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Liebe NEVARIS-Finance Anwender,

für unsere Finance Version 2023 haben wir ein Patch 2023.0.8 veröffentlicht.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Anpassungen in dieser Version.


Version: 2023.0.8
Veröffentlichungsdatum: 06.01.2023

Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen

BLOHN - Userstory - FIN-6098 - Baulohn, ab 01.01.2023 Jahreseinrichtung

Finance Version: NEV2023.0.8 (2023.0.Jahreswechsel)

Jahres-Einrichtung
Einige Werte zum Jahreswechsel können automatisch eingerichtet werden; dazu schrittweise die Jahres-Einrichtungen ausführen, in der Baulohn-Einrichtung, Auswahl: Jahr zum 01.01.2023:

Sozialversicherungswerte
Der Import der Sozialversicherungswerte ab 01.01.2023 ist notwendig. Eine Beschreibung ist hier verfügbar (Klick auf den Link): https://confluence.nevaris.com/download/attachments/262572615/BLO_Import%20der%20Sozialversicherungswerte.pdf?version=6&modificationDate=1672914507533&api=v2
 
Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (und Arbeitslosenversicherung) in den alten Bundesländern wird ab 01.01.2023 um 250 Euro angehoben, während sie in den neuen Bundesländern um 350 Euro angehoben wird.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (und Pflegeversicherung) wird um 150 Euro bundeseinheitlich angehoben. Andere Werte, die sich an den Beitragsbemessungsgrenzen orientieren, werden analog angepasst.

Zum 01.01.2023 wird die Obergrenze des Übergangsbereiches (Midi-Job) von 1.600 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Die Formeln zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme werden entsprechend angepasst. Der Faktor F für den Übergangsbereich und der Faktor FÜ für die Bestandsschutzfälle wird ebenfalls angepasst.

Der allgemeine Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird ab 01.01.2023 auf 1,6% angehoben. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird ab 01.01.2023 auf 2,6% angehoben. Die Insolvenzgeldumlage wird ab 01.01.2023 auf 0,06% gesenkt.

Beitragssätze der Sozialkasse für das Bauhauptgewerbe
Für die Sozialkasse Bau gelten keine neuen Beitragssätze ab 01.01.2023 (Stand: 15.12.2022). Es wird trotzdem ein neuer Eintrag ab 01.01.2023 mit den bisherigen Einträgen benötigt. Die Beitragssätze können über den Jahr-Button der Einrichtung automatisch eingetragen werden. 

ULAK-Werte der Sozialkasse für das Bauhauptgewerbe{}
Für die Sozialkasse Bau gelten neue ULAK-Werte ab 01.01.2023. Wenn kein Eintrag ab 01.01.2023 vorhanden ist, wird ein Fehler zur Abrechnung ausgegeben. Die ULAK-Werte werden, wenn die Beitragssätze über den Jahr-Button der Einrichtung angelegt werden, automatisch auch eingetragen. Es sind die beiden neuen Werte zur Mindesturlaubsberechnung zusätzlich enthalten. Die anderen Werte gelten unverändert weiter.

Beitragssätze Sozialkassen und ULAK-Werte kontrollieren
Wir empfehlen die Beitragssätze Ihrer Sozialkassen mit den aktuellen Tarifverträgen zu kontrollieren.
Bitte beachten Sie dazu auch: Beitragssätze anderer Sozialkassen.

Beitragssätze anderer Sozialkassen und ULAK-Werte
Wichtiger Hinweis: Die Beitragssätze von anderen Sozialkassen (Maler, Gerüstbau, Betonsteingewerbe, etc.) müssen manuell gepflegt werden.
Bitte beachten Sie etwaige Änderungen.

Arbeitszeitgruppen
Es wird die Übersicht der Arbeitszeitgruppen angezeigt. Aus dieser Übersicht heraus können die einzelnen Kalender für das Jahr erstellt werden.

Urlaub kfm.
Für Arbeitnehmer mit festem Urlaubsanspruch kann ein solcher Eintrag für das neue Jahr erstellt werden. Der Urlaubsanspruch ist dann sichtbar bei den Vorträgen, Urlaub Lfd. Jahr.

Feiertagskalender
In der Übersicht können über die Funktion, Gesetzliche Feiertage generieren die Feiertage für alle Bundesländer und alle Mandanten erstellt werden.

Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, Für weitere Jahre: 01.01.2023 eingeben

Einrichtung wird geprüft
Damit nicht mit alten Werten abgerechnet wird, werden für Januar die Einrichtungen geprüft: Bei der Januar-Abrechnung wird ein Fehler ausgegeben, wenn für Januar kein Eintrag zu den Sozialversicherungswerten vorhanden ist. Bei der Ermittlung der voraussichtlichen SV-Beiträge für Januar werden Fehler ausgegeben, wenn für Januar kein Eintrag zu den Sozialversicherungswerten vorhanden ist oder wenn Personalnummern mit Arbeitszeitgruppen enthalten sind, für die noch keine Sollstunden für den Monat im Kalender sind. Auch bei der Sozialkasse Bau müssen neue Beitragssätze und ULAK-Werte ab Januar eingetragen sein.

Webclient: /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Abrechnungslauf ausführen und 
Vor der Abrechnung, Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweise ausführen, Krankenkasse voraussichtlich

Beitragssätze
Für die Abrechnung im Januar sind auch die aktuellen Beitragssätze der Krankenkassen nötig. Bitte beachten Sie den Newsletter dazu vom 04.01.2023.

Webclient: Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten, Beitragssätze

Betriebsnummern
Für die Abrechnung im Januar ist eine aktuelle Betriebsnummerndatei nötig. Bitte beachten Sie den Newsletter dazu vom 04.01.2023.

Webclient: Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten, Betriebsnummern

UV-Stammdatendatei
Für die Abrechnung im Januar ist eine aktuelle UV-Stammdatendatei nötig. Bitte beachten Sie den Newsletter dazu vom 04.01.2023.

Webclient: Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten,  Berufsgenossenschaften

Perfidia-Version
Für die Übermittlung von Daten ist eine neue Perfidia-Version, mit der Versionsnummer  .183 oder größer, nötig. Bitte beachten Sie den Newsletter dazu vom 04.01.2023.
Diese Version steht Ihnen im NEVARIS Downloadbereich zur Verfügung:
Perfidia Standalone - NEVARIS Service - Confluence


BLOHN - Userstory - FIN-5757 - SV, Import der Sozialversicherungswerte ab 01.01.2023

SV, Import der Sozialversicherungswerte ab 01.01.2023

Der Import der Sozialversicherungswerte ist für die Abrechnung ab 01.01.2023 notwendig.

Es handelt sich hierbei um eine neue Funktion, die jederzeit ausgeführt werden kann. Es wird in den Sozialversicherungswerten jeweils ein neuer Datensatz für West und Ost mit einem <Ab Datum>, in diesem Fall ab 01.01.2023, angelegt. Beide Datensätze sind notwendig. Es wird ab dem Abrechnungsmonat 01.2023 geprüft, ob beide Datensätze vorhanden sind. Wenn die Datensätze nicht vorhanden sind, kommt es zu einer Fehlermeldung im Abrechnungslauf.

