Baulohn-Einrichtung, Auswahl: Jahr zum 01.01.22
Sozialversicherungswerte
Es werden Einträge West und Ost, gültig ab Januar, erstellt; für alle Mandanten mit einem Aufruf.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (und Arbeitslosenversicherung) in den alten Bundesländern sinkt um 50 Euro, während sie in den neuen Bundesländern um 50 Euro steigt.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (und Pflegeversicherung) verändert sich zum Jahr 2021 nicht. Andere Werte, die sich an die Beitragsmessungsbemessungsgrenzen orientieren, werden analog angepasst (oder nicht angepasst).
Pflegeversicherung ab 01.01.2022: Der Pflegeversicherungs-Beitragszuschlag für Kinderlose wird erhöht auf: 0,35 Prozent
Insolvenzgeldumlage Prozent ab 01.01.2022: Die Insolvenzgeldumlage sinkt auf 0,09 Prozent.
Beitragssätze der Sozialkasse für das Bauhauptgewerbe
Der Beitrag für Angestellte wird auf 67 Euro in den alten Bundesländern (incl. Soka Berlin West) angehoben.
Der Beitrag für die Soka-Ost und Berlin OST wird um 0,2% gesenkt auf: Soka Ost = 18,7% und Berlin Ost = 23,65%.
In allen Tarifgebieten wird der Beitrag für das Urlaubsverfahren von 15,40% auf 15,20% gesenkt. Der Prozentsatz für Urlaubs- und Mindesturlaubsvergütung bleibt aber dennoch unverändert bei 14,25 % bzw. 16,63 % bei Schwerbehinderung. Nur für Bund West und Berlin West wird im Gegenzug der Beitrag für die Zusatzversorgung von 3,00% auf 3,20% angehoben.
Beitragssätze Sozialkassen kontrollieren
Wir empfehlen die Beitragssätze Ihrer Sozialkassen mit den aktuellen Tarifverträgen zu kontrollieren. Bitte beachten Sie dazu auch: Beitragssätze anderer Sozialkassen
Beitragssätze anderer Sozialkassen
Wichtiger Hinweis: Die Beitragssätze von anderen Sozialkassen (Maler, Gerüstbau, Betonsteingewerbe, etc.) müssen manuell gepflegt werden. Bitte beachten Sie etwaige Änderungen.
Arbeitszeitgruppen
Es wird die Übersicht der Arbeitszeitgruppen angezeigt. Aus dieser Übersicht heraus können die einzelnen Kalender für das Jahr erstellt werden.
Urlaub kfm.
Für Arbeitnehmer mit festem Urlaubsanspruch kann ein solcher Eintrag für das neue Jahr erstellt werden. Der Urlaubsanspruch ist dann sichtbar bei den Vorträgen, Urlaub Lfd. Jahr.
Feiertagskalender
In der Übersicht können über Funktion, Gesetzliche Feiertage generieren die Feiertage für alle Bundesländer und alle Mandanten erstellt werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Jahr, Für weitere Jahre: 01.01.2022 eingeben.
Einrichtung wird geprüft
Damit nicht mit alten Werten abgerechnet wird, werden für Januar die Einrichtungen geprüft: Bei der Januar-Abrechnung wird ein Fehler ausgegeben, wenn für Januar kein Eintrag zu den
Sozialversicherungswerten vorhanden ist. Bei der Ermittlung der voraussichtlichen SV-Beiträge für Januar werden Fehler ausgegeben, wenn für Januar kein Eintrag zu den Sozialversicherungswerten vorhanden ist oder wenn Personalnummern mit Arbeitszeitgruppen enthalten sind, für die noch keine Sollstunden für den Monat im Kalender sind.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Abrechnungslauf ausführen und Aktion: Zahlungen, Krankenkasse voraussichtlich.
Beitragssätze
Für die Abrechnung im Januar sind auch die aktuellen Beitragssätze der Krankenkassen nötig. Diese haben wir am 04.01.2022 per Newsletter bereit gestellt.
/Stammdaten/Import Stammdaten, Import Beitragssätze.
Betriebsnummern
Für die Abrechnung im Januar ist eine aktuelle Betriebsnummerndatei nötig. Diese haben wir am 04.01.2022 per Newsletter bereit gestellt.
/Stammdaten/Import Stammdaten, Import
UV-Stammdatendatei
Für die Abrechnung im Januar eine aktuelle UV-Stammdatendatei nötig. Diese haben wir am 04.01.2022 per Newsletter bereit gestellt.
/Stammdaten/Import Stammdaten, Import Berufsgenossenschaften
Perfidia-Version
Für die Übermittlung von Daten ist eine neue Perfidia-Version, mit der Versionsnummer .175 oder größer, nötig. Diese Version steht Ihnen im NEVARIS Downloadbereich zur Verfügung:
Perfidia Standalone - NEVARIS Service - Confluence
BLOHN - - FIN-3526 - Baulohn, sonstige Änderungen ab 01.01.2022
Finance Version: NEV20.20.002 (2020.20.Jahreswechsel)
Personalstamm SV, Angabe der Krankenkasse zur Versicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Bei geringfügiger Beschäftigung (Beitragsabführung erfolgt an die Minijobzentrale; Personengruppenschlüssel 109, 110) ist die Angabe der Krankenkasse notwendig, bei der der Arbeitnehmer tatsächlich versichert oder familienversichert ist. Dazu kann im Personalstamm diese Krankenkasse aus der Übersicht der Geschäftsstellen der Krankenkasse ausgewählt werden. Dieser Eintrag ist sowohl für Sozialversicherungsmeldungen notwendig (bei kurzfristiger Beschäftigung), bei AAG-Anträgen (Umlage 1) ab 01.01.22, wie auch zur zukünftigen Abfrage einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Im zukünftigen Verfahren zur eAU kann eine Abfrage nur bei der Krankenkasse erfolgen, bei der Arbeitnehmer tatsächlich versichert ist, nicht bei der Beitragseinzugsstelle, der Minijobzentrale. Wenn ein Antrag auf AAG-Erstattung zur Umlage 1 gestellt wird, benötigt die Minijobzentrale zukünftig die Angabe für die Bearbeitung des Erstattungsantrages.
Zu den Sozialversicherungsmeldungen beachten Sie bitte die Erläuterungen in FIN-3906 "2021/2022 - SV, ab 01.01.22 = Neue Angaben bei geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigung; sowie Rückmeldungen zu kurzfristiger Beschäftigung".
Dazu ist es notwendig, dass die Krankenkasse, bei der der Mitarbeiter versichert ist, im Personalstamm im Feld "Keine Beitragspflicht, versichert" ausgewählt wird. Wenn es sich um eine gesetzliche Krankenkasse handelt, so ist diese Krankenkasse auszuwählen. Sollte der Arbeitnehmer privat krankenversichert sein, so ist die/eine private Krankenkasse auszuwählen. Beim Prüfen des Personalstamms wird ein Hinweis dazu ausgegeben, wenn die Eingabe bei den Personengruppenschlüssel 109, 110 nicht vorhanden ist.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung: "Keine Beitragspflicht, versichert"
Hinweis: Bitte bringen Sie die Krankenversicherung Ihrer geringfügig bzw. kurzfristig Beschäftigten in Erfahrung.
Personalstamm SV, Beitragsgruppe 0 oder 2 zur Arbeitslosenversicherung
Für Arbeitnehmer, die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente vollendet haben: die Regelung, dass die Beitragsgruppe 0 zur AV gilt, läuft zum Ende Jahr 2021 aus.
Ab 2022 gilt wieder AV = 2, halber Beitrag, das ist der Anteil des Arbeitgebers.
Mit dem vom Bundesrat am 25.11.2016 beschlossenen Flexirentengesetz entfiel der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung nur befristet vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2021.
Wenn anders im Personalstamm, dann wird dort ab dem aktuellen Abrechnungsmonat 01.22 (nicht vorher) ein Fehler ausgegeben.
Der Personalstamm ist vor der Abrechnung 01.22 entsprechend zu korrigieren.
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen und
/Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung, Beitragsgruppe AV
Sozialkasse, Volljährige im Auslernjahr
Wenn bei einem volljährigen Arbeitnehmer im Auslernjahr eine Schwerbehinderung vorlag, wurde die Kennung, dass schwerbehindert, beim Anspruch der Urlaubstage nicht beachtet.
Es wird je 10,3 Beschäftigungstage ein Tag Urlaub erworben, wie bei gewerblichen Arbeitnehmern auch.
/Abrechnung, aktuelle Abrechnung
/Stammdaten/Personalstamm, Register Beschäftigung, zu Urlaub, Konto: Urlaubsstatistik
Lieferscheine, Personalnummer für Fahrer (Sonderfunktion zur Materialwirtschaft)
Bei der Anzeige "Personal", wenn in Mandanten außerhalb des Baulohns eine Übersicht auf Personalnummer aufgerufen wird, kann ausgewählt werden, ob diejenigen Personalnummern, die zum Mandanten gehören oder ob übergreifend alle Personalnummern angezeigt werden sollen. Dabei handelt es sich nur um einige wenige Daten. Das ist die Aktion: "Alle Firmen, eine Firma".
Diese Einstellung wird pro Benutzer gemerkt und beim nächsten Aufruf wieder angewendet.
/Abteilungen/Materialabrechnung/Lieferscheine, Lieferscheine, Bearbeiten, Lookup auf Spalte Personalnr.
Personalliste, Definition, Lohnkonto, Feld aus Lohnkonto: Ermittlung
Wenn mit einer Definition das Lohnkonto ausgewertet wird, ist die Berechnung von Abrechnungsmonat auf Belegmonat geändert worden.
Beispiel: Wenn eine Rückrechnung in 10.21 auf 07.21 durchgeführt wurde, dann werden mit der Ausführung auf den Monat für 07.21 die Werte ausgewiesen, wie von der Rückrechnung festgestellt wurden. So lassen sich z.B. nun auch Werte inkl. Rückrechnungen zur Quarantäne per Personallistendefinition auswerten, die für die Antragsstellung benötigt werden.
/Berichte/Personallisten/Definition, Lohnkonto, Feld aus Lohnkonto: Ermittlung
BLOHN - - FIN-3911 - SV, ab 01.01.22 = Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD)
Betriebsdaten, Rechtsform
Aufgrund der unterschiedlichen Schreibweisen und auch der kreativen Abkürzungen bei Eingaben, hat eine Prüfung auf eine Liste der Rechtsformschlüssel zu erfolgen. Die Schreibweise der Firmenbezeichnung inkl. Rechtsform ist wie in offiziellen Dokumenten notwendig.
Das bedeutet zum Unternehmen muss in den Firmendaten oder in der Niederlassung eine Rechtsform festgelegt worden sein; die Liste der Werte, die gültig sind, wird angeboten.
Die Rechtsform muss auch im Namen des Unternehmens enthalten sein, also in der Adresse laut Firmendaten oder Niederlassung. Sie muss in der Form enthalten sein, wie sie in der Liste der Werte anzeigt wird. An welcher Stelle im Namen die Rechtsform eingebunden ist, wird nicht geprüft. Wenn einer dieser Werte fehlt, dann wird beim Melden darauf hingewiesen und die Karte der Firmendaten oder der Niederlassung angeboten.
Achtung: Das gilt ab 01.22. Die Firmendaten und/oder die Niederlassungsdaten sind entsprechend zu diesem Stichtag anzupassen.
Nur durch die notwendige Pflege der Rechtsform in den Firmendaten und/oder in der Niederlassung wird keine Meldung zu Betriebsdaten ausgelöst.
Die Liste der Werte, die ausgewählt werden können, ist eine amtliche Zusammenstellung.
Wir stellen Ihnen diese Liste mit genaueren Erläuterungen hier zur Verfügung: https://confluence.nevaris.com/download/attachments/262572615/BA_codeliste_dsbd_2%20kurz.pdf?version=1&modificationDate=1636550191079&api=v2
Ebenso sind Schreibweisen aufgeführt, die auf keinen Fall in den Firmenbezeichnungen (Adresse des Unternehmens) verwendet werden dürfen.
Das ist eine sogenannte Negativliste: https://confluence.nevaris.com/download/attachments/262572615/BA_negativliste_dsbd_2%20kurz.pdf?version=1&modificationDate=1636550444681&api=v2
Betriebsdaten, Art der Anschrift bei abweichender Briefadressnummer
Wenn eine abweichende Briefadressnummer gemeldet wird, dann bei der "Abw. Briefadressnr. Art" eintragen, um welche Art Anschrift es sich handelt, zum Beispiel um die Hausanschrift oder um eine Postfachanschrift.
Achtung: Das gilt ab 01.22. Die Firmendaten und/oder die Niederlassungsdaten sind entsprechend zu diesem Stichtag anzupassen.
Nur durch die Pflege der Art der Anschrift in den Firmendaten und/oder in der Niederlassung wird keine Meldung zu Betriebsdaten ausgelöst.