Vorgehen im Webclient ab der Version 2023

Für den Webclient ist kein vorheriger Download notwendig.

  • Der Import erfolgt unter Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten, Sozialversicherungswerte:
  • Dort auf den oberen Assist-Button klicken (Button mit 3 Punkten), der Download erfolgt automatisch und die Datei wird für den Import bereitgestellt.

Mit OK bestätigen Sie den Import.

 

Hinweis: Es sind in diesem Import auch nochmal die Sozialversicherungswerte für 01.10.2022 enthalten. Daher werden 4 Datensätze importiert. Es gibt keine Änderungen zu den bisherigen Werten zu 01.10.2022.


BLOHN - Userstory - FIN-6018 - SV, ab 01.01.23 neue Betriebsnummerndatei

Betriebsnummerndatei für Meldezeiträume ab 01.01.23
Es steht eine neue Betriebsnummerndatei für Krankenkassen bereit.

Windowsclient: Download der Betriebsnummerndatei: https://confluence.nevaris.com/download/attachments/262571408/bloBBNR.zip?version=7&modificationDate=1672733947396&api=v2

Import der Betriebsnummerndatei: Die zip-Datei muss gespeichert, der Inhalt (also die Datei bloBBNR_jjmmtt.txt) extrahiert und danach importiert werden unter:
/Stammdaten/Import Stammdaten/Aktionen, Import

Webclient: Personalbuchhaltung, Import/Export, Betriebsnummern

Fusionen von Krankenkassen ab 01.01.2023
Folgende Fusionen von Krankenkassen werden zum 01.01.23 umgesetzt, daher ist es notwendig eine neue Betriebsnummerndatei einzuspielen. Nach dem Import der Betriebsnummerndatei sind keinerlei Änderungen von Ihnen manuell an den Stammdaten (Krankenkassenstamm oder Personalstamm) vorzunehmen. Die Krankenkasse soll nicht im Personalstamm geändert werden, da durch diese Fusion weiterhin keinerlei SV-Meldungen erwartet werden und notwendig sind.

Fusionen ab 01.01.2023
Die BKK Stadt Augsburg mit der BBNR 81211334 fusioniert mit der Nachfolge-Krankenkasse BKK Audi mit der BBNR 82889062. Ab dem 01.01.2023 gelten die Betriebsnummern und Institutionskennzeichen der Audi BKK.


BLOHN - Userstory - FIN-6092 - SV, ab 01.01.23 neue Obergrenze des Übergangsbereiches (Midi-Job)

SV, ab 01.01.23 neue Obergrenze des Übergangsbereiches (Midi-Job) 

Zum 01.01.2023 wird die Obergrenze des Übergangsbereiches (Midi-Job) von 1.600 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Die Formeln zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme werden entsprechend angepasst.
Der Import der Sozialversicherungswerte ab 01.01.2023 ist dafür notwendig. 

Aufgrund der neuen Obergrenze von 2.000 Euro sind die Beschäftigungsverhältnisse ab 01.01.2023 neu zu beurteilen, ob es sich um einen Midi-Job (Übergangsbereich) handelt.

Diese Betrachtung ist vorausschauend für ein Zeitjahr (nicht Kalenderjahr) ab 01.01.2023 (bis 31.12.2023) oder nach der tatsächlichen Beschäftigungszeit, wenn kein Zeitjahr vorliegt, vorzunehmen. Bei jeder Entgeltveränderung (auch bei Arbeitszeitänderungen, die eine Entgeltveränderung bewirken) ist eine neue Betrachtung auch innerhalb des Jahres 2023 vorzunehmen. Es ist jeweils regelmäßig zum 01.01.JJ eine erneute jährliche Betrachtung für ein Zeitjahr vorzunehmen.

Werden mehrere Beschäftigungen (auch bei verschiedenen Arbeitgebern) ausgeübt, gelten die besonderen Regelungen des Übergangsbereichs, wenn das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt (Gesamtarbeitsentgelt) regelmäßig innerhalb des Übergangsbereichs liegt.

Ab dem 01.01.2023 wird bei einem Entgelt zwischen 520 Euro und 2.000 Euro nach den Regeln des Übergangsbereiches gerechnet, sofern das Kennzeichen im Personalstamm gesetzt wird.

Webclient: Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung, Kennzeichen: SV-Übergangsbereich

 

Bitte beachten Sie auch das gesonderte Handbuch für den Übergangsbereich bzw. Bestandsschutz: BLO Lexikon Übergangsbereich ab 01.10.2022 - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence


BLOHN - Userstory - FIN-5885 - Lohnsteuer, Berechnung der Lohnsteuer ab 01.23

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird nach den Regeln für das Jahr 2023 berechnet.

  • Der Grundfreibetrag wird ab 2023 auf 10.908 Euro erhöht
  • Der Kinderfreibetrag wird ab 2023 auf 8.952 Euro erhöht 

Die Berechnung der Lohnsteuer findet mit den am 18.11.2022 veröffentlichten Programmablaufplänen für 2023 statt. 

Das Jahressteuergesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.


BLOHN - Userstory - FIN-6136 - Solidaritätszuschlag, ab 01.01.23 Erhöhung der Freigrenzen

Solidaritätszuschlag

Erstmalig seit der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags wird der Freibetrag von bisher 16.956 Euro auf 18.130 Euro beziehungsweise auf 36.260 Euro (bisher 33.912 Euro) bei Zusammenveranlagung angehoben.
Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Solidaritätszuschlags ist die Lohnsteuer. Die Freibeträge beziehen sich auf die zu zahlende Lohnsteuer des Jahres.


BLOHN - Userstory - FIN-5858 - Lohnsteuer, Lohnsteuerbescheinigung ab 01.01.2023

Lohnsteuer, Lohnsteuerbescheinigung ab 01.01.2023

Bei der Ausstellung des Ausdrucks und bei der Datenübermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist ab dem Jahr 2023 ausschließlich die Steuer-ID als Ordnungsmerkmal anzugeben. Die Verwendung und der Druck der eTIN ist nicht mehr zulässig.

Für Grenzpendler, die im Ausland leben, gab es bisher die Möglichkeit, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nur mit der eTIN zu versenden. Ab 2023 ist dafür auch die Steuer-ID notwendig. Bereits seit Januar 2020 sollen auch beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer eine Steuer-ID bekommen.

Nach der Abrechnung, LSt-Bescheinigung
Webclient: Nach der Abrechnung, LSt-Meldungen, LSt-Bescheinigung


BLOHN - Userstory - FIN-5857 - DLS, Digitale Lohn-Schnittstelle Änderungen ab 01.01.2023

DLS, Digitale Lohn-Schnittstelle Änderungen ab 01.01.2023

Die Digitale Lohn-Schnittstelle gibt leicht veränderte Dateien aus; dies geschieht automatisch.

Dazu ist aber eine neue Datei index.xml nötig, die dann den csv-Dateien der Digitalen Lohn-Schnittstelle beigefügt wird. Diese steht zum Download bei Bedarf bereit.

/Berichte/Personallisten, Digitale Lohn-Schnittstelle
Webclient: Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Digitale Lohn-Schnittstelle


BLOHN - Userstory - FIN-6199 - eAU, ab 01.01.23 elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

SV, ab 01.01.23 elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Mit dem 31.12.2022 endet das Pilotverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das Verfahren geht ab 01.01.2023 in die Echtphase. 