Betriebsdaten, weiteres
Wenn Betriebsdaten gemeldet werden, wenn sich zum Beispiel die Adresse des Arbeitgebers geändert hat, dann gelten diese Regeln:
Das Datum, ab dem die Änderung gelten wird, muss in den Firmendaten oder in der Niederlassung eingetragen sein. Solange das Datum mehr als 3 Monate in der Zukunft liegt, wird nicht gemeldet.
Betriebsdaten, Anforderung einer Meldung
Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Meldung der Betriebsdaten anfordern. In diesem Fall den "Grund zu Betriebsdaten: 05 Aktueller Stand Betriebsdaten" auswählen und den aktuellen Abrechnungsmonat als "Betriebsdaten melden zum" und als "Betriebsdaten gelten zum" eintragen. Damit werden die Betriebsdaten, wie aktuell gepflegt, gemeldet.
Die Meldungen können aus der Übersicht der Betriebsdaten für die Firma oder die jeweilige Niederlassung manuell angestoßen werden, wenn die Eingaben gepflegt wurden.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Betriebsdaten, Datenträger erstellen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Betriebsdaten, Datenträger für NL erstellen.
Betriebsdaten, Melden bei Wechsel des Abrechnungssystems oder Abrechnungsdienstleisters
Wenn das Abrechnungssystem oder der Abrechnungsdienstleister gewechselt wird, dann ist ab 01.2022 eine neue Meldung der Betriebsdaten notwendig. In diesem Fall den "Grund zu Betriebsdaten: 16 Änderung der meldenden Stelle" (alternativ auch 17 oder 18) auswählen und den aktuellen Abrechnungsmonat als "Betriebsdaten melden zum" und als "Betriebsdaten gelten zum" eintragen. Damit werden die Betriebsdaten, wie aktuell gepflegt gemeldet. Es wird ein Betriebsdatenmeldesatz mit der Kennung 06 = Neuer Dienstleister/Neue Abrechnungssoftware gemeldet.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Betriebsdaten oder Datenträger erstellen.
Stammdaten, Einrichtung, Firmendaten, Register DEÜV-Umfang.
Stammdaten, Einrichtung, Niederlassungen, Bearbeiten, Register SV und DEÜV.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Betriebsdaten.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Datenträger erstellen.
BLOHN - - FIN-3913 - RV, ab 01.01.22 = Elektronisches Entgeltbescheinigungsverfahren rvBEA für die DRV (ZUZA)
Bescheinigungen für die Rentenversicherung (ZUZA), Anforderung der Rentenversicherung und die Antwort
Ab dem 1. Januar 2022 wird die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen von rvBEA auch Bescheinigungen anfragen. Zunächst handelt es sich um das Bescheinigungsverfahren "ZUZA". ZUZA steht für "Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen". Ein Arbeitnehmer, der eine gewisse Einkommensgrenze unterschreitet, kann von der Zuzahlung in Bezug auf Rehabilitationsleistungen ganz oder teilweise befreit werden. Die Zuzahlungsbefreiung wird durch die Rentenversicherung geprüft, wenn der Betroffene einwilligt: Dann werden bereits abgerechnete Entgeltwerte elektronisch angefordert und vom Arbeitgeber elektronisch zurückgemeldet. Dieses bisherige Verfahren wurde noch in Papier geführt.
Die Rentenversicherung erwartet die Antwort auf eine Anforderung im ZUZA-Verfahren innerhalb eines Arbeitstages nach Abruf der Anforderung.
Die Antwort auf die Anforderung wird daher vom Programm automatisch erstellt, sobald die Anforderung über die Rückmeldungen eingelesen wurde.
Wie werden die Anforderungen eingelesen? Über die SV-Rückmeldungen der Sozialversicherungsträger. Eine solche Anforderung ist dann in der Übersicht der Rückmeldungen unter dem Grund "RVANF Rentenversicherung, Anforderung" enthalten. Wie werden diese Anforderungen beantwortet?
Wenn eine solche Anforderung eingelesen wird, dann wird gleich eine Antwort erstellt: entweder, dass nicht geantwortet werden kann, weil der Arbeitnehmer nicht oder nicht mehr beschäftigt ist oder die Daten und Beträge werden zusammengestellt.
Was sind weitere Gründe, dass keine Meldung erzeugt wird, die SV-Tage und Steuertage dürfen nicht 0 sein zum Monat der angefordert wird, deshalb:
a. Wenn ein Monat nicht abgerechnet ist, dann melden wir ihn nicht; selbst wenn er angefordert ist.
b. Wenn sich 0 SV-Tage zB durch Elternzeit ergeben, dann melden wir den Monat nicht; selbst wenn er angefordert ist.
Diese Antworten sind in der Übersicht der Rückmeldungen als "RVHIN Rentenversicherung, Grund" oder "RVBEA Antwort zur Anforderung der RV" enthalten. Dabei wird gleich eine Meldedatei erstellt, die dann gesendet werden kann.
/Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Rückmeldungen: Ausführen und Ergebnis.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Rückmeldungen: Ausführen und Ergebnis.
Antworten an die Rentenversicherung, Details
Die Rentenversicherung fordert bestimmte Daten und Beträge für einen bestimmten Monat an. Das ist nach heutiger Definition im Verfahren ZUZA "Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen" der Kalendermonat vor der Beantragung der Leistung zur Reha. Der Monat, der bescheinigt werden soll, ist in der Anforderung von der Rentenversicherung bestimmt und kann nicht geändert werden.
Welche Daten sind als Beispiel enthalten: Beschäftigungsbeginn, Beschäftigungsende, Personengruppe, Beitragsgruppe, ob der Zuschlag zur PV gezahlt werden muss, ob im SV-Übergangsbereich abgerechnet wird, Gesamtbrutto, Gesamtnetto, Steuertage, Steuerbrutto, Lohnsteuer, SV-Tage, SV-Brutto, Beiträge, Auszahlungsbetrag, Meldebrutto.
Spätere Rückrechnungen auf den Monat, der laut Anforderung bereits bescheinigt wurde, lösen keine neue Antwort (Storno/Neu) mit geänderten Werten aus. Die Antworten auf die Anforderung können nicht storniert werden. Wenn eine Korrektur erforderlich ist, dann muss die Rentenversicherung eine neue Anforderung schicken, die eine neue Antwort auslöst. Das kann nur der Mitarbeiter , mit einem Sachgrund, bei der Rentenversicherung neu beantragen.
Antworten an die Rentenversicherung, Personallisten
Die Inhalte und Beträge, die in der Antwort auf eine Anforderung der Rentenversicherung enthalten sind, können in den Personallisten ausgewertet werden.
Hierfür in den Personallisten zwei Definitionen anlegen. Die Spalten dieser Definitionen können automatisch als "Beispiele" erstellt werden.
Dann die Personallisten mit jeweils einer dieser Definitionen ausführen. Die Beträge beziehen sich auf den Belegmonat, wie vorgegeben. Die Ausgabe wird auch für Personalnummern ausgeführt, für die keine Anfrage vorliegt.
Berichte/Personallisten, Definition, Bearbeiten, Beispiele: Rentenversicherung rvbea 1, Rentenversicherung rvbea 2.
Berichte, Personallisten, Vorbereiten, Definition, Bearbeiten, Vorbereiten: Rentenversicherung rvbea 1, Rentenversicherung rvbea 2.
Wichtiger Hinweis zu Rückmeldungen allgemein:
Bitte beachten Sie, dass in Perfidia die Ausführung „Protokolle anfordern“ und auch in NEVARIS Finance Baulohn die Rückmeldungen mind. 1 x wöchentlich auszuführen sind. Nur so ist sichergestellt, dass die Informationen und Anforderungen, die Sozialversicherungsträger zur Verfügung stellen oder auch beantwortet haben wollen, verarbeitet werden können.
Aufruf in PERFIDIA: Gesendete Daten, Protokolle anfordern, alle angebotenen Verfahren.
Aufruf in NEVARIS Finance Baulohn:
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen, ausführen
Bei Versorgungsbezügen:
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Ergebnis auf Versorgungsbezüge, Aktionen Rückmeldungen, Aktionen Import der Rückmeldungen
BLOHN - - FIN-3298 - ZVK; ab 01.01.22 Erweiterung der Meldedaten um die Steuer-ID, Name der Meldedatei (DASKWIjjmm)
Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka-Bau), Name der Meldedatei (DASKWIjjmm)
In diesem Update ist eine Änderung enthalten, die den Namen der DASKWI-Datei betrifft. Wenn eine Meldedatei für die Sozialkasse Bau (Wiesbaden) erstellt wird, dann wird an den Dateinamen Jahr und Monat angefügt, zum Beispiel DASKWI2112 für Dezember 2021. Damit werden die Dateien in einem Verzeichnis zukünftig nicht mehr überschrieben, wenn eine Datei für den nächsten Monat erzeugt wird. Die Dateien stehen somit immer ohne eine eigene Umbenennung des Dateinamens historisch zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Da die Dateien bisher in dem hinterlegten Verzeichnis überschrieben wurden, achten Sie bitte darauf, dass Sie die richtige Meldedatei für die nächste Datenübermittlung verwenden. Dies ist auch am Datum der Erstellung / Änderungsdatum zu erkennen und nun ja auch am Dateinamen mit dem Zusatz: DASKWIjjmm = Jahr und Monat.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Datenträger erstellen.
Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka-Bau)
Zum 01.01.2022 wird das elektronische Meldeverfahren angepasst und der Datensatz ANMEL wird um das Feld „steuerliche Identifikationsnummer“ (Steuer-ID) erweitert. Das neue Feld kann erst ab 01.01.2022 übermittelt werden.
Dafür ist es notwendig, dass die Steuer-ID auch bei geringfügig Beschäftigen in den Personalstammdaten zukünftig gepflegt wird. Bitte beachten Sie auch die Notwendigkeit bei den SV-Meldungen von geringfügig Beschäftigten.
Für eine initiale Befüllung des Arbeitnehmerbestands bei SOKA-BAU sollen, wenn die Steuer-ID vorliegt, diese im Meldemonat 01.22 einmalig gemeldet werden. Dazu die Ausführung Beschäftigungszeiten <Anmel> ausführen. Die Datensätze werden mit dem Meldeschlüssel 0015 = Adressmeldung/Namensänderung alle ZVK-pflichtigen Mitarbeiter an die Sozialkasse gemeldet, um die Steuer-ID zu übermitteln,
/Stammdaten/Personalstamm/Register Steuer: Steuer-ID
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen/Monat, Beschäftigungszeiten <ANMEL> ausführen
Betonsteingewerbe Nordwestdeutschland
Zum 01.01.2022 wird das elektronische Meldeverfahren angepasst und der Datensatz BGMEL wird um das Feld „steuerliche Identifikationsnummer“ (Steuer-ID) erweitert. Das neue Feld kann erst ab 01.01.2022 übermittelt werden.
Die steuerliche Identifikationsnummer muss im Datensatz BGMEL bei der jährlichen Meldung von Beschäftigungszeiten und Entgelt (Meldeschlüssel 0060) mitgeteilt werden.
Das betrifft auch schon die Meldung der Beschäftigungszeiten für das Jahr 2021, ausgeführt für den Meldemonat 12.21 ab 01.01.22.
/Stammdaten/Personalstamm/Register Steuer: Steuer-ID
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen/Monat, Betonsteingewerbe <BGMEL> ausführen
BLOHN - - FIN-3997 - Schwerbehindertenausgleichsabgabe, ab 01.01.22 Änderungen der Staffelbeträge und Änderung der Schnittstelle zu IW-Elan für das Meldejahr 2021
Schwerbehindertenausgleichsabgabe (IW-Elan) ab dem Meldejahr 2021
Gemäß § 160 Absatz 3 SGB IX erhöhen sich die monatlichen Staffelbeträge der Ausgleichsabgabe (§ 160 Absatz 2 SGB IX ) ab Januar 2021, also für die Anzeige, die Arbeitgeber ab Dezember 2021 abgeben müssen, wie folgt:
- 140 Euro (alt: 125 Euro)
- 245 Euro (alt: 220 Euro)
- 360 Euro (alt: 320 Euro)
Wenn ein Eintrag zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe für das Jahr 2021 (oder spätere Jahre) erstellt wird, dann werden diese Beträge (140 Euro, 245 Euro, 360 Euro) für unbesetzte Arbeitsplätze vorgeschlagen. Sofern Sie bereits einen Eintrag für das Jahr 2021 erstellt haben, müssen die Beträge manuell angepasst werden oder der Eintrag kann gelöscht werden und neu erstellt (und ausgeführt) werden.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, Schwerbehindertenausgleichsabgabe
Schwerbehindertenausgleichsabgabe (IW-Elan) ab dem Meldejahr 2021 - Ausgabedateien (kostenpflichtiges Zusatzmodul)
Ab Meldejahr 2021 erhalten die Dateien die Endung .txt, das passiert automatisch. Die Datei <b> enthält weitere notwendige Zusatzangaben. Dies ist z. B. der Ansprechpartner. Als Ansprechpartner wird der Ersteller gemeldet, die Angabe gilt als Unterschrift. Ermittelt wird wie bei Meldungen zu Betriebsdaten, also aus der Adresse der Firma oder der Niederlassung oder dem Ansprechpartner Adressat der Niederlassung. Wenn nicht der Arbeitgeber meldet, sondern zum Beispiel ein Rechenzentrum als "Dritter", dann kann das beim Report vorgegeben werden. Diese Angabe wird dann in die Datei übernommen. Wichtig: Nach dem Import der Dateien in das Programm IW-Elan sind die Daten vom Anwender zu prüfen und ggf. weiter zu vervollständigen oder anzupassen.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, Schwerbehindertenausgleichsabgabe, Aktionen Schnittstelle IW-Elan, Kennzeichnung "Als Rechenzentrum ausgeführt", wenn notwendig.
BLOHN - - FIN-4370 - Kurzarbeit, ab 01.01.22 Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes
Kurzarbeit, Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes ab 01.22 bis 03.22
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchsmonat).
Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Kurzarbeit einen Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent haben, wird das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Bezugsmonat - gerechnet ab März 2020 - auf 70 Prozent (77 Prozent mit Kindern) angehoben. Ab dem 7. Bezugsmonat Kurzarbeit steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent (87 Prozent mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts. Diese Regelungen wurden aufgrund der Änderung das § 421 c Abs. 2 Satz 1 SGB III für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist, bis zum 31. März 2022 verlängert.
Sonderfall: erstmaliger Bezug von Kurzarbeitergeld ab 01.04.2021
Auch Beschäftigte, die einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erstmals nach dem 31. März 2021 erworben haben, können in der Zeit von Januar 2022 bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze haben, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Kurzarbeit einen Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent haben.
Das bedeutet: die Bezugsmonate werden gezählt und gedruckt auf dem Antrag zur Kurzarbeit; das gilt aber nur fürs Jahr 2022 ab Januar bis März.
Das bedeutet: für Monate vom 01.04.21 bis 31.12.21 wird das Kurarbeitergeld nicht erhöht, auch wenn der 4. oder 7. Bezugsmonat erreicht wird, sondern erhöht wird erst in der Zeit von Januar 2022 bis März 2022, auch wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Kurzarbeit einen Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent haben.
Mehr Informationen erhalten Sie bei der Arbeitsagentur: Merkblätter und Formulare für Unternehmen - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung
Kurzarbeit, Tabellen ab 01.01.22
Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (KuG) 60/67 Prozent
berechnung-des-kurzarbeitergeldes-2022-67-60-prozent_ba147226.pdf (arbeitsagentur.de)
Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (KuG) 70/77 Prozent
berechnung-des-kurzarbeitergeldes-2022-77-70-prozent_ba147240.pdf (arbeitsagentur.de)
Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (KuG) 80/87 Prozent
berechnung-des-kurzarbeitergeldes-2022-80-87-prozent_ba147241.pdf (arbeitsagentur.de)
Saison-Kurzarbeitergeld, mit erhöhten Leistungssätzen ab 12.21 bis 03.22 abrechnen
Bei Mitarbeitern, die im Zeitraum 03.20 bis 03.21 bereits einmal Saison-Kurzarbeitergeld bezogen haben, kann auch ab Monat 12.21 bis 03.22 der Leistungssatz erhöht werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet, ab dem 4. Bezugsmonat und ab dem 7. Bezugsmonat kann auch das Saison-Kurzarbeitergeld gestaffelt erhöht werden – vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent.
Dazu bei der KuG-Stammnummer für Saison-KuG, den bisherigen Eintrag, mit einem "Genehmigt-ab-Datum" VOR dem 01.04.21 weiterverwenden. Das kann auch der Eintrag sein, der bereits vorhanden ist mit einem "Genehmigt-ab-Datum" 01.03.2020
/Abteilungen/Baulohn, KuG-Stammnummern, Zeiträume.
Wichtig: Die Erhöhung des Saison-Kurzarbeitergeldes bis 31. Dezember 2021 gilt nur, wenn bis spätestens Bezugsmonat März 2021 der individuelle Mitarbeiter erstmalig Kurzarbeitergeld bezogen hat. Dazu zählen auch die Saison-KuG-Monate 03.20, 12.20, 01.21, 02.21, und 03.21.
Sonderfall: erstmaliger Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld ab 01.12.2021
Auch Beschäftigte, die einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erstmals nach dem 31. März 2021, hier ab dem 01. Dezember 2021 (Beginn des S-KUG-Zeitraum 2021/2022) erworben haben, können im März 2022, das ist der 4. Monat ggf., einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze haben, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Kurzarbeit einen Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent haben.
Das bedeutet: die Bezugsmonate werden gezählt und gedruckt auf dem Antrag zur Kurzarbeit; das gilt aber nur fürs Jahr 2022 ab Januar bis März.
Hinweise, einzelne Mitarbeiter oder neue zusätzliche KuG-Stammnummer
Sollte bei einzelnen Mitarbeitern, die Erhöhung des Leistungssatzes gewünscht (oder nicht gewünscht) sein, so kann der Leistungssatz auch manuell bestimmt werden.
/Stammdaten/Personalstamm/Register KUG, Abweichender Leistungssatz: Eingabe 60/67, 70/77, 80/87
Hilfsweise kann auch mit einer neuen zusätzlichen KuG-Stammnummer gearbeitet werden, die einen entsprechenden Zeitraum eingetragen bekommt, um entweder den Leistungssatz der zugeordneten Mitarbeiter zu erhöhen oder nicht. Dabei werden jedoch je KuG-Stammnummer getrennte Anträge gedruckt.
Dazu bei den KuG-Stammnummern für eine Stammnummer mehrere Einträge erstellen, z.B. A1812K und A1812R. Die tatsächliche Stammnummer dazu, im Beispiel A1812, in der Spalte "Druck KuG-Stammnummer" eintragen. Bei den Personalnummern jeweils die passende Stammnummer eintragen, also A1812K oder A1812R. Die Zeiträume zu den KuG-Stammnummern entsprechend den Regeln anlegen.
BLOHN - - FIN-4365 - Kurzarbeit, ab 01.01.22 Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis 31.03.22
Achtung: Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sind die nur bis zum 31.12.21 befristeten Kurzarbeiterregeln für Unternehmen in der Corona-Krise für den Zeitraum 01.22 bis 03.22 verlängert und verändert worden (Stand: 24.11.21)
Kurzarbeit, Erstattung der SV-Anteile in Höhe von 50% vom 01.01.22 bis 31.03.22
Die volle Erstattung der SV-Anteile zu Kurzarbeit läuft nun zum 31.12.21 aus. In der Zeit vom 01.01.22 bis 31.03.22 werden nur noch 50% der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form erstattet. Dies wird automatisch verarbeitet.
/Abteilungen/Baulohn, KuG-Stammnummern.
Saison-Kurzarbeit, Erstattung der SV-Anteile vom 01.01.22 bis 31.03.22
Für gewerbliche Arbeitnehmer werden die Sozialversicherungsbeiträge zu 100% erstattet, und zwar nicht mehr pauschaliert, sondern nach der tatsächlichen Ermittlung der SV-Beiträge.
Ab dem 01.01.22 werden Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte nur noch 50% der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form erstattet; ab 01.01.22 können aber bei Angestellten zusätzlich die Regeln für die Qualifizierung greifen, damit würden bei Angestellten weitere 50% der Sozialversicherungsbeitrage pauschaliert erstattet werden.
Kurzarbeit und Qualifizierung, ab 01.01.22
Wenn während der Kurzarbeit eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme begonnen wird, dann können ab 01.01.22 50% der Sozialversicherungsbeiträge pauschaliert erstattet werden. Was genau zu einer förderfähigen Qualifizierungsmaßnahme gehört, dazu erkundigen Sie sich bitte bei der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn dies zutrifft, dann im Personalstamm im Register KuG ein Datum eintragen bei "Qualifizierung KuG gültig bis". Den Monat eintragen (den Ersten des Monats), in dem die Maßnahme endet. Dieses Datum belassen, solange die Maßnahme dauert. Eine Auswahl zu "Qualifizierung wegen KuG" wird nicht benötigt, weil (anders als in früheren Jahren) nicht differenziert wird. Es gilt "Qualifizierung KuG gültig bis", solange es ein Datum zwischen dem 01.01.22 und Ende Juli 23 ist.
Hinweis: Das Datum (01.01.22) darf erst nach Ablauf der 100%igen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge eingetragen werden. Das heisst ab dem Abrechnungsmonat 01.22. Bei gewerblichen Mitarbeitern im Baugewerbe erst ab 04.22 (Ende des Saison-KuG-Zeitraumes).
Auf der Abrechnungsliste wird ein Datum "Weiterbildung ab" gedruckt. Das ist der erste Monat, zu dem das aktuelle Datum "Qualifizierung KuG gültig bis" laut Historie eingetragen war.
Wenn das Datum genauer gedruckt werden soll, dann kann außerdem eine Qualifikation (siehe die Qualifikationen zum Personalstamm) mit einem Von-Datum angelegt werden, dann wird genauer das Von-Datum der Qualifikation genommen, um es auf der Abrechnungsliste zu drucken.
/Stammdaten/Personalstamm/Register KuG
/Stammdaten/Personalstamm/Aktionen, Personalstamm, Qualifikationen
Druck zur Saison-Kurzarbeit im Monat 12.21 und vom 01.01.22 bis 31.03.22
In 12.21 wird die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nach der pauschalierten Berechnung gedruckt und ausgewiesen (100% pauschalierte Erstattung der SV-Beiträge). Das gilt für gewerbliche Mitarbeiter und Angestellte.
Ab 01.22 wird die die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für gewerbliche Mitarbeiter nach der tatsächlichen Berechnung gedruckt und ausgewiesen (100% der tatsächlich ermittelten SV-Beiträge).
Ab 01.22 bis 03.22 werden Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte nur noch 50% der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form erstattet.
Ab 01.22 können aber bei Angestellten zusätzlich die Regeln für die Qualifizierung greifen, damit würden bei Angestellten auch 50% der Sozialversicherungsbeitrage pauschaliert erstattet werden.
Beim Druck zur Kurzarbeit werden die verschiedenen Fälle zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in der Abrechnungsliste getrennt ausgewiesen.
/Berichte/Berichte drucken, <BLOKUGSAISON KuG-Antrag auf Saison-KuG und MWG>
Druck zur konjunkturellen Kurzarbeit bis 12.21 und ab 01.22
Bis 12.21 wird die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nach der pauschalierten Berechnung gedruckt und ausgewiesen (100% pauschalierte Erstattung der SV-Beiträge).
Ab 01.22 werden Sozialversicherungsbeiträge nur noch 50% der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form erstattet; ab 01.22 können zusätzlich die Regeln für die Qualifizierung greifen, damit würden weitere 50% der Sozialversicherungsbeitrage pauschaliert erstattet werden.
Beim Druck zur Kurzarbeit werden die verschiedenen Fälle zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in der Abrechnungsliste getrennt ausgewiesen.
/Berichte/Berichte drucken, <BLOKUGAA KuG-Antrag auf konjunkturelles KuG>
BLOHN - - FIN-3535 - Kurzarbeit, ab 01.01.22 AG-Zuschuss KV, PV bei privat Versicherten
AG-Zuschuss KV, PV bei privat Versicherten, wenn Kurzarbeit
Bei Kurzarbeit wird der Zuschuss des Arbeitgebers zur KV, PV bei privat Versicherten ab 01.01.22 so gerechnet:
Sollten das Istentgelt und das fiktive Entgelt wegen Kurzarbeit die Bemessungsgrenze überschreiten, dann wird das fiktive Entgelt gekappt.
Sollte der AG-Zuschuss auf Basis des fiktiven Entgelts den tatsächlichen Beitrag überschreiten, dann wird der Zuschuss gekappt.
Sollte die Summe des AG-Zuschusses auf Basis des fiktiven Entgelts und auf Basis des Istentgelts die Hälfte des tatsächlichen Beitrags überschreiten, dann wird der AG-Zuschuss auf Basis des Istentgelts gekappt, auch auf Null.
/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung
Beispielrechnungen:
Private Krankenversicherung
600,00 KV-Beitrag zur privaten Krankenversicherung
4837,50 Bemessungsgrenze
Beispiel: 2568,80 KV-Brutto ohne KuG und 2268,70 fiktives Entgelt.
Gegenrechnung: Summe ohne KuG und fiktiv sind auf Bemessungsgrenze gekappt. Ja
360,72 aus 2268,70 * 15,9 % (14,6 plus 1,3) wegen Kurzarbeit
Gegenrechnung: 360,72 kleiner als 600,00. Ja
204,22 aus 2568,80 mal 7,3 plus 0,65%, also 7,95 wegen Istentgelt
Gegenrechnung: 204,22 ist höchstens (600,00 minus 360,72) / 2, also 119,64. Nein
daher auf 119,64 korrigiert
480,36 Summe AG-Zuschuss aus 360,72 plus 119,64.
Anmerkung: Ohne diese Berechnung ergäbe sich: 564,94 AG-Zuschuss zur privaten KV.