Bitte beachten Sie dazu die Online-Hilfe: BLO SV-Meldungen elektr. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

Ebenso bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Seminare zu besuchen: Seminarkatalog - NEVARIS Bausoftware GmbH: https://www.nevaris.com/academy/ 


BLOHN - Userstory - FIN-6230 - eAU, notwendige Pflege des Ansprechpartners

eAU, notwendige Pflege des Ansprechpartners in den Firmen und Niederlassungsdaten

Es ist notwendig, den Ansprechpartner in den Firmen- und Niederlassungsdaten für die eAU-Meldungen nun sauber zu pflegen. Wir empfehlen, die Ansprechpartner vollständig in den Niederlassungen zu pflegen. Sofern keine Niederlassungen vorhanden sind, ist ein Standard-Adressat in der Adresse der Firma zu pflegen. In den Niederlassungen ist es der Adressat zu Bescheinigung Ansprechpartner. 
Die Adressaten müssen für den Baulohn immer mit vollständiger Telefonnummer und Email-Adresse angelegt sein.

Wenn kein Ansprechpartner ermittelt werden konnte, dann wird es, in dieser Reihenfolge, so versucht:
Bescheinigung Adressat laut Niederlassung. Bescheinigung Adressat Gehalt laut Niederlassung. Ansprechpartner Adressat laut Niederlassung. Abweichende Briefadresse, dort Standard-Adressat, laut Niederlassung. Adresse der Niederlassung mit Standard-Adressat. Adresse der Niederlassung selbst, mit einem Kürzel "HR" (Human Resources) davor. Anschliessend im DEÜV-Empfänger: siehe gesonderter Absatz,

Abteilungen, Baulohn, Baulohn Einrichtung, Firmendaten, 
/Abteilungen, Baulohn, Baulohn Einrichtung, Firmendaten, Aktionen Niederlassungen
Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Firmendaten, 
Stammdaten, Einrichtung, Niederlassungen 

eAU, wenn keine Niederlassungen vorliegen bzw. kein Adressat bei der Adresse der Firmendaten - Ansprechpartner im DEÜV-Empfänger

Wenn die notwendige Pflege des Ansprechpartners in den Firmen- und Niederlassungsdaten nicht möglich ist, kann auch eine Adresse mit einem Standard Adressaten bei den DEÜV-Empfängern eingetragen werden. Es zählt der Eintrag aus dem ersten DEÜV-Empfänger, der eine "Unsere Adressnr. E-Mail" hat, von dort der Standard-Adressat.

Hinweis
Die Adressaten müssen  für den Baulohn immer mit vollständiger Telefonnummer und Email-Adresse angelegt sein.

Abteilungen, Baulohn, Stammdaten, DEÜV-Empfänger: Unsere Adressnummer E-Mail
Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, DEÜV-Empfänger: Unsere Adressnummer E-Mail


BLOHN - Userstory - FIN-6223 - eAU, Anfragen und Folgebescheinigung-Anfragen, Senden Alle

eAU, Anfragen und Folgebescheinigung-Anfragen, Senden Alle

Mit der Ausführung <Senden Alle> werden nun alle offenen eAU-Anfragen erstellt, das sind neue Anfragen und Folgebescheinigung-Anfragen, die fehlerfrei sind, und nicht aufgrund von Karenztagen erst zu einem späteren Zeitpunkt verschickt werden dürfen. Erstellte Anfragen bekommen ein Transferdatum in der Spalte Transferdatum.

Wenn zu einem späteren Zeitpunkt dann <Senden Alle> ausgeführt wird, werden diese Meldungen, sofern dann erlaubt, mit verschickt.

Zur Kontrolle
Anfragen ohne Transferdatum, nach der Ausführung über <Senden Alle>, können kontrolliert werden. Dazu ggf. auf die Spalte Transferdatum filtern. Wenn diese Anfrage ohne Transferdatum mit <Senden Aktuell> ausgeführt wird, dann kommt der genauere Fehlerhinweis, warum kein Versand möglich ist, oder wann er möglich ist.

Webclient: Vor der Abrechnung, Fehlzeitenkalender, Vorbereiten, eAU Meldungen

Auf dem erfassten Datensatz stehen und Aktionen, Senden Aktuell
Viele erfasste Datensätze: Aktionen, Senden Alle


BLOHN - Userstory - FIN-5208 - Arbeitsbescheinigung, ab 01.01.23 elektronisch übermitteln

Arbeitsbescheinigung, ab 01.01.23 elektronisch übermitteln

Ab dem 1. Januar 2023 können die folgenden Bescheinigungen grundsätzlich nur noch digital, nicht mehr in Papierform, an die Agentur für Arbeit übermittelt werden:

  • Arbeitsbescheinigung
  • EU-Arbeitsbescheinigung
  • Nebeneinkommensbescheinigung

Die Pflicht, Bescheinigungen nur noch online zu übermitteln, gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 enden, können Sie die Bescheinigungen noch in Papierform oder maschineller Form einreichen. Das gilt auch für zu bescheinigende Nebeneinkommen für 2022.

Ab dem 1. Januar 2023 können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr wie bisher der elektronischen Datenübermittlung widersprechen. Für Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber entfällt ab diesem Zeitpunkt die Pflicht, Beschäftigte über die elektronische Übermittlung ihrer Daten zu informieren. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten von der Bundesagentur für Arbeit direkt einen Ausdruck der übermittelten Daten. Die rechtliche Grundlage ist das „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“.

NEVARIS Finance Baulohn hat dieses Zusatzmodul bereits seit 2019 zertifiziert.

Bitte beachten Sie dazu die Online-Hilfe: BLO SV-Meldungen Arbeitsbescheinigung (BEA) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

Ebenso bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Seminare zur Handhabung der Übermittlung einer elektronischen Arbeitsbescheinigung zu besuchen: Seminarkatalog - NEVARIS Bausoftware GmbH: https://www.nevaris.com/academy/ 


BLOHN - Userstory - FIN-5834 -  Arbeitsbescheinigung, Bescheinigung wenn Aussteuerung

Arbeitsbescheinigung, Bescheinigung wenn Aussteuerung

Wenn eine Arbeitsbescheinigung aufgrund Aussteuerung erstellt werden muss, dann wird "Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch" und "zum, Ende des Arbeitsverhältnisses" nicht geprüft.
Dazu muss aber eine Aussteuerung vorliegen. Das bedeutet: im Personalstamm, Register Beschäftigung muss das Datum: Ab Datum SV-ausgesteuert eingetragen sein und eine lfd. Fehlzeit muss vorliegen.

/Berichte/Bescheinigungswesen, Bearbeiten, Bescheinigung
Webclient: Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, Bearbeiten

 

Gemeldet wird ein Ende der Fehlzeit zum Monat, sofern es notwendig ist, kann das Ende Datum entfernt oder geändert werden.