Private Pflegeversicherung
200 PV-Beitrag zur privaten Pflegeversicherung
4837,50 Bemessungsgrenze
Beispiel: 2568,80 KV-Brutto ohne KuG 2268,70 fiktives Entgelt
Gegenrechnung: Summe ohne KuG und fiktiv sind auf Bemessungsgrenze gekappt. Ja
69,20 aus 2268,70 mal 3,05%
Gegenrechnung: 69,20 kleiner als 200,00. Ja
39,17 aus 2568,80 mal 1,525% (nicht Sachsen)
Gegenrechnung: 39,17 ist höchstens (200,00 minus 69,20) / 2, also 65,40. Ja
daher 108,37 Summe AG-Zuschuss aus 69,20 plus 39,17.
Anmerkung: Ohne diese Berechnung ergäbe sich ebenso: 108,37 AG-Zuschuss zur privaten PV.
BLOHN - - FIN-3536 - Kurzarbeit, ab 01.12.21 Druck Abrechnungsliste für Krankengeld bei Kurzarbeit
Druck der Abrechnungsliste und Antragsformular für Krankengeld bei Kurzarbeit
Das Antragsformular und die Abrechnungsliste sind an die aktuell geforderten Formulare zur Beantragung von Krankengeld bei Kurzarbeit angepasst worden.
Wichtig: Die Beurteilung, ob der Erstattungsanspruch gegen die Krankenkasse des Mitarbeiters gerichtet werden kann oder doch bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragt werden muss, erfolgt nicht vom Programm, sondern muss mit der Erfassung vor der Abrechnung vom Anwender erfolgen.
Hinweise zur Abrechnungsliste und Antragsformular:
Die Zeiträume für Kurzarbeit und Arbeitsunfähigkeit passen nicht in die jeweiligen Spalten. Deshalb sind in den Spalten Verweise und dann jeweils eigene Zeilen pro Personalnummer.
"Kurzarbeit an folgenden Tagen" wird ermittelt für den Betrieb und das ist hier: KuG-Stammnummer, wie abgerechnet im Monat, und zwar welche Tage mit Kurzarbeit oder Krank vor Kurzarbeit. Die Zeiträume enthalten Tage, in denen Stunden waren, also bei vollem Monat die einzelnen Wochen.
Die beiden Zeilen bei Sollentgelt und Istentgelt sind: netto laut Tabelle und Ausgangsbrutto. Diese Werte sind identisch mit dem KuG-Ermittlungsprotokoll.
Das Deckblatt ist (wie bisher) am Ende. Da oben auf der Abrechnungsliste die Krankenkasse nicht steht: Die Abrechnungsliste und der jeweilige passende Antrag sind erkennbar am Betrag.
/Berichte/Berichte drucken, <BLOKUGKK KuG-Abrechnungsliste für Krankenkasse>
BLOHN - - FIN-4183 - Kurzarbeit, Druck Antrag auf Saison-KuG und konjunkturelles KuG ab 01.22
Druck: Saison-KuG, Abrechnungsliste und Antrag ab 01.22
Die Abrechnungsliste und der Antrag fürs Kurzarbeitergeld haben sich geändert.
Die Anträge haben sich geändert. Begriffe sind angepasst worden und der MatrixCode hat sich geändert. Die Erklärung des Arbeitgebers zum Antrag ist angepasst worden und in jedem Fall sind die Punkte einzeln zu prüfen und zu bestätigen.
Druck: KuG, Abrechnungsliste und Antrag ab 01.22
Die Abrechnungsliste und der Antrag fürs Kurzarbeitergeld haben sich geändert.
Die Anträge haben sich geändert. Begriffe sind angepasst worden und der MatrixCode hat sich geändert. Die Erklärung des Arbeitgebers zum Antrag ist angepasst worden und in jedem Fall sind die Punkte einzeln zu prüfen und zu bestätigen.
Wichtig:
Die Angaben sind notwendig für den Antrag und müssen von Ihnen geprüft und um die nicht im System bekannten Informationen ergänzt werden. Sollten noch weitere Tatbestände erfüllt sein, dann teilen Sie das der Bundesagentur für Arbeit bitte gesondert für die/den Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit.
/Berichte/Berichte drucken, <blokugsaison KuG-Antrag auf Saison-KuG und MWG>
und /Berichte/Berichte drucken, <blokugsaa KuG-Antrag auf konjunkturelles KuG>
BLOHN - - FIN-4436 - Quarantäne, ab 01.01.22 Höhe der Entschädigungszahlung
Quarantäne; Höhe der Entschädigungszahlung ab 01.01.22
Es steht eine neue (zunächst noch vorläufige) Tabelle zum Ablesen der pauschalierten Netto Soll- und Istengelte für Berechnung der Entschädigungszahlung aufgrund Quarantäne zur Verfügung.
Rundung des Soll- und Istentgelts
Die jeweiligen Entgelte (Soll- und Istentgelt) werden nun über folgende Formel gerundet: Entgelt in Cent + 1000 / 2000 = Ganze Zahl (Kommastellen entfallen) x 2000 = Wert zum Ablesen in der Tabelle LVO-Abzugstabelle. Wenn man nicht über die Formel rechnen möchte, dann hilft: Der Wert des Entgeltes, der am nächsten am jeweiligen Tabellenwert liegt ist der zu ermittelnde Wert.
Diese vorläufige Tabelle stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: https://confluence.nevaris.com/download/attachments/262572615/LVO_M_Abzug_2022_BMG_60K_ENTWURF_09122021%20%283%29.xlsx?version=1&modificationDate=1639736641866&api=v2
Ermittlung des pauschalierten Nettoentgeltes zum Soll- und Istentgelts und Nettoausfallentschädigung
Aus diesen beiden gerundeten Bruttobeträgen (Soll- und Istentgelt) werden die beiden Nettoentgelte pauschaliert mit Hilfe der Tabelle LVO-Abzugstabelle errechnet (abgelesen) und deren Differenz ist das Nettoentgelt, das ausgefallen ist. Die Entschädigung beträgt 100% der ermittelten Differenz.
Sorgeberechtigt Quarantäne; Höhe der Entschädigungszahlung ab 01.01.22
Ermittlung des Soll- und Istentgelts
Wie bei Quarantäne.
Rundung des Soll- und Istentgelts
Wie bei Quarantäne.
Ermittlung des pauschalierten Nettoentgeltes zum Soll- und Istentgelts und Nettoausfallentschädigung
Aus diesen beiden gerundeten Bruttobeträgen (Soll- und Istentgelt) werden die beiden Nettoentgelte pauschaliert mit Hilfe der Tabelle LVO-Abzugstabelle errechnet (abgelesen) und deren Differenz ist das Nettoentgelt, das ausgefallen ist. Die Entschädigung beträgt 67% der ermittelten Differenz, begrenzt auf 2.016,00 EUR für einen vollen Monat.
Empfehlung:
Wir möchten darauf hinweisen, dass die tatsächliche Erstattung der Behörde anders sein kann. Sollten Sie als Arbeitgeber Zweifel haben, ob und in welcher Höhe ein Anspruch nach dem IfSG besteht, empfehlen wir, sich vorab an die zuständige Gesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes zu wenden.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung
BLOHN - - FIN-4250 - Pfändungen, ab 01.01.22 neue Unpfändbarkeitsgrenze beim Weihnachtsgeld; Hinweise zur Rückrechnung bei Pfändungen
Pfändungen, Unpfändbarkeitsgrenze beim Weihnachtsgeld ab 2022
Ab dem 01.01.2022 ist der pfandfreie Betrag an den kontinuierlich steigenden unpfändbaren Grundbetrag angedockt.
Änderung des § 850a Nr. 4 ZPO (Weihnachtsgeld): Unpfändbar sind ab 2022 Weihnachtsvergütungen bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt. Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem in § 850d Abs. 1 ZPO aufgeführten Unterhaltsberechtigten zustehen, ist der für Normalgläubiger unpfändbare Teil der Weihnachtsvergütung hälftig pfändbar (§ 850d Abs. 1 ZPO).
Das bedeutet, dass der pfandfreie Betrag an die Pfändungstabelle geknüpft wird, die ab dem Jahr 2022 nun jährlich angepasst werden soll.
Beispielrechnung mit den Werten der Tabelle ab 01.07.21:
Seit dem 01.07.21 beginnt die Pfändungstabelle mit einem Wert von 1.260,00 Euro, bei dem zum ersten Mal gepfändet werden kann. Also ist der "unpfändbare Betrag" dieser Wert minus 1 Cent = 1.259,99 Euro. Nach Anwendung des § 850a Nr. 4 ZPO wird dieser Betrag wieder aufgerundet auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag, das gibt 1.260,00 Euro. Für den Weihnachtsfreibetrag die Hälfte davon, würde also 630,00 Euro als pfandfreier Betrag bedeuten. Bei Unterhaltspfändungen werden hiervon, wie bisher, nur die Hälfte als pfandfreier Betrag berücksichtigt, also 630,00 Euro x 50% = 315,00 Euro.
Wichtig, Anwendung nur in den Monaten 10-12.JJ:
In NEVARIS sind die Lohnarten dazu im Register Steuerung, Pfändbarkeit, auf <Weihnachtsgeld> zu definieren. Die Anwendung des pfandfreien Betrages findet jedoch nur in den Abrechnungsmonaten Oktober bis Dezember statt. Ausserhalb dieser Abrechnungsmonate wird auch eine so definierte Lohnart, ohne die Anwendung eines nach Weihnachtsgeld pfandfreien Betrages, als voll pfändbar in der Pfändungsberechnung berücksichtigt und in Abzug gebracht. Siehe dazu auch: Was ist ein Weihnachtsgeld im Sinne des Pfändungsrechts?
Was ist ein Weihnachtsgeld im Sinne des Pfändungsrechts?
Weihnachtsgeld ist pfändungsfrei im Sinne von § 850a Nr. 4 ZOP, wenn es der Definition für Weihnachtsgeld entspricht. Hierfür muss ein zeitlicher Zusammenhang zu Weihnachten bestehen und die Zahlung ungefähr im Zeitraum vom 15.11. bis zum 15.01. erfolgen. Außerdem hat die Sonderzahlung anlässlich des Weihnachtsfests zu erfolgen.
Wichtig:
Bitte prüfen Sie Ihre Einrichtung der Lohnarten, ob die mit diesen Lohnarten berichteten und abzurechnenden Beträge an Mitarbeiter die Voraussetzungen gem. § 850a Nr. 4 ZOP in den Monaten 10-12.JJ erfüllen, in denen der pfandfreie Betrag vom Programm berücksichtigt werden würde.
/Stammdaten/Lohnarten/Register Steuerung: Pfändbarkeit
Pfändungen, Hinweise zu Rückrechnungen
Bei Rückrechnung wird ein Hinweis "Pfändungsbetrag bei Rückrechnung nicht geändert" ausgegeben, sofern im Ursprungsmonat eine Pfändung mit Betrag abgerechnet war. Ob sich was ändern würde, wird nicht geprüft.
Es zählt das Entstehungsprinzip auch bei Pfändungen. Eine nachträgliche Korrektur des Pfändungsbetrages ist händisch vom Anwender zum Ursprungsmonat zu ermitteln, und per Netto-Lohnart einzubehalten oder auszuzahlen.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung/Rückrechnung ausführen, Hinweis
BLOHN - - FIN-3548 - PKW, Geldwerter Vorteil MwSt-Buchung bei Nettoabzügen
PKW, Geldwerter Vorteil Teil MwST-Buchung bei Nettoabzügen
Wenn bei Firmenwagen der Mitarbeiter eine Selbstbeteiligung hat, das wäre Netto-Abzug für Privatnutzung und Nettoabzug für Wohnung Arbeit bei Nutzung des Moduls, dann werden die Beträge der Selbstbeteiligung nicht mehr vom Betrag für die MwSt-Buchung abgezogen. Der Bruttolistenpreis auf volle Hundert Euro abgerundet ist die Basis für die Berechnung und darf nicht reduziert werden. Die Verarbeitung gilt ab 01.01.22.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pkw Geldwerter Vorteil.
Hinweis
Sofern Sie nicht mit dem Modul PKW Geldwerter Vorteil und den entsprechenden Lohnarten arbeiten, sondern die Beträge selbst ermitteln, müssen Sie Ihre Eingaben ggf. überprüfen und anpassen.
Sofern Sie mit Folge-Lohnarten arbeiten, prüfen Sie bitte die Einrichtung, sodass der richtige volle Betrag für die MwSt-Buchung berücksichtigt wird. Basis ist der Bruttolistenpreis auf volle Hundert Euro abgerundet.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn/Gehalt, Lohnarten
/Stammdaten/Lohnarten, Register Berechnungen/Folgelohnarten
BLOHN - - FIN-3912 - SV, ab 01.01.22 = Entfall der Vorgangs-ID in den Datensätzen
Sozialversicherungsmeldungen, Entfall der Vorgangs-ID
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der "Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung" nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 SGB IV i. d. F. ab dem 1. Januar 2021 wurde in den Datensätzen Meldung und Krankenkassenmeldung das Datenfeld Vorgangs-ID aufgenommen.
Auf Grundlage der Ergebnisniederschrift der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 22.09.2020 hat der GKV-Spitzenverband das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.10.2020 um Genehmigung der "Gemeinsamen Grundsätze" gebeten. Das BMAS hat die Grundsätze mit der Gültigkeit ab 01.01.2022 am 11.11.2020 mit der Auflage genehmigt, die Vorgangs-ID im Arbeitgeber-Meldeverfahren mangels einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage wieder zu streichen.
Insoweit wird die Vorgangs-ID aus den Datensätzen ab dem 1. Januar 2022 wieder gestrichen. Das passiert automatisch.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen/Ausführen
BLOHN - - FIN-3533 - SV, ab 01.01.22 Rückmeldungen zur Sozialversicherungsnummer
Rückmeldung zur Sozialversicherungsnummer
Wenn eine Sozialversicherungsmeldung für einen Arbeitnehmer abgegeben wurde, für den die Sozialversicherungsnummer nicht bekannt war oder die Sozialversicherungsnummer abgefragt wird bei der Rentenversicherung, dann wird die Versicherungsnummer zurückgemeldet. Wenn die Sozialversicherungsnummer falsch war, also versehentlich eine falsche oder nicht mehr gültige Sozialversicherungsnummer eingetragen wurde, wird die richtige Sozialversicherungsnummer zurückgemeldet.
Das geschieht durch eine Bestandsabweichungsmeldung (DBBM) oder Meldung zur Vergabe der Sozialversicherungsnummer (DBVR).
Diese Rückmeldedateien können importiert werden. Wenn die Personalnummer gefunden werden kann, zu der zurückgemeldet wird, dann wird im Personalstamm die Sozialversicherungsnummer (oder die richtige Sozialversicherungsnummer) aus der Rückmeldedatei eingetragen. Nur zu Bestandmeldungen erfolgt ein Eintrag bei den Rückmeldungen. Das Eintragen oder Ändern der Sozialversicherungsnummer passiert direkt mit dem Einlesen der Rückmeldungen. Was so übernommen wurde, wird auch gedruckt. Personalnummern, die nicht gefunden werden konnten, werden als "nicht gefunden" gedruckt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.
Die Versicherungsnummer abfragen
Dier Sozialversicherungsnummer eines Mitarbeiters kann bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgefragt werden. Die Personalnummer eingeben, Ok drücken, es wird sofort eine Datei erstellt.
Wenn Rückmeldungen eingelesen werden, dann wird aus der Antwortdatei die Sozialversicherungsnummer direkt in den Personalstamm übernommen, wenn sie dort nicht mittlerweile
eingetragen wurde.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Versicherungsnummer abfragen
Wichtiger Hinweis zu Rückmeldungen allgemein:
Bitte beachten Sie, dass in Perfidia die Ausführung „Protokolle anfordern“ und auch in NEVARIS Finance Baulohn die Rückmeldungen mind. 1 x wöchentlich auszuführen sind. Nur so ist sichergestellt, dass die Informationen und Anforderungen, die Sozialversicherungsträger zur Verfügung stellen oder auch beantwortet haben wollen, verarbeitet werden können.
Aufruf in PERFIDIA: Gesendete Daten, Protokolle anfordern, alle angebotenen Verfahren.
Aufruf in NEVARIS Finance Baulohn:
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen, ausführen
Bei Versorgungsbezügen:
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Ergebnis auf Versorgungsbezüge, Aktionen Rückmeldungen, Aktionen Import der Rückmeldungen
BLOHN - - FIN-3906 - SV, ab 01.01.22 = Neue Angaben bei geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigung; sowie Rückmeldungen zu kurzfristiger Beschäftigung
SV-Meldungen, geringfügig Beschäftigte
Bei SV-Meldungen für geringfügig Beschäftigte (Minijob, Personengruppe 109) werden, außer bei Anmeldungen, folgende Daten zusätzlich gemeldet:
- Ob die Pauschalsteuer abgerechnet wurde,
- die Steuernummer des Arbeitgebers und
- die Steuer-ID des Arbeitnehmers.
Kann keine Steuer-ID gefunden werden, dann wird nichts dazu gemeldet. Dafür ist es notwendig, dass die Steuer-ID auch bei geringfügig Beschäftigen in den Personalstammdaten zukünftig gepflegt wird. Das gilt ab Kalendertag 01.01.22 und auch für die Jahresmeldung des Jahres 2021. Die Angaben werden auch auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung gedruckt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen
Hinweis: Bitte bringen Sie die Steuer-ID Ihrer geringfügig Beschäftigten in Erfahrung.
/Stammdaten/Personalstamm/Register Steuer: Steuer-ID
Minijob, berufsständische Rentenversicherung
Die Verarbeitung ist in diesem Fall so: Es wird eine Meldung an die Bundesknappschaft zunächst erstellt, aber, sobald "Datenträger erstellen" ausgeführt wird, automatisch auf Manuell gemeldet gesetzt. Das heißt: die Meldung wird nicht gesendet. Sondern es wird eine Meldung an die DASBV vorbereitet. Die Meldung an die DASBV enthält keinen Datenbaustein zu den Steuerdaten.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen
Minijob, nur Knappschaft
Die Einzugsstelle bei Minijob, also bei Personengruppenschlüssel 109, ist immer die Bundesknappschaft, also die Minijob-Zentrale; das wird geprüft:
Im Personalstamm, bei Abrechnungen, bei Rückrechnung und bei SV-Meldungen. Wenn diese anders sein sollte, wird ein Fehler ausgegeben. Eine Abrechnung oder Rückrechnung wird nicht ausgeführt, eine SV-Meldung nicht gemeldet.
Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Register Sozialversicherung
SV-Meldungen, kurzfristige Beschäftigung
Bei der Anmeldung (Meldegrund 10) für kurzfristige Beschäftigte (Kurzfristige Beschäftigung, Personengruppe 110), wird folgende Angabe nun zusätzlich gemeldet:
- es ist die Art des Versicherungsschutzes anzugeben
Dazu ist es notwendig, dass die Krankenkasse, bei der der Mitarbeiter versichert ist, im Personalstamm im Feld "Keine Beitragspflicht, versichert" ausgewählt wird. Wenn es sich um eine gesetzliche Krankenkasse handelt, so ist diese Krankenkasse auszuwählen. Sollte der Arbeitnehmer privat krankenversichert sein, so ist die/eine private Krankenkasse auszuwählen.
Es wird nicht die tatsächliche Krankenversicherung gemeldet, sondern ein Kennzeichen dazu, ob der Mitarbeiter gesetzlich oder privat versichert ist. Beim Prüfen des Personalstamms wird ab 01.22 ein Hinweis ausgegeben, wenn das Feld bei kurzfristig Beschäftigen nicht gepflegt ist.
Wenn der Eintrag nicht vorhanden ist, dann wird angenommen das der Mitarbeiter gesetzlich versichert ist und das entsprechende Kennzeichen gemeldet.
Deshalb sollte im Personalstamm das Stammdatenpflege des Feldes "Keine Beitragspflicht, versichert" bei kurzfristig Beschäftigten erfolgen.
Das gilt für Anmeldungen ab dem 01.01.22.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung: "Keine Beitragspflicht, versichert"
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen
Hinweis: Bitte bringen Sie die Krankenversicherung Ihrer kurzfristig Beschäftigten in Erfahrung.
Rückmeldung zu kurzfristig Beschäftigten
Ab dem Jahr 2022 sollen Arbeitgeber, die einen kurzfristigen Minijobber melden, eine unverzügliche Rückmeldung von der Minijob-Zentrale erhalten, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung der Aushilfe weitere kurzfristige Beschäftigungen bestehen oder im laufenden Kalenderjahr bestanden haben. Diese Rückmeldung erfolgt auf elektronischem Weg in Form einer Rückmeldung.
Wenn die Minijob-Zentrale eine Rückmeldung über weitere kurzfristige Beschäftigungen bereitstellt, dann kommen diese mit den übrigen Rückmeldungen ins Programm.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen
Rückmeldungen anzeigen zu kurzfristig Beschäftigten
Die Rückmeldungen der Krankenkassen können angezeigt werden.
/Vor der Abrechnung/SV-Rückmeldungen
Wichtiger Hinweis zu Rückmeldungen allgemein:
Bitte beachten Sie, dass in Perfidia die Ausführung „Protokolle anfordern“ und auch in NEVARIS Finance Baulohn die Rückmeldungen mind. 1 x wöchentlich auszuführen sind. Nur so ist sichergestellt, dass die Informationen, die Sozialversicherungsträger zur Verfügung stellen auch verarbeitet werden können.
Aufruf in PERFIDIA: Gesendete Daten, Protokolle anfordern, alle angebotenen Verfahren.
Aufruf in NEVARIS Finance Baulohn: /Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen, ausführen Bei Versorgungsbezügen: /Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Ergebnis auf Versorgungsbezüge, Aktionen Rückmeldungen, Aktionen Import der Rückmeldung
BLOHN - - FIN-3907 - SV, ab 01.01.22 = AAG, geringfügige Beschäftigung, Mutterschutz, und Änderungen in der Struktur der Dateien
Meldungen Erstattung AAG, Minijob
Wenn für einen geringfügig Beschäftigten, Personengruppenschlüssel 109, 110, eine Meldung wegen Erstattung AAG abgegeben wird, dann gilt:
Im Personalstamm muss die Krankenkasse, bei der die Versicherung tatsächlich besteht, unter "Keine Beitragspflicht, versichert" eingetragen werden, dann wird die Meldung zwar weiterhin an die Bundesknappschaft gerichtet, aber in der Meldung die Betriebsnummer dieser Kasse vermerkt. Es wird die Übersicht der aktiven Geschäftsstellen zur Auswahl angeboten. Wenn die notwendige Krankenkasse, bei der die Versicherung des Arbeitnehmers besteht, nicht vorhanden ist, muss sie angelegt werden. Wenn der Mitarbeiter privat krankenversichert ist, ist hier die/eine Private Krankenversicherung auszuwählen (in dem Fall wird dazu nichts übermittelt).
Hintergrund ist, dass die Minijob-Zentrale zur Prüfung von AAG-Anträgen eAU-Anfragen an die zuständige Krankenkasse richten kann. Wenn kein Eintrag getroffen wird bei den geringfügig Beschäftigten, wird der AAG-Antrag fehlerhaft. Das gilt ab Kalendertag 01.01.22.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung: "Keine Beitragspflicht, versichert": Auswahl Übersicht der Geschäftsstellen
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz und Datenträger Erstattung erstellen.
Meldungen Erstattung AAG
Bei Meldungen wegen Erstattung AAG wurde die Struktur der Datei geändert; dies wird automatisch umgesetzt.
Es gilt, wie jedes Jahr: eine Meldung nicht im alten Jahr erstellen und im neuen Jahr senden, sondern im alten Jahr erstellen und senden oder im neuen Jahr erstellen und senden.
Falls eine Meldung im Kalenderjahr 2021 vorbereitet, aber der Datenträger in 2022 erstellt wird, dann wird ein Fehler ausgegeben:
"Die Meldungen bitte zuerst neu ausführen; sie haben derzeit nicht den aktuellen Stand". In diesem Fall also noch einmal die Meldungen ausführen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz und Datenträger Erstattung erstellen.
Erstattung AAG, Mutterschutz voraussichtlicher Geburtstermin
Sowohl zum Mutterschutz als auch bei Beschäftigungsverbot muss der voraussichtliche Geburtstermin ("mutmaßlicher Entbindungstermin") mit gemeldet werden:
Das ist ein Eintrag im Fehlzeitenkalender mit dem (ersten) Fehlzeitengrund, der die Bedeutung "Geburt Kind" hat. Wenn im Fehlzeitenkalender kein Eintrag für den voraussichtlichen Geburtstermin gefunden wird, dann wird ein Eintrag bei Mutterschutz (oder Elternzeit) mit dem Text "voraussichtlicher Geburtstermin" in der "Krankheitsursache" gesucht. Dieses Datum melden wir dann als "mutmaßlicher Entbindungstermin". Bei der Erstellung der Fehlzeit über die Funktion, wird so ein Eintrag automatisch geschrieben. Siehe dazu auch Tipps und Tricks: bloLexikonLbisZ.pdf Stichwort: Mutterschutz
/Stammdaten, Fehlzeitengründe, hier: Spalte Bedeutung: Geburt Kind
/Stammdaten, Fehlezitengründe, hier: Spalte Krankheitsursache: voraussichtlicher Geburtstermin
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender und
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Aktion, Funktion, Fehlzeitenperiode vorauss. Geburtstermin erstellen
BLOHN - - FIN-3538 - Ausland, ab 01.01.22 = A1, Beschäftigungsstelle Schiff
Ausland A1, Beschäftigungsstelle Schiff
Wenn die Beschäftigungsstelle für den Einsatz im Ausland ein Schiff ist, dann kann dieses vorgegeben werden. In diesem Fall im Register Allgemein unter Beschäftigungsstelle: Schiff, einen Eintrag erstellen. Nötig ist, dazu eine Adresse im Stamm der Adressen zu haben. Diese Adressnummer dann eintragen. Aus der Adresse wird nur die Bezeichnung, das ist der Name des Schiffs gemeldet. Es ist dazu nicht möglich das Kennzeichen feste Beschäftigungsstelle im Ausland zu setzen und auch keine Adresse dazu.