Arbeitsbescheinigung, Aktionen Meldungen, Aktionen Weitere
Arbeitsbescheinigung, Webclient Vorbereiten, Meldungen, Vorbereiten Weitere


BLOHN - Userstory - FIN-5179 - SV, Pflege der Hauptbetriebsnummer ab 01.01.2023

SV, Hauptbetriebsnummer

Die "Hauptbetriebsnummer" in den Firmendaten oder bei der Niederlassung ist die Betriebsnummer des Unternehmens, das Schuldner für die Beiträge ist. Das ist entweder die Betriebsnummer Verursacher der Niederlassung oder diejenige einer Niederlassung, die übergeordnet ist, oder die der Firma. Sie wird bei den SV-Meldungen mit gemeldet. 
Sie kann Bedarf eingegeben werden. Wenn sie nicht eingeben wird, zählt die Betriebsnummer Verursacher automatisch als Hauptbetriebsnummer.

Stammdaten, Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen


BLOHN - Userstory - FIN-5173 - SV, EEL Änderungen ab 01.01.23 - Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (EEL)

SV, EEL Änderungen ab 01.01.23 - Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (EEL)

Ab 1. Januar 2023 gibt es folgende Neuerungen in diesem Verfahren: 

  • Erfolgt eine Vorerkrankungsanfrage durch den Arbeitgeber, meldet die Krankenkasse nun ergänzend zu den angefragten Vorerkrankungszeiten auch alle für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit relevanten Vorerkrankungszeiten zurück.
  • Für noch mehr Transparenz übermittelt die Krankenkasse dem Arbeitgeber nun auch den Beginn der maßgebenden 12-Monats-Frist für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit.

Zur Ausführung der Vorerkrankungsanfrage:

Beachten Sie das Handbuch dazu: BLO SV-Meldungen Ersatzleistungen (EEL) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

Weitere Änderungen sind:

Ersatzleistung, weitergezahltes Entgelt nach §23c

Wenn Arbeitgeber-Leistungen (nach §23c) weitergezahlt werden, obwohl die Entgeltfortzahlung beendet ist, und wenn das bescheinigt wird, wird ab 01.01.2023 immer eine Rückmeldung der Ersatzleistung angefordert.

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ersatzleistung
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ersatzleistung

 

Ersatzleistungen, Kind krank

Es darf bei Kind krank nicht in die Zukunft gemeldet werden. Geprüft wird das Arbeitsdatum, und falls der Meldezeitraum in der Zukunft liegt, wird die Meldung erstmal fehlerhaft. Sie muss dann später erneut ausgeführt werden.

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ersatzleistung
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ersatzleistung


BLOHN - Userstory - FIN-6010 - SV, Bestandsschutzregelungen, Befreiungen

Bestandsschutzregelungen, Befreiungen

Es ist möglich, sofern notwendig, die Befreiungen zur KV/PV und/oder AV zur Bestandschutzregelungen zum neuen Übergangsbereich abzurechnen. Dies kann auch per Rückrechnung bis zum 01.10.2022 erfolgen.

Bitte beachten Sie dazu die Online-Hilfe: BLO Lexikon Übergangsbereich ab 01.10.2022 - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

  • Bestandsschutzregelungen, Befreiung von der Krankenversicherung (und damit auch in der Pflegeversicherung)
  • Bestandsschutzregelungen, Befreiung von der Arbeitslosenversicherung


BLOHN - Userstory - FIN-6046 - SV, Übergangsbereich und Kammerbeitrag Saarland

SV, Übergangsbereich und Kammerbeitrag Saarland

Im Saarland beträgt der Kammerbeitrag 0,15 % des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts, das der Sozialversicherungspflicht unterliegt, höchstens aber 0,15 % von 100 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West. Es gibt kein Mindesteinkommen für den Beitrag.

Bei Beschäftigungen im Übergangsbereich von 450,01 EUR bis 2.000 EUR (vom 01.10.-31.12.22 = 1.600 Euro) ist die Regelung zum Übergangsbereich anzuwenden.

Die Anwendung des Übergangsbereichs erfolgt ab 01.01.2023 automatisch. Sofern Rückrechnungen ausgeführt werden, auch ab 01.10.2022.

Eine Änderung in der Einrichtung ist dazu nicht notwendig.


BLOHN - Userstory - FIN-5866 - SV, Meldeverfahren zur Sozialversicherung Änderungen ab 01.01.23

Meldeverfahren zur Sozialversicherung

Zu allen Datensätzen hat es Änderungen im Aufbau gegeben. Dies wird automatisch berücksichtigt.


BLOHN - Userstory - FIN-6197 - SV, Sozialversicherungsausweis wird Versicherungsnummernachweis: Sozialversicherungsnummer abfragen

Sozialversicherungsausweis wird Versicherungsnummernachweis

Die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises fällt ab dem 1. Januar 2023 weg. Stattdessen muss der Arbeitgeber in den Fällen, in denen für eine Meldung keine Versicherungsnummer des Beschäftigten vorliegt, immer erst eine obligatorische Abfrage bei der Datenstelle der Rentenversicherung im Rahmen des elektronischen Arbeitgebermeldeverfahrens vornehmen. Erst bei erfolgloser Abfrage sind die Daten aus dem neuen Versicherungsnummernachweis zu entnehmen, der den Sozialversicherungsausweis ersetzt

Versicherungsnummer abfragen

Die Sozialversicherungsnummer eines Mitarbeiters kann bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgefragt werden. Die Personalnummer eingeben, Ok drücken, es wird sofort eine Datei erstellt. Wenn Rückmeldungen eingelesen werden, dann wird aus der Antwortdatei die Sozialversicherungsnummer direkt in den Personalstamm übernommen, wenn sie dort nicht mittlerweile eingetragen wurde.

Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, Versicherungsnummer abfragen

Der Versand und Empfang erfolgen mit Perfidia. Anschließend sind die Rückmeldungen in NEVARIS Finance Baulohn einzulesen.


BLOHN - Userstory - FIN-5033 -  RV, Kontaktdaten der DSRV beim A1-Verfahren und rvBEA-Verfahren (Werteliste AG)

RV, Kontaktdaten der DSRV beim A1-Verfahren und rvBEA-Verfahren (Werteliste AG)

Die DSRV übermittelt zusätzlich zum DXAR einen weiteren Datensatz DXLW (Werteliste AG „Info“) an den Arbeitgeber. Damit wird der Arbeitgeber in die Lage versetzt, sich bei Rückfragen direkt an die anfragende Stelle wenden zu können. 

Im A1-Verfahren kann können Zwischennachrichten zum Bearbeitungsstand kommen. Im rvBEA-Verfahren Angaben der Behörde. In beiden Fällen auch Hinweise zu den Bescheinigungen und nicht nur Kontaktdaten.

Die Wertelisten (Kontaktdaten) werden mit den SV-Rückmeldungen eingelesen. Die Wertelisten sind die Einträge in den SV-Rückmeldungen mit dem Grund <WLAG>.

Die in der Werteliste enthalten Kontaktdaten und Hinweise können angezeigt werden.

Zusätzlich kann in der Anzeige der Kontaktdaten angezeigt werden, zu welcher SV-Rückmeldung diese Kontaktdaten gehören. Sofern es aber keinen ermittelbaren Bezug gibt ist dies nicht möglich.