Hinweis: Hiermit ist keine A1-Bescheinigung für Seeleute, also für die Beschäftigung an Bord eines Hochseeschiffes gemeint. Es handelt sich vielmehr um Kanal- oder Flussschiffe, die grenzübergreifend eingesetzt werden.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ausland A1, Bearbeiten.
BLOHN - - FIN-4037 - Krankenkassen-Fusion, ab 01.01.22 weitere Fusionen, neue Betriebsnummerndatei
Fusionen von Krankenkassen ab 01.01.2022
Folgende Fusionen von Krankenkassen werden zum 01.01.22 umgesetzt, daher ist es notwendig eine neue Betriebsnummerndatei einzuspielen. Nach dem Import der Betriebsnummerndatei sind keinerlei Änderungen von Ihnen manuell an den Stammdaten (Krankenkassenstamm oder Personalstamm) vorzunehmen. Die Krankenkasse soll nicht im Personalstamm geändert werden, da durch diese Fusion weiterhin keinerlei SV-Meldungen erwartet werden und notwendig sind.
Fusionen ab 01.01.22:
Die SIEMAG BKK, BN 41378558 fusioniert mit der Nachfolge-Krankenkasse Novitas BKK, BN 35134022, zum 01.01.2022.
Die BKK RWE fusioniert mit der Nachfolge-Krankenkasse energie-BKK; zur BKK RWE mit der BN 16665321 wurde in die Beitragssatzdatei ein „gültig bis“ 31.12.2021, sowie die Nachfolge-BN 29717581 der energie-BKK aufgenommen.
Die Wieland BKK fusioniert mit der Nachfolge-Krankenkasse BKK VerbundPlus; zur Wieland BKK mit der BN 68659646 wurde in die Beitragssatzdatei ein „gültig bis“ 31.12.2021, sowie die Nachfolge-BN 69785429 der BKK VerbundPlus aufgenommen.
Die BKK Grillo-Werke fusioniert mit der Nachfolge-Krankenkasse DIE BERGISCHE KRANKENKASSE; zur BKK Grillo-Werke mit der BN 35087667 wurde in die Beitragssatzdatei ein „gültig bis“ 31.12.2021, sowie die Nachfolge-BN 42039708 der DIE BERGISCHE KRANKENKASSE aufgenommen.
Die BKK HMR und die BKK Melitta Plus fusionieren zu einer „neuen“ Betriebskrankenkasse unter dem Namen BKK Melitta HMR. Allerdings wird von der „neuen“ BKK Melitta HMR das IK 103726081 und die Betriebsnummer, BN 36916935, der „bisherigen“ BKK Melitta Plus weiterverwendet. In der Beitragssatzdatei wurde deshalb zur BKK HMR mit der BN 36916980, das Datum „gültig bis“ 31.12.2021, sowie die Nachfolge-BN 36916935 der BKK Melitta Plus aufgenommen.
Knappschaft ab 01.01.22:
Seit der Fusion der See-Krankenkasse und der Knappschaft zum 01.01.2008 ist für die Datenannahmestelle der Knappschaft grundsätzlich nur noch die Krankenkassennummer 98000006 gültig. Für Bestandsfälle blieben die Krankenkassennummer der See-Krankenkasse (99086875) und die früheren Krankenkassennummern der Knappschaft (98000001) zunächst bestehen. Ab dem 01.01.2022 werden auch in Bestandsfällen Meldungen und Beitragsnachweise, die noch unter den alten Krankenkassennummern 98000001, 99086875 übermittelt werden nicht mehr verarbeitet. Für die entfallenden Betriebsnummern (98000001 und 99086875) wurden folgende Nachfolge-Betriebsnummer im Sinne einer „technischen Fusion“ hinterlegt:
· Betriebsnummer 98000001 gültig bis 31.12.2021 = Nachfolge-Betriebsnummer 98000006 (ist gültig ab 01.01.2022)
· Betriebsnummer 99086875 gültig bis 31.12.2021 = Nachfolge-Betriebsnummer 98000006 (ist gültig ab 01.01.2022)
Hinweis zur knappschaftlichen Betriebsnummer 98094032:
Nur für knappschaftlich rentenversicherte Arbeitnehmer (die „echte Untertage“-Tätigkeit), die auch bei der Knappschaft krankenversichert sind, gilt die Krankenkassennummer 98094032 weiterhin.
/Stammdaten/Import Stammdaten
Betriebsnummerndatei für Meldezeiträume ab 01.01.22
Es steht eine neue Betriebsnummerndatei für Krankenkassen bereit. Die Datei bloBBNR.zip kann ohne Eingabe eines Benutzers mit folgendem Link heruntergeladen werden:http://service.bausoftware.de/WebDownl.nsf/Download/Betriebsnummern%20der%20Krankenkassen/$FILE/bloBBNR.zip
Enthaltene Änderungen: Die beschriebenen Fusionen der Krankenkassen und die Anpassungen zur Knappschaft.
Import der Betriebsnummerndatei: Die zip-Datei muss gespeichert, der Inhalt (also die Datei bloBBNR_jjmmtt.txt) extrahiert und danach importiert werden unter:
/Stammdaten/Import Stammdaten/Aktionen, Import
BLOHN - - FIN-4104 - Krankenkassen-Fusion, ab 01.11.21 der BKK Achenbach Buschhütten und VIACTIV Krankenkasse
Fusion der Krankenkassen VIACTIV und BKK Achenbach-Buschhütten, technisch zum 01.11.21
Aufgrund der bisher nur rechtlichen Fusion der Krankenkassen VIACTIV und BKK Achenbach-Buschhütten seit dem 01.07.21 ist nun die technische Fusion der beiden Krankenkassen zum 27.10.21 erfolgt (Umsetzung zum 01.11.21). Wir informierten Sie bereits in einem Newsletter dazu und hatten eine neue Betriebsnummerndatei zur Verfügung gestellt.
Nach dem Import der Betriebsnummerndatei sind keinerlei Änderungen von Ihnen manuell an den Stammdaten vorzunehmen. Die Krankenkasse soll nicht geändert werden im Personalstamm, da durch diese Fusion weiterhin keinerlei SV-Meldungen erwartet werden und notwendig sind.
Die Betriebsnummer 41378433 = BKK Achenbach-Buschhütten verliert mit dem 31.10.21 Ihre Gültigkeit und alle Meldungen werden ab dem 01.11.21 mit der Betriebsnummer 40180080 = VIACTIV automatisch vom System erstellt und versandt.
/Stammdaten/Import Stammdaten
BLOHN - - FIN-3908 - BG, ab 01.01.22 = Änderungen Unfallversicherung elektronisch
Berufsgenossenschaft, neue Stammdatendatei ab 01.01.22
Es steht eine neue Stammdatendatei für die Berufsgenossenschaften ab 01.01.22 zur Verfügung. Der Import kann jederzeit durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise im Downloadportal. Die zip.-Datei muss vor dem Import extrahiert werden. Der Import erfolgt mit der enthaltenen txt.-Datei.
Die Datei steht zum Download hier zur Verfügung: Download Berufsgenossenschaften-V2020 - NEVARIS Service - Confluence
/Stammdaten/Import Stammdaten, Aktionen, Import Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaft, Änderungen bei Gefahrtarifen
Die Berufsgenossenschaften BG Verkehr (15141364 und 99011352) und die VBG (15250094) bekommen ab 01.01.22 neue Gefahrtarife. Angepasst werden die Gefahrklassen und es gibt auch neue Gefahrtarifstellen. Die Berufsgenossenschaften haben ab Oktober 2021 alle Mitglieder darüber informiert, welcher Gefahrklasse das jeweilige Unternehmen zugeordnet ist.
Aufgrund der Stammdatenabfragen (Ausführung im Meldemonat 01.23) für das Beitragsjahr 2022 kann es daher sein, dass die Stammdaten dieser Berufsgenossenschaften nach dem Einlesen der Rückmeldungen zur Abrechnung 01.22 angepasst werden müssen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Meldemonat 01.01.23, Ergebnis, Aktionen, Lohnnachweis BG, Stammdatenabfrage und Rückmeldung
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Aktionen, Gefahrklassen
Personalstamm prüfen, Gefahrenklasse
Wenn der Personalstamm geprüft wird, dann wird auch die Gefahrenklasse gegen die Rückmeldung der gültigen Gefahrenklasse durch die Berufsgenossenschaft geprüft.
Wenn eine Rückmeldung vorhanden ist, aber dort die offizielle Gefahrtarifstelle der Gefahrenklasse nicht aufgeführt wird, dann wird als Hinweis ausgegeben: Den offiziellen Gefahrentarif anhand der Rückmeldungen zum Lohnnachweis überprüfen
Was geprüft wird entspricht dem Filter, der gesetzt wird, wenn zum Beispiel zur Gefahrenklasse im Personalstamm die Übersicht aufgerufen wird.
Hinweis: Bitte prüfen Sie die Hinweise. Die Abrechnung soll nach Möglichkeit nur mit Gefahrklassen erfolgen, die in Rückmeldungen am Anfang des Jahres vorliegen.
Wenn im laufenden Jahr spätere weitere Rückmeldungen vorliegen, dann erfolgt die Prüfung auf diese Rückmeldungen.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Zuordnung Gefahrenklasse und die Aufteilung der Gefahrenklassen.
Lohnnachweis, Einzelaufstellung wenn Korrektur
Wenn ein Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft korrigiert werden muss, weil sich Änderungen zum bisher abgegebenen Lohnnachweis des Vorjahres ergeben haben, dann muss dieser mitten im Jahr storniert, neu erstellt und gemeldet werden. Erstellt wird durch die Ausführung Lohnachweis erstellen, ein Storno-Lohnnachweis und ein neuer Lohnnachweis. Das ist in jedem Meldemonat so möglich. Beim Abschluss des Meldemonats wird darauf zusätzlich hingewiesen.
Die Ausgabe und der Bericht enthält nun zusätzlich zu den Details pro Mitgliedsnummer, Personalnummer und Gefahrentarif auch Hinweise zu den SV-Meldungen hier zum BG-Brutto, die nach Januar erstellt wurden und dazu geführt haben, dass neu gemeldet wird.
In der Spalte "Gefahrentarif" wird dann der Begriff "Korrektur" vorangestellt. Am Ende werden diese Einträge mit Personalnummer, Gefahrentarif und Betrag noch einmal in einem gesonderten Abschnitt als
Einzelaufstellung der korrigierten Personen zusammengestellt. Die Überschrift dieses Abschnitts wird auch gedruckt, wenn keine Korrekturen vorliegen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis, Lohnnachweis BG, Ausgabe
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis, Lohnnachweis BG, Bericht, Druck Ausgabe
Lohnnachweis, Beendigung der meldenden Stelle, aber abgerechnet
Wenn für eine Niederlassung die "Beendigung der meldenden Stelle" gemeldet wurde, aber dennoch für diese Niederlassung abgerechnet wird, dann liegt folgendes vor:
Im Januar des Folgejahres ist ein Lohnnachweis mit dem "Abgabegrund melden" UV06 Beendigung der meldenden Stelle vorhanden.
Dieser ist gemeldet. Es gibt aber mindestens eine Abrechnung nach dem Monat dieses Meldedatums. Das heißt: für eine Personalnummer der Niederlassung mit der Mitgliedsnummer laut Lohnnachweis wurde eine Abrechnung ausgeführt. Dann wird im Monat der Abrechnung ein Hinweis dazu angezeigt:
In der Übersicht der Teilschritte der SV-Meldungen in der Box "Melden außer der Reihe" und:
wenn die Übersicht des Lohnnachweises geöffnet wird.
In diesem Fall muss der Lohnnachweis storniert werden. Er ist im Januar des Folgejahres.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis, Lohnnachweis BG, Besondere Gründe, Stammdaten, Lohnnachweis unterjährig.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis und dort Lohnnachweis BG.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis, Lohnnachweis BG, Funktion: Eine Meldung stornieren.
Lohnnachweis mit besonderen Grund, stornieren
Eine Meldung als Lohnnachweis kann nur dann (manuell) storniert werden, wenn ein besonderer Grund vorliegt (zum Beispiel UV06 Beendigung der meldenden Stelle); ansonsten wird eine Stornierung vielmehr, wenn nötig automatisch erstellt, sobald ein neuer Lohnnachweis ermittelt wird.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis, Lohnnachweis BG, Funktion, Eine Meldung stornieren.
Lohnnachweis Nullmeldung, wenn eine Rückmeldung vorliegt
Es kann ein Lohnnachweis als Nullmeldung (ohne Entgelt, keine Arbeitsstunden; aber ggf. mit Mitarbeitern) erzeugt und verschickt werden, wenn dies in Ausnahmefällen notwendig ist. Es muss eine Stammdatenabfrage erfolgt sein und dazu eine Rückmeldung der BG vorhanden sein.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis, Lohnnachweis BG, Funktion, Nullmeldung aus Rückmeldung
Datenträger Lohnnachweis, aber Fehler
Wenn ein Lohnnachweis als fehlerhaft angezeigt wird, dann war es unter Umständen dennoch möglich, den Datenträger zu erstellen; dies wurde geändert.
Wenn ein Fehler angezeigt wird, kann der Datenträger nicht erstellt werden.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis, Lohnnachweis BG, Lohnnachweis Datenträger.
BLOHN - - FIN-3680 - BG, Stunden bei Gehaltsverteilung ab Meldejahr 2021
BG, Stunden bei Gehaltsverteilung ab Meldejahr 2021
Wenn bei der Berechnung des BG-Bruttos und der Arbeitsstunden für einen Monat festgestellt wird, dass weniger als Sollstunden BG-pflichtig sind, dann werden stattdessen die Sollstunden angesetzt; dies gilt für Personalnummern, die mit Gehaltsverteilung auf Kostenstellen abgerechnet werden.
Dies ist zum Beispiel so, wenn im Monat nur Krank abgerechnet wurde; das ist eine Lohnart, die nur mit ihrem Betrag BG-pflichtig ist.
Die Sollstunden sind dabei auf einen Teilmonat heruntergerechnet; Stunden in Kurzarbeit werden herausgerechnet. Es gelten die Sollstunden laut Arbeitskalender oder die allgemeinen monatlichen Stunden, je nach der Definition bei der Lohnart zur Personalnummer mit "Std. bei Gehaltslohnart".
Bei der Ausführung der DEÜV-Meldungen zur Erstellung der 92-Meldung werden die jeweiligen Abrechnungsmonate neu betrachtet und die entsprechend ermittelten Stunden auch im Ergebnis des Lohnkonto Berufsgenossenschaft geändert, sofern sie zur Abrechnung anders ermittelt wurden und für die 92-Meldung bereitgestellt.
Die Stunden werden für statistische Zwecke zu den meisten BG´s mit gemeldet.
Diese Verarbeitung gilt nur ab Meldejahr 2021 und nur mit einem Arbeitsdatum ab 01.01.22.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen/Ergebnis, Meldungen erstellen DEÜV (mit BG) im Januar, Ausführen
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen/Ergebnis, Meldungen erstellen DEÜV, Ergebnis bei 92-Meldungen, Aktionen, BG-Brutto anzeigen
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Ergebnis, Aktionen Lohnkonto Berufsgenossenschaft
BLOHN - - FIN-4360 - Statistik, monatliche Verdiensterhebung ab 01.01.22
Verdiensterhebung wird neu aufgestellt
Das Statistische Landesamt legt seine vierteljährliche Verdiensterhebung mit der alle vier Jahre stattfindenden Verdienststrukturerhebung zusammen und führt sie ab 2022 monatlich durch. Grund für die Änderung ist, künftig aktuellere Daten zu Verdiensten zu erhalten. Die neue Erhebung wurde einmalig im April 2021 "getestet" und wird nun monatlich ab Januar 2022 stattfinden.
Wer vom Statistischen Landesamt ausgewählt wird oder wurde, hat in den letzten Monaten (ggf. auch nur zu 04.21) ein Schreiben bekommen und ist verpflichtet, zu den jeweiligen Stichtagen (das ist der 10. des Folgemonats) Auskunft zu geben.
Insgesamt werden landesweit rund 5.000 Betriebe aus dem verarbeitenden Gewerbe, der Bauwirtschaft oder dem Dienstleistungsbereich befragt. Zwar findet die neue Erhebung monatlich statt, bringt aber erhebliche Vereinfachungen mit sich: So können die Verdienstdaten künftig als Einzeldaten direkt aus der Lohnbuchhaltung übernommen werden. Aufwändige Aufsummierungen oder Gruppierungen, die der Betrieb bislang durchführen musste, entfallen.
Verdiensterhebung
Dazu kann eine Datei ausgegeben werden. Dabei werden Daten eines Monats zusammengestellt.
Für welche Personalnummern?
Wenn eine Identnummer vorgegeben wird, dann diejenigen der Niederlassungen mit dieser Identnummer. Dazu in den Niederlassungen im Register Baulohn eine Statistik Identnummer eintragen. Das kann auch für mehrere Niederlassungen die gleiche Identnummer sein, die Niederlassungen werden dann zur Ausgabe zusammengefasst.
Zusätzlich kann über den "Reportfilter" nach Abrechnungskreis, Personalnummer, Abteilung, Niederlassung und Kostenstelle gefiltert werden. Außerdem kann geprüft werden, ob im Personalstamm eine Leistungsgruppe eingetragen ist, dazu die Auswahl „Nur wenn Leistungsgruppe“ treffen. Es werden nur Personalnummern ausgegeben, die für einen vollen Monat abgerechnet wurden. Es gibt einen allgemeinen Meldesatz zum Arbeitgeber. Dazu kann folgendes vorgeben werden: die Tarifbindung und die Einschätzungen, ob eine Fusion oder eine Aufspaltung, ob Kurzarbeit oder Streik "die Beschäftigten- und/oder Verdienstentwicklung beeinflusst" haben; dies wird nicht automatisch ermittelt. Unter Sonstige Gründe können mehrere Zeilen zur Erläuterung vorgegeben werden, sofern dies notwendig ist.
Für die Personalnummern, die enthalten sind, werden diese Werte ausgegeben:
Eine Kennung, die Personalnummer, das Geschlecht, der Geburtsmonat (wie alle Datumsangaben hier in der Form: Monat Jahrhundert Jahr), die Staatsangehörigkeit, der letzte Eintritt (Monat Jahrhundert Jahr), der Personengruppenschlüssel, der Tätigkeitsschlüssel, der Berufsschlüssel (nur für die Personengruppe 900) (in Excel die ersten 9 Spalten); die bezahlten Arbeitsstunden ohne Kurzarbeit und ohne Mehrarbeit, die Mehrarbeitsstunden (in Excel die Spalte 10 und 11); das Gesamtbrutto des Monats einschließlich Einmalbezügen, die Einmalbezüge des Monats, der Betrag für Mehrarbeit, Zuschläge für SFN, die Entgeltumwandlungen, positiv dargestellt (in Excel die Spalten 12 bis 16).
Dabei gilt für Mehrarbeit wie bisher für die Verdienststrukturerhebung: Es werden Überstunden des Stichmonats ausgegeben; das ist die Differenz zwischen Entgeltstunden und Sollstunden, wie auch auf der Abrechnung gedruckt. Die Überstunden werden für diese Statistik nach Tarif fiktiv bewertet oder wenn nicht möglich, mit der Bewertung der KuG-Ausfallstunden-Lohnart; plus Überstunden-Zuschläge mit der Lohnart mit der Funktion 1461.
Ausgabe
Die Ausgabe kann wiederholt werden. Der Dateiname ist frei wählbar, jedoch ist dieser inkl. dem Pfad zur Dateiablage vorzugeben, als Beispiel: C:\temp\freierDateiname.csv.
Der freie Dateiname kann z.B. die Betriebsnummer, der Name des Mandanten oder der Niederlassung (oder eine Nummerierung) sein, je nachdem wofür diese Daten zusammengestellt werden, also einen Namen selbst festlegen. Der Zusatz .csv ist anzuhängen, damit eine csv-Datei erstellt wird. Ansonsten wird automatisch eine Text-Datei im csv-Format erstellt. Die Datei im csv-Format ist ohne Spaltenüberschriften.
Die so erstellte Datei kann im IDEV-Verfahren der Landesämter importiert werden.
Siehe dazu: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/.
/Berichte/Berichte drucken, <blolanver Statistik Verdiensterhebung>.
Ausgabe Webclient (nur ab Version 2022)
Die Ausgabe kann wiederholt werden. Die Datei wird im Browser Download-Verzeichnis automatisch mit dem Dateinamen: Verdiensterhebung JJJJMM.csv abgelegt. BDie Datei im csv-Format ist ohne Spaltenüberschriften.
Die so erstellte Datei kann im IDEV-Verfahren der Landesämter importiert werden.
Siehe dazu: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/.
/Berichte/Berichte drucken, <blolanver Statistik Verdiensterhebung>,
BLOHN - - FIN-3914 - SV, 01.01.22 (ab 01. Juli 2022) = eAU Abruf, Annahme und Verarbeitung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eAU-Abruf
Zum 01.07.22 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bundesweit eingeführt. Für dieses neue elektronische Verfahren ist es notwendig die gesetzliche Krankenkasse des Mitarbeiters in Erfahrung zu bringen, bei der der Mitarbeiter tatsächlich gesetzlich oder freiwillig versichert ist.
Das betrifft die geringfügig und kurzfristig Beschäftigten, bei denen die Beitragsabführung an die Minijob-Zentrale erfolgt, die Mitarbeiter jedoch ggf. aufgrund einer Hauptbeschäftigung bei einer Krankenkasse selbst versichert sind oder aufgrund einer Familienversicherung über den Partner oder die Eltern versichert sind (Hinweis: keine Privat-Krankenversicherung).
Der Abruf einer elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist nur bei der Krankenkasse möglich, bei der der Mitarbeiter auch tatsächlich gesetzlich oder freiwillig versichert ist.
Dazu ist es notwendig, dass die Krankenkasse, bei der der Mitarbeiter versichert ist, im Personalstamm im Feld "Keine Beitragspflicht, versichert" ausgewählt wird. Wenn die Krankenkasse noch nicht als Geschäftsstelle vorhanden ist, muss sie angelegt werden. Eine Eingabe ist nur bei Mitarbeitern notwendig, wo sich die Krankenkasse der Beitragsabführung, das wäre die Knappschaft beispielswiese, von der tatsächlichen Krankenkasse des Mitarbeiters, wo er selbst versichert oder auch familienversichert ist unterscheidet. Sollte der Arbeitnehmer privat krankenversichert sein, so ist die/eine private Krankenkasse auszuwählen, wobei diese Eingabe nicht für die eAU-Abfrage genutzt wird, sondern für andere Meldeverfahren.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung: "Keine Beitragspflicht, versichert"
Hinweis: Bitte bringen Sie die Krankenversicherung Ihrer kurzfristig Beschäftigten in Erfahrung.
Bereits ab dem 01.01.22 wird NEVARIS die Pilotphase des eAU-Verfahrens im Baulohn unterstützen. Geplant ist, dass Arbeitgeber die Daten, die sie benötigen, wenn eine Berechtigung vorliegt, elektronisch bei den Krankenkassen abrufen können. Anschließend übermittelt die Krankenkasse die relevanten Arbeitsunfähigkeitsdaten an den Arbeitgeber. Neben der elektronischen Datenübermittlung müssen Ärztinnen und Ärzte bis 30.06.22 übergangsweise Papierbescheinigungen ausstellen.
Für den Abruf der eAU ist Mitarbeiter bezogen ein Datensatz notwendig, der vom Anwender erfasst werden muss. Nur mit dem erfassten Datensatz, der die Informationen enthalten muss,
- wann hat sich der Mitarbeiter arbeitsunfähig gemeldet (Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber: Datum),
- warum hat der Mitarbeiter sich krank gemeldet (Abgabegrund: Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, Krankenhausbehandlung),
ist eine Abfrage der eAU bei der zuständigen Krankenkasse möglich. Die Abfrage kann immer nur am nächsten Tag, des Datums erfolgen, an dem der Mitarbeiter sich arbeitsunfähig gemeldet hat, da die übermittelte eAU des Arztes erst einen Tag später nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nach der Datenübermittlung an die Krankenkasse vom Arzt, bei dieser vorliegen kann.
Abfragen sind regelmäßig zu machen. Abfragen zu Folge-eAUs sind regelmäßig zu machen. Abfragen nur einmal im Monat, mit dem Ziel alle eAU eines Mitarbeiters zu bekommen sind nicht möglich.
Sammelabfragen an eine Krankenkasse mit dem Ziel alle eAU alle Mitarbeiter, die dort versichert sind zu bekommen, ohne einzelne Datensätze für die Mitarbeiter zu erfassen, sind nicht möglich.
Das Verfahren wird innerhalb der Pilotierung noch angepasst werden, bis es verpflichtend ab 01.07.2022 umgesetzt wird. Grundsätzlich wird jedoch von einer "Bringschuld" des bisherigen "gelben Scheines" auf eine "Holschuld" des Arbeitgebers umgestellt. Die "Bringschuld" des Arbeitnehmers, sich beim Arbeitgeber krank zu melden, bleibt hiervon unberührt.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre internen Abläufe, dazu ggf. anpassen müssen, damit Sie die Abfrage der eAU zukünftig auch durchführen können.