Hinweise zur Anzeige der Kontaktdaten

Die Daten werden mit der aktuellen Perfidia-Version ggf. nicht so auf aufbereitet, dass wir die Anzeige anders darstellen können. Zur Anzeige der Kontaktdaten auf einen Eintrag in den SV-Rückmeldungen mit dem Grund <WLAG> stellen.

Vor der Abrechnung, SV-Rückmeldungen, Aktionen, Kontaktdaten
Anzeige der SV-Rückmeldung zu den Kontaktdaten: dort Bezug

Webclient: Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen, Vorbereiten, Kontaktdaten
Anzeige der SV-Rückmeldung zu den Kontaktdaten: dort Bezug

 

Wichtiger Hinweis zu Rückmeldungen allgemein:
Bitte beachten Sie, dass in Perfidia die Ausführung „Protokolle anfordern“ und auch in NEVARIS Finance Baulohn die Rückmeldungen mind. 1 x wöchentlich zu allen gebotenen Verfahren auszuführen sind. Nur so ist sichergestellt, dass die Informationen, die Sozialversicherungsträger zur Verfügung stellen, auch verarbeitet werden können.

Aufruf in PERFIDIA: Gesendete Daten, Protokolle anfordern, alle angebotenen Verfahren.
Aufruf in NEVARIS Finance Baulohn:
/Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, Rückmeldungen, ausführen
Bei Versorgungsbezügen: /Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, Ergebnis auf Versorgungsbezüge, Aktionen Rückmeldungen, Aktionen Import der Rückmeldungen
Webclient: /Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen und Rückmeldungen Versorgungsbezüge

Hinweis
Wenn Sie Rückmeldungen der Berufsgenossenschaften erwarten, sind diese getrennt auszuführen.
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Monat, Ergebnis, Aktionen, Lohnnachweis BG, Rückmeldungen
Webclient /Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, BG-Lohnnachweis, Ausführen, Rückmeldungen


BLOHN - Userstory - FIN-5172 - RV, Daten für die Betriebsprüfung (euBP) Änderungen ab 01.01.23

RV, Daten für die Betriebsprüfung (euBP) Änderungen ab 01.01.23

Ab dem 01.01.2023 sind die für die Prüfung notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung der Daten aus der Finanzbuchhaltung bleibt freiwillig.

Bitte beachten Sie die Online-Hilfe: BLO SV-Meldungen Betriebsprüfung (euBP) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

Mehr Informationen erhalten Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/elektronisch-unterstuetzte-Betriebspruefung-euBP/euBP.html 

Die Betriebsprüfung (euBP) gibt leicht veränderte Dateien aus; dies geschieht automatisch. Die Versionsnummer hat sich u.a. geändert. Es gibt neue Datensatzversionen in den Datenbausteinen, daher ist ein Versand ab dem 01.01.2023 nur noch mit der aktuellen Version von NEVARIS Finance Baulohn möglich.

Die Datensatzversion für die Datei mit Daten der Finanzbuchhaltung hat sich ebenfalls geändert.

Webclient: Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Betriebsprüfung

RV, euBP SV-Tage ermitteln bei kurzfristiger Beschäftigung

Bei kurzfristig Beschäftigten (PGS 110) werden auch SV-Tage (KV, RV, AV und PV getrennt) ermittelt und übertragen. Die SV-Tage werden aus den Arbeitstagen bei der Ausführung der Betriebsprüfung ermittelt, da zur Abrechnung keine SV-Tage ermittelt werden.

Webclient: Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Betriebsprüfung


BLOHN - Userstory - FIN-5170 - RV, seit 01.01.22 ergänzende Unterlagen/Dokumente zur Betriebsprüfung (euBP) digital führen

Ergänzende Unterlagen/Dokumente zur Betriebsprüfung (euBP) digital führen seit 01.01.2022

Bereits seit Jahresbeginn 2022 müssen ergänzende Unterlagen/Dokumente zu den Entgeltunterlagen digital geführt werden. Die elektronische Betriebsprüfung (euBP) wird ab 01.01.2023 mit den Daten der Entgeltabrechnung (Finanzbuchhaltung freiwillig) verpflichtend. Damit kann der Prüfer auch solche Unterlagen/Dokumente digital verlangen.

Bei den ergänzenden Unterlagen zu den Entgeltunterlagen handelt es sich zum Beispiel um Immatrikulationsbescheinigungen, Anträge von geringfügig Beschäftigten auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht oder Nachweise der Elterneigenschaft. 
Die ergänzenden Unterlagen zu den Entgeltunterlagen sind in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) genauer aufgeführt.

Da aber Krankenkassen, Finanzämter und andere Behörden die betreffenden Bescheide digital erzeugen und zur Verfügung stellen müssten und ebenso die Arbeitnehmer selbst, ist zur Erfüllung dieser Verpflichtung nicht nur der Arbeitgeber gefordert.
Zusätzlich ist nicht nur ein "einfaches" PDF notwendig, sondern dieses müsste auch vom Arbeitnehmer elektronisch signiert sein.

Arbeitgeber können allerdings beim Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung die Befreiung von der Führung elektronischer Unterlagen bis zum 31.12.2026 formlos - auch rückwirkend per 01.01.2022 - beantragen.

Bitte beachten Sie zur Ausführung der elektronische Betriebsprüfung (euBP) auch das Online-Handbuch: BLO SV-Meldungen Betriebsprüfung (euBP) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence


BLOHN - Userstory - FIN-5176 -  Ausland A1, Änderungen ab 01.01.2023

Ausland A1, Bescheinigung wegen Entsendung
Bei den Meldungen wegen Entsendung gilt ab 01.01.23 ein anderer Aufbau des Datensatzes; dies geschieht automatisch, eine Einrichtung oder Eingabe dazu ist nicht nötig. 

Ausland A1, Erklärung des Arbeitgebers
Beim Erstellen des Datenträgers muss aktiv folgende Erklärung des Arbeitgebers bestätigt werden:

„Mit der Antragstellung erklärt der Arbeitgeber ausdrücklich, dass alle Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Darüber hinaus verpflichtet er sich, die für den jeweiligen Antrag zuständige Stelle umgehend zu informieren, wenn Änderungen in den Verhältnissen bzw. zu den gemachten Angaben eintreten. Soweit z. B. im Zuge einer Kontrolle in einem Mitgliedstaat festgestellt wird, dass – auch irrtümlich – falsche Angaben gemacht oder Änderungen nicht umgehend mitgeteilt wurden, kann dies – ggf. auch rückwirkend – zu einem Widerruf der Bescheinigung A1 und damit zur Anwendung der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird bzw. wurde, führen.“

Ausland A1, Weiteres
In der Karte gibt es ein nicht eingebbares Feld, in dem die Emailadresse der Kontaktperson des AG angezeigt wird.

Ausland A1, Beschäftigungsstelle Schiff ab 01.01.2023
Wenn die Beschäftigungsstelle für den Einsatz im Ausland ein Schiff ist, dann kann dieses vorgegeben werden. In diesem Fall im Register Allgemein unter Beschäftigungsstelle: Schiff, einen Eintrag erstellen. Nötig ist, dazu eine Adresse im Stamm der Adressen zu haben. Diese Adressnummer dann eintragen. Aus der Adresse wird nur die Bezeichnung, das ist der Name des Schiffs und die IMO-Nummer (IMOnnnnnnn), gemeldet. Das Feld "Adresse" der Adresse ist die IMO-Nummer.
Es ist dazu nicht möglich, das Kennzeichen feste Beschäftigungsstelle im Ausland zu setzen und auch keine Adresse dazu. 

Hinweis: Hiermit ist keine A1-Bescheinigung für Seeleute, also für die Beschäftigung an Bord eines Hochseeschiffes, gemeint. Es handelt sich vielmehr um Kanal- oder Flussschiffe, die grenzübergreifend eingesetzt werden.

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ausland A1, Bearbeiten


BLOHN - Userstory - FIN-5695 - Sozialkasse, ab 01.01.2023 neue Einträge zu Beitragssätzen und ULAK-Werten notwendig

Sozialkasse, Beitragssätze der Sozialkasse für das Bauhauptgewerbe
Für die Sozialkasse Bau gelten keine neuen Beitragssätze ab 01.01.2023 (Stand: 15.12.2022). Es wird trotzdem ein neuer Eintrag ab 01.01.2023 mit den bisherigen Einträgen benötigt. Die Beitragssätze können über den Jahr-Button der Einrichtung automatisch eingetragen werden. 

Sozialkasse, ULAK-Werte der Sozialkasse für das Bauhauptgewerbe{}
Für die Sozialkasse Bau gelten neue ULAK-Werte ab 01.01.2023. Wenn kein Eintrag ab 01.01.2023 vorhanden ist, wird ein Fehler zur Abrechnung ausgegeben. Die ULAK-Werte werden, wenn die Beitragssätze über den Jahr-Button der Einrichtung angelegt werden, automatisch auch eingetragen. Es sind die beiden neuen Werte zur Mindesturlaubsberechnung zusätzlich enthalten. Die anderen Werte gelten unverändert weiter.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Jahr, Für weitere Jahre: 01.01.2023 eingeben, Auswahl: Sozialkasse
Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, Für weitere Jahre: 01.01.2023 eingeben, Auswahl: Sozialkasse

 

Beitragssätze Sozialkassen und ULAK-Werte kontrollieren
Wir empfehlen die Beitragssätze Ihrer Sozialkassen mit den aktuellen Tarifverträgen zu kontrollieren.
Bitte beachten Sie dazu auch: Beitragssätze anderer Sozialkassen.

Beitragssätze anderer Sozialkassen und ULAK-Werte
Wichtiger Hinweis: Die Beitragssätze von anderen Sozialkassen (Maler, Gerüstbau, Betonsteingewerbe, etc.) müssen manuell gepflegt werden.
Bitte beachten Sie etwaige Änderungen.


BLOHN - Userstory - FIN-5675 - Sozialkasse, Änderungen Mindesturlaubsvergütung 12.22 und ab 01.23

Sozialkasse Bau, Änderungen der Mindesturlaubsvergütung 

Sozialkasse Bau, im Dezember 2022 Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG berechnen 

Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG im Dezember 2022 wird wie folgt berechnet: 

Es zählen die Ausfallstunden wegen Saison-KuG im Dezember, ausgenommen diejenigen Stunden, für die Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut wurde. Betrachtet wird nur der aktuelle Schlechtwettermonat Dezember 2022. Der Stundensatz ergibt sich aus der Meldung im November oder in einem der Vormonate. Die ersten 22,50 Stunden Saison-KuG im Dezember zählen nicht mit. Danach errechnet sich eine Mindesturlaubsvergütung. Der Anspruch ist bereits im Dezember 2022 direkt verfügbar und wird mit der Dezember-Abrechnung festgestellt und ausgewiesen. 

Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG wird im Dezember 2022 noch einheitlich mit 14,25% berechnet. 

Die geänderte Berechnung sowie die sich daraus ergebenden geänderten Angaben im Datensatz <URMEL> werden automatisch berücksichtigt. 

Abrechnung, Aktuelle Abrechnung 

  

Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütungen ab 01.2023 

Sozialkasse Bau, Änderung zur Berechnung der Mindesturlaubsvergütung ab 01.2023 

Diese Änderungen betreffen die bisherige Ermittlung der Mindesturlaubsvergütung bei Saison-KuG und Krankheit, sowie die Berechnung der neuen Mindesturlaubsvergütung bei konjunktureller Kurzarbeit ab 01.2023. 

Gewerbliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfall, wenn dieser durch unverschuldete Arbeitsunfähigkeit (Krankheit), Saisonkurzarbeit (S-KUG) oder konjunktureller Kurzarbeit entstanden ist. Der Arbeitnehmer erhält je Ausfallstunde eine Mindesturlaubsvergütung in Höhe des gültigen Prozentsatzes vom jeweiligen tatsächlichen Stundenlohn. 

Die Mindesturlaubsvergütung wird ab 01.2023 nicht mehr einheitlich mit dem Prozentsatz von 14,25% berechnet, sondern differenziert mit 12,5 % und bei schwerbehinderten Beschäftigten mit 14,6%. 

Die Bewertung des Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab 01.2023 mit dem Bruttolohn bzw. Stundensatz. Das ist der tatsächliche Stundenlohn ohne Zuschläge des betreffenden Monats. Der Tarifvertrag sagt dazu: „Für die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung hat der Arbeitgeber den Bruttostundenlohn (GTL) ohne Zuschläge mitzuteilen.“ Siehe dazu auch hier im Abschnitt: Bewertung der Mindesturlaubsvergütung 

Gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr sowie jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer haben weiterhin keinen Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung. 

  

Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG ab 01.01.2023 

Die Bewertung des Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab 01.2023 mit dem tatsächlichen Bruttolohn bzw. Stundensatz.
Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG ab 01.2023 entsteht monatlich ab der 1. Ausfallstunde. Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG wird in den Monaten Dezember, Januar bis März eines Jahres ermittelt. Die Mindesturlaubsvergütung wird automatisch ermittelt. 

Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütung bei konjunktureller Kurzarbeitab 01.01.2023 

Die Bewertung des Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab 01.2023 mit dem tatsächlichen Bruttolohn bzw. Stundensatz.
Die Mindesturlaubsvergütung bei konjunktureller Kurzarbeit ist neu ab 01.2023. Sie entsteht monatlich ab der 1. Ausfallstunde. Die Mindesturlaubsvergütung bei konjunktureller Kurzarbeit wird in den Monaten April bis November eines Jahres ermittelt. Die Mindesturlaubsvergütung wird automatisch ermittelt. 

Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütung bei Krankheitab 01.01.2023 

Die Bewertung des Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab 01.2023 mit dem tatsächlichen Bruttolohn bzw. Stundensatz.

  

Sozialkasse Bau,Bewertung der Mindesturlaubsvergütung 

Die Mindesturlaubsvergütung wird ab 01.23 mit dem jeweiligen gültigen tatsächlichen Bruttostundenlohn/Stundensatz des Mitarbeiters bewertet. Das ist die tarifliche Eingruppierung oder der Stundensatz, der lt. Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Der Tarifvertrag sagt dazu zukünftig: „Für die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung hat der Arbeitgeber den Bruttostundenlohn (GTL) ohne Zuschläge mitzuteilen.“ 

Um diese Bewertung vorzunehmen ist eine besondere Lohnart nur zur Bewertung notwendig. Diese Stellen wir als Musterlohnart zur Verfügung.
Diese Lohnart hat die Funktion "5021 Stundensatz, Lohnart für Bewertungen. Keine Abrechnung". Ergibt sich daraus ein Stundensatz, so gilt dieser.