Bezüglich der Handhabung ab 01.07.2022, werden wir Ihnen rechtzeitig dazu Online-Seminare anbieten. Bei Intresse können Sie sich auch schon jetzt dafür vormerken lassen, dazu wenden Sie sich an: academy@nevaris.com
BLOHN - - FIN-4393 - Digitale Lohnschnittstelle, ab 01.01.22 Anpassung der Ausgabe (zu Vermögensbeteiligungen)
Digitale Lohnschnittstelle, Daten für die Finanzverwaltung
Für Prüfer der Finanzverwaltung können die Daten, die im Baulohn abgerechnet wurden, zusammengestellt und in Dateien zu Verfügung gestellt werden: in einer Struktur, die vorgegeben ist.
Zur weiteren Verarbeitung in NEVARIS beachten Sie bitte das Handbuch bloLStDatenversand.pdf.
Digitale Lohnschnittstelle, Änderungen ab 01.01.22
Bei der Datei zu den Lohnkontendaten werden am Ende 2 zusätzliche Spalten ausgegeben. Hierbei handelt es sich um zwei neue Beträge:
- Vorsorgepauschale erhöhend laut EStG §19a Absatz1 Satz4
- Vorsorgepauschale mindernd laut EStG §19a Absatz1 Satz4
Die Spaltenüberschriften für die Digitale Lohnschnittstelle lauten:
Vermögensbeteiligung nicht versteuert und Vermögensbeteiligung versteuert
Bei den Lohnarten kann dazu eine Kennung "steuerfreier Bezug" hinterlegt werden, wenn dies benötigt wird. Die Kennungen lauten dazu:
31 Vermögensbeteiligung steuerfrei und 32 Vermögensbeteiligung nicht steuerfrei, sondern versteuert
/Stammdaten/Lohnarten, Register Kennung, Durchschnitt, Kennung "steuerfreier Bezug"
Für die DLS werden die Beträge dieser so geschlüsselten LOA ermittelt.
Beim Druck des Lohnkontos werden Vermögensbeteiligungen mit der Kennung steuerfrei unter "Sachbezug steuerfrei" (wenn sie Sachbezüge sind) eingerechnet.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Bericht, Lohnkonto
EStG §19a (verkürzter Text des EStG §19a)
Werden einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Vermögensbeteiligungen ... an dem Unternehmen des Arbeitgebers unentgeltlich oder verbilligt übertragen, so unterliegt der Vorteil ... nicht der Besteuerung.
... Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ...
Ein nicht besteuerter Vorteil ... ist bei der Berechnung der Vorsorgepauschale ... einzubeziehen.
Die vorläufige Nichtbesteuerung ... kann im Lohnsteuerabzugsverfahren nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers angewendet werden.
Der ... nicht besteuerte Arbeitslohn unterliegt erst dann der Besteuerung ..., wenn das Dienstverhältnis zu dem bisherigen Arbeitgeber beendet wird.
Die ... zu besteuernden Arbeitslöhne sind bei der Berechnung der Vorsorgepauschale ... nicht einzubeziehen.
Der ... nicht besteuerte gemeine Wert der Vermögensbeteiligung und die übrigen Angaben des ... durchgeführten Besteuerungsverfahrens sind vom Arbeitgeber im Lohnkonto aufzuzeichnen.
Was ist gemeint mit: "ist bei der Berechnung der Vorsorgepauschale ... einzubeziehen / nicht einzubeziehen"?
Steuerfrei wird gerechnet wie die Beiträge der Arbeitnehmer an die Rentenversicherung: also, wenn die Lohnsteuer berechnet wird, zur Vorsorgepauschale addiert.
Was ist das? Ist ein Sachbezug. Ist SV-pflichtig. Ein Steueraufschub. Versteuert wird erst mal nicht. Sondern erst dann, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird, wenn der Arbeitnehmer seine Anteile am Unternehmen verkauft oder nach 12 Jahren.
Digitale Lohnschnittstelle, Download Index-Dateien und dtd-Datei
Für die Einrichtung der Digitalen Lohn-Schnittstelle werden Indexdateien benötigt. Aufgrund einer Änderung des Download-Servers wurden die Links angepasst und es werden nun die einzelnen Dateien zum Download angeboten.
Die Software der Finanzverwaltung benötigt zusätzlich zwei Dateien im Verzeichnis, die keine Daten enthalten, sondern die Dateien definieren. Deren Namen sind: index.xml (Vorjahr oder laufendes Jahr) und gdpdu-tt-mm-jhjj.dtd.
Für Verarbeitung im Jahreswechsel auf das Vorjahr: index_LetzterProgrammstand.xml
(Wenn im Januar noch mit dem alten Programmstand (vor dem Jahreswechsel-Update) schon Daten zusammengestellt werden müssen.)
/Berichte, Personallisten, Aktion: Digitale Lohn-Schnittstelle, Aktionen: Index-Datei Vorjahr
Für Verarbeitung im laufenden Jahr: index.xml
(Wenn ab Januar mit aktuellen Programmstand (nach dem Jahreswechsel-Update) Daten zusammengestellt werden.)
/Berichte, Personallisten, Aktion: Digitale Lohn-Schnittstelle, Aktionen: Index-Datei
Sowie die gdpdu-tt-mm-jhjj.dtd, die jeweils gilt: gdpdu-01-08-2002.dtd
/Berichte, Personallisten, Aktion: Digitale Lohn-Schnittstelle, Aktionen: dtd-Datei holen
BLOHN - - FIN-3909 - RV, ab 01.01.22 = euBP, Betriebsprüfung neue Datenstruktur der Meldedateien
Betriebsprüfung der Sozialversicherung
Die Datenstruktur der Daten in Meldedateien, die ausgegeben werden, hat sich aufgrund eines Versionswechsels geändert. Das passiert automatisch bei einer Zusammenstellung der Daten ab dem 01.01.22. Die bisherige Struktur der Daten hat noch eine Übergangsfrist bis zum 30.06.22, sodass auch Daten in dieser Struktur (NEVARIS Versionsstand 2020.20 oder 2022) noch bis zu diesem geliefert und von der Rentenversicherung verarbeitet werden können.
/Berichte/Personallisten, Betriebsprüfung
Betriebsprüfung, weitere Änderungen
Informations-Lohnarten werden nicht mehr mit ausgegeben. Sachbezüge, die im Brutto sind, werden wiederholt und netto negativ ausgewiesen, damit werden im Prüfergebnis der Prüfer weniger Differenzen entstehen.
Berichte/Personallisten, Betriebsprüfung
Betriebsprüfung, stornieren (nur ab Version 2022)
Wenn Meldungen wegen einer Betriebsprüfung abgegeben wurden und es nötig sein sollte, eine Meldung wieder zu stornieren, dann wird eine Übersicht der Meldungen angeboten, für die bisher ein Datenträger erstellt wurde.
Aus dieser Übersicht kann diejenige Meldung ausgewählt werden, die storniert werden soll.
Es folgen dann einige Fragen. "Baulohn-Meldungen oder Baulohn- und Fibu-Meldungen" bedeutet, wenn gar keine Meldung mit Daten der Finanzbuchhaltung abgegeben wurde (Ausführen, Daten der Finanzbuchhaltung), dann wird mit der Auswahl "Baulohn-Meldungen" ein Storno nur für diese erstellt. "Danach wird neu gemeldet" bedeutet, die Rentenversicherung würde gerne wissen, ob nach dem Storno diese Meldung neu abgegeben wird.
Webclient: Nach der Abrechnung/Jährliche Aktivitäten/Betriebsprüfung, Nacharbeiten, Stornieren.
BLOHN - - FIN-4258 - Gerüstbau, ab 01.12.21 Änderungen zur Schlechtwetterperiode (2021/2022); Sozialkassenbeitrag und Mindesturlaubsvergütung Gerüstbau ab 01.22
Gerüstbau, Änderungen beim Saisonkurzarbeitergeld für die kommende Saison 2021/2022
Ab der Schlechtwetterzeit 2021/22 ist auch das Gerüstbauer-Handwerk auf der Grundlage geänderter tarifvertraglicher Regelungen uneingeschränkt in die Erbringung von Saison-Kurzarbeitergeld (S-KuG) und ergänzende Leistungen nach den §§ 101 und 102 SGB III einbezogen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit.
Mit der Aufnahme des Gerüstbauer-Handwerks in die allgemeinen Regelungen der §§ 101 und 102 SGB III ab der Schlechtwetterzeit 2021/2022 ergeben sich für das Gerüstbauer-Handwerk folgende Änderungen:
- Die Schlechtwetterzeit beginnt für alle Betriebe des Baugewerbes einheitlich am 1. Dezember eines Jahres und endet am 31. März eines Jahres (bisher November eines Jahres bis März eines Jahres).
- Das Zuschusss-Wintergeld wird i.H.v 2,50 EUR je ausgefallener Arbeitsstunde gezahlt (bisher 1,03 EUR).
- Nach § 102 Abs. 4 SGB III werden die von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld auf Antrag erstattet (bisher keine SV-Erstattung).
- Des Weiteren entfällt das Überbrückungsgeld als tarifvertragliche Leistung.
Bitte beachten Sie, dass dafür auch manuelle Änderungen im Programm notwendig sind.
Die Bewertung der Lohnart für das Zuschuss-Wintergeld ist auf 2,50 Euro anzupassen und sofern es keinen Eintrag bei den KuG-Stammnummern zum S-KuG gibt, diesen anzulegen und in den entsprechenden Personalstämmen zu hinterlegen.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung, Abrechnungsart für Gerüstbau
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, KUG-Stammnummern
Ansonsten orientieren Sie sich bzgl. der Einrichtung und Handhabung der neuen Regelung im Gerüstbau an den bisherigen Regeln zum Saison-KuG im Bauhauptgewerbe.
Das bedeutet, es wird kein Übergangsgeld mehr berichtet, sondern ab der 1. Stunde witterungsbedingter Arbeitsausfall ab 01.12.21 muss für die Schlechtwetterperiode bereits Kurzarbeit (S-KuG) erfasst werden. Es ist eine KuG-Stammnummer notwendig und ein Zeitraum mit dem Eintrag zur Erstattung der vollen SV-Beiträge mit einem Datum z.B. 01.03.20. Für den Monat 12.21 zählt noch die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu 100%, ab 01.22 die Erstattung der SV-Beiträge nach tatsächlicher Berechnung.
Gerüstbau, Mindesturlaubsvergütung ab 01.22
Der Urlaubsanspruch erhöht sich für jede Stunde des Arbeitsausfalls unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, Kurzarbeit oder Saison-Kurzarbeit (Mindesturlaubsvergütung).
Pro Ausfallstunde ermittelt sich die Mindesturlaubsvergütung aus 14,82 Prozent des gemeldeten Bruttostundenlohnes (11,4 Prozent Urlaubsentgelt und 30 Prozent zusätzliches Urlaubsgeld); bei Schwerbehinderung: 17,81 Prozent = 13,7 Prozent Urlaubsentgelt und 30 Prozent zusätzliches Urlaubsgeld).
Der Faktor ergibt sich z.B. aus (Betrag aus Zeitlohn minus Zugang plus Abbau minus Entgeltumwandlung) / (Stunden aus Zeitlohn minus Zugang), was auch mehr oder weniger als der Faktor zum tatsächlichem Zeitlohn/Stundenlohn ist. Das wird automatisch vom Programm gerechnet.
Gerüstbau, ZVK-Beitrag ab 01.22
Ab dem 1. Januar 2022 ändert sich der Sozialkassenbeitrag bei der Soka-Gerüstbau. Die Einträge sind in der entsprechenden Sozialkasse Gerüstbau händisch zu pflegen. Dazu legen Sie mit einem "Ab Datum": 01.01.22 einen neuen Datensatz mit den neuen gültigen Werten an.
- Der Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer sinkt von 25,0 Prozent auf 24,1 Prozent. Davon werden 1,2 Prozent an die Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG abgeführt (vorher 0,8 Prozent).
- Die Winterbeschäftigungs-Umlage, die die Sozialkasse im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit einzieht, steigt von 1,0 Prozent auf 1,9 Prozent.
- Der Beitrag für jeden technischen/kaufmännischen Angestellten pro vollem Beschäftigungsmonat steigt von 11,00 Euro auf 20,00 Euro.
Ab 01.22 wird dann mit diesen Werten gerechnet. Die Werte für die Urlaubsermittlung, die ULAK-Werte, brauchen nicht angepasst werden.
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Gerüstbau, ZVK-Beitrag bei Angestellten bei ruhendem Beschäftigungsverhältnis
Der Angestelltenbeitrag ist auch während des Ruhens des Beschäftigungsverhältnisses an die Soka-Gerüstbau zu zahlen (z.b. auch bei Elternzeit). D.h. für jeden technischen/kaufmännischen Angestellten wird ab 01.01.2022 weiterhin der volle Monatsbeitrag (ab 01.01.22 = 20 Euro) für jeden vollen Beschäftigungsmonat eines Beschäftigungsverhältnisses an die Soka-Gerüstbau abgeführt.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen/Monat, Ausführen Beitragsmeldung (BEMEL)
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