Dazu ist eine Bewertung (Register Bewertung) mit den individuellen Abrechnungsarten notwendig und den individuellen Lohnarten für diesen Bruttostundenlohn/Stundensatz (das können auch mehrere Lohnarten sein) zur Abrechnung ab 01.23 notwendig.
Bei Mitarbeitern mit einem monatlichem Fixum ist diese Lohnart dazu wie folgt zu bewerten: Für die entsprechenden Abrechnungsarten, mit der Bewertungslohnart des Fixum (Gehalt) und der Bewertung <AZSTD> Monatsentgelt/Arbeitsstd. mtl. AZG oder <SZSTD> Monatsentgelt/Sollstunden AZG bewerten um einen Bruttostundenlohn/Stundensatz zu bekommen.

Die Lohnart mit der Funktion 5021 kann z.B. bei Akkordlöhnern oder bei Minijobblern mit dem vereinbarten Stundensatz lt. Arbeitsvertrag auch am Personalstamm hinterlegt werden und ein entsprechender Faktor eingetragen werden. Sofern aber auch eine tarifliche Eingruppierung für einen Stundenlohn vorliegt, oder ein Faktor bei der Stundenlohn-Lohnart eingetragen ist, wird diesem Vorrang gewährt.

Wir stellen Ihnen die entsprechende Muster-Lohnart hier zur Verfügung (Klick auf den Link):  

https://confluence.nevaris.com/download/attachments/262572615/Loamuster5021.zip?version=1&modificationDate=1669129029368&api=v2 
Hinweis: Die Musterlohnart ist um die individuellen Abrechnungsarten und individuellen Lohnarten zur Bewertung zu ergänzen. 

Der Import von Musterlohnarten ist hier in der Online-Hilfe beschrieben: BLO Lexikon L - Z - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence 

Hinweise:
Wenn diese Lohnart mit der Funktion 5021 nicht vorhanden ist, wird versucht die Tariflohnart zu suchen, und zwar aus der Tariftabelle und den Lohnarten im Personalstamm, um damit zu bewerten. 
Wenn kein Tarif gefunden werden kann, dann wird die Bewertung der SFN-Lohnart (Funktion 1480) oder der Kurzarbeitslohnart (Funktion 2001) genommen. 

Hinweis: Wir empfehlen eine Lohnart mit der Funktion 5021 anzulegen und für die Abrechnungsarten entsprechend zu bewerten. 

Stammdaten, Lohnarten, Register Bewertung 
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung 

 

Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütung -was ist zu tun ab 01.2023

Die Musterlohnart mit der Funktion 5021 importieren.
Die Musterlohnart mit der Funktion 5021 für alle Abrechnungsarten entsprechend bewerten.
Die Musterlohnart mit der Funktion 5021, sofern notwendig, am Personalstamm mit einem Faktor hinterlegen.

  

Sozialkasse Bau, Beitragssätze 

Für die Sozialkasse Bau gelten keine neuen Beitragssätze ab 01.2023. Es wird trotzdem ein neuer Eintrag ab 01.01.2023 mit den bisherigen Einträgen benötigt. Die Beitragssätze können über den Jahr-Button der Einrichtung automatisch eingetragen werden. 

  

Sozialkasse, ULAK-Werte 

Für die Sozialkasse Bau gelten neue ULAK-Werte ab 01.2023. Die bisherige einheitliche Ermittlung der Mindesturlaubsvergütung mit dem Prozentsatz von 14,25%, erfolgt ab 01.2023 differenziert mit 12,5 % und bei schwerbehinderten Beschäftigten mit 14,6%. Dazu gibt es zwei neue Felder. 

Die ULAK-Werte können über den Jahr-Button der Einrichtung automatisch eingetragen werden. 

Es werden Beitragssätze und ULAK-Werte für die Sozialkassen Wiesbaden, Ost und Berlin erstellt. Falls diese bereits angelegt wurden, werden sie nicht mehr geändert; dann manuell überprüfen. Die Werte sind zu prüfen. 

Bei der Abrechnung für Januar 2023 bei der Sozialkasse Bau wird ein Fehler ausgegeben, wenn kein Eintrag bei den Beitragssätzen und ULAK-Werte für 01.2023 vorhanden ist; der Beitragssatz selbst wird dabei allerdings nicht geprüft. 

Abteilungen, Baulohn, Baulohn Einrichtung, Aktionen, Button Jahr, Für weitere Jahre: 01.01.2023 eingeben, Auswahl: Sozialkasse 
Webclient Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, Für weitere Jahre: 01.01.2023 eingeben, Auswahl: Sozialkasse 


BLOHN - Userstory - FIN-5682 - Sozialkasse, Ansprechpartner für die Meldesätze; Erweiterung/Änderungen der Datensätze ANMEL, URMEL ab 12.22 und 01.23

Sozialkasse, Ansprechpartner für die Meldesätze; Erweiterung/Änderungen der Datensätze ANMEL, URMEL ab 12.22 und 01.23

Die beschriebenen Anpassungen und Änderungen betreffen die Soka-Bau. 

Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG in 12.22 melden (URMEL) 

In den Meldungen Dezember 2022 zu den "Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL)" sind enthalten: 
Die ermittelte Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG nach der Regel im Dezember 2022 und die vollen Saison-KuG-Ausfallstunden, sofern angefallen, dazu. 

Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen 
Webclient: Nach der Abrechnung, Sozialkasse 

Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG oder konjunkturelles KuG ab 1.23 melden (URMEL) 

In den Meldungen ab Januar 2023 zu den "Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL)" sind enthalten: 

Der tatsächliche Bruttostundenlohn für die monatliche Berechnung der Mindesturlaubsvergütung wird mitgemeldet.
Die ermittelte Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG nach der Regel ab Januar 2023 und die Saison-KuG-Ausfallstunden dazu. Diese Angaben werden monatlich in den Saison-KuG-Monaten (Dezember, Januar bis März), sofern angefallen, mitgemeldet. 
Die ermittelte Mindesturlaubsvergütung konjunkturelles KuG nach der Regel ab Januar 2023 und die konjunkturellen KuG-Ausfallstunden dazu. Diese Angaben werden monatlich in den Monaten April bis November, sofern angefallen, mitgemeldet. 

Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen 
Webclient: Nach der Abrechnung, Sozialkasse 

Sozialkasse,Ansprechpartner für die Meldesätze; Erweiterung der Datensätze ANMEL, URMEL ab 01.23 

Ansprechpartner für die Meldesätze 
Ab 01.23 muss der Name des Abrechners, die Emailadresse des Abrechners und die Telefonnummer des Abrechners mitgemeldet werden. Dies geschieht mit dem Datensatz ANMEL und im monatlichen Datensatz URMEL automatisch, sofern die Angaben ermittelt werden können.  

Der Ansprechpartner wird vorrangig aus der Einrichtung der Betriebsnummern Sozialkasse; Adressnummer Lohnbuchhalter (Adresse) und Lohnbuchhalter (Adressat) ermittelt. 

Unsere Empfehlung ist die Einrichtung dort vorzunehmen bzw. die Daten dort zu pflegen und zu überprüfen. 

Der entsprechende Adressat muss mit den Angaben Name bzw. Vorname, Emailadresse, Telefonnummer vollständig gepflegt sein. 

Wenn keine Einrichtung in den Betriebsnummern Sozialkasse vorliegt, oder diese drei Angaben (Name, Emailadresse, Telefonnummer) in der Einrichtung der Betriebsnummern Sozialkasse nicht gefunden werden kann, wird der Ansprechpartner gemäß Niederlassung, dort Bescheinigung Adressat ermittelt. Wenn auch in der Niederlassung kein Ansprechpartner ermittelt werden kann, zählt die Adresse der Firma und dort der Standard-Adressat. 

Abteilungen, Baulohn, Einrichtungen, Betriebskontonummern Sozialkasse 
Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, Betriebsnummern Sozialkasse 


BLOHN - Userstory - FIN-5665 - Sozialkasse, Elternzeit nach einer Endemeldung keine erneute Anmeldung

Sozialkasse, Elternzeit nach einer Endemeldung keine erneute Anmeldung

Wenn an die Sozialkasse das Ende der Elternzeit gemeldet wird, dann wird zusätzlich zu dieser Endemeldung keine erneute Anmeldung bei der Sozialkasse mehr erstellt.

Wenn im Monat, in dem die Elternzeit endet, auch Austritt ist, dann werden zwei Meldungen erstellt: Ende Elternzeit, Ende Beschäftigung.

Das Verfahren hat sich geändert.

Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen, Monat, Beschäftigungszeiten (ANMEL), Ausführen
Webclient: Nach der Abrechnung, Sozialkasse, Monat, Beschäftigungszeiten (ANMEL), Ausführen


BLOHN - Userstory - FIN-5754 - Sozialkasse, AUMEL Datensatz notwendige Arbeitnehmernummern

Soka-Bau, AUMEL Datensatz notwendige Arbeitnehmernummern

Für die Meldungen der Ausbildungsvergütungen (AUMEL) ist eine Arbeitnehmernummer notwendig ab 01.2023. Beim Datenträger erstellen wird dazu ein Fehler ausgegeben, der zu korrigieren ist.

Die Arbeitnehmernummer ist im Personalstamm nachzutragen und anschließend die Ausführung Ausbildungsvergütungen (AUMEL) erneut vorzunehmen. Hilfsweise kann diese auch im AUMEL selbst eingetragen werden zunächst.

Sofern noch keine Arbeitnehmernummer vorliegt kann der entsprechende Datensatz gelöscht werden und zu einem Zeitpunkt erstellt werden, wenn die Arbeitnehmernummer vorliegt.

Eine Meldung mit einer vorläufigen Arbeitnehmernummer ist zzt. noch nicht möglich.

/Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen, Ausbildungsvergütungen (AUMEL), Aktionen, Ergebnis und Erfassen und
/Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen, Aktionen Fehlertext anzeigen

Webclient: Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen, Ausbildungsvergütungen (AUMEL), Ausführen, Ergebnis und Erfassen und
Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen, Vorbereiten, Fehlertext anzeigen


BLOHN - Userstory - FIN-5040 - Betonsteingewerbe, ab 01.01.23 monatliche Meldungen

Betonsteingewerbe, monatliche Meldungen und Meldedatei

Mit den monatlichen Meldungen entfällt nach Information der Soka-Bau die jährliche Meldung mit dem Datensatz <BGMEL> mit Meldeschlüssel 0060. Diese jährliche Meldung ist letztmalig, wie gewohnt, für das Jahr 2022 abzugeben.

Ab 01.23 können monatliche Meldungen an die Sozialkasse des Betonsteingewerbes nach dem Muster der Meldungen der Sozialkasse Bau erstellt werden.
Bitte beachten Sie die Informationen, die Sie von der Soka-Bau erhalten: Eine Änderung des VTV und eine AVE steht noch aus dazu.

Die Voraussetzungen / notwendige Einrichtung hierfür sind:
Die Sozialkasse ist bei den "Betriebskontonummern Sozialkasse" für die Firma oder pro Niederlassung mit den Betriebskontonummern eingetragen.
Im Personalstamm sind im Register Sozialkasse die ZVK-Personengruppe und die Arbeitnehmer-Nummer eingetragen.

Details dazu:
Anmeldungen und Abmeldungen, also <ANMEL>, werden für alle Arbeitnehmer erstellt; besondere Meldungen (wie etwa zur Elternzeit) jedoch nicht, sondern nur solche mit dem Meldeschlüssel 0010, also bei Eintritt und Austritt. Es ist, sofern notwendig, eine manuelle Erfassung dazu möglich.
Der ZVK-Beitrag im Betonsteingewerbe ist ein reiner Zusatzversorgungsbeitrag, also nicht die Basis der Urlaubsberechnung. 
Dennoch werden "Urlaubsmeldungen" <URMEL> erstellt: mit den Beschäftigungstagen aus den Steuertagen laut Lohnkonto und dem Bruttolohn aus dem ZVK-Brutto laut Lohnkonto. Diese Meldungen werden für gewerbliche Arbeitnehmer erstellt.
Mit beiden Arten von Meldungen kann dann der Datenträger erstellt werden.

Was ist zu tun?
Monatlich die Meldung <ANMEL>, also die notwendigen Anmeldungen und Abmeldungen und
monatlich die Meldung <URMEL>, Urlaubsmeldungen ausführen.
Nach der Ausführung den Datenträger erstellen und diesen im Portal der Soka-Bau verschicken.

Was nicht mehr tun ab 01.23 (Meldejahr 2023)?
Nicht mehr ausführen (auch nicht monatlich) die Meldung <BGMEL>, Betonsteingewerbe
 
Abteilungen, Baulohn, Einrichtung, Betriebskontonummern Sozialkasse und
Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialkasse und
Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen, Sozialkasse zum Betonsteingewerbe

Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, Betriebskontonummern Sozialkasse und
Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialkasse und
Nach der Abrechnung, Sozialkasse, Sozialkasse zum Betonsteingewerbe


BLOHN - Userstory - FIN-6373 - Betonsteingewerbe, ab 01.01.23 Erhöhung Sozialkassenbeitrag

Betonsteingewerbe NWD, Sozialkassenbeitrag ab 01.01.2023
Ab dem 01.01.2023 ändert sich der Sozialkassenbeitrag im Bereich des Betonsteingewerbes Nordwestdeutschland (NWD). Die Einträge sind in der entsprechenden Sozialkasse Betonsteingewerbes NWD händisch zu pflegen. Dazu legen Sie mit einem "Ab Datum": 01.01.2023 einen neuen Datensatz mit den neuen gültigen Werten an.

  • Ab 01.01.2023 werden die Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer auf 2,50% des Bruttolohnlohns angehoben. Für dienstpflichtige Arbeitnehmer bleibt die monatliche Pauschale bei 54,40 € bzw. 1,81 € pro Kalendertag.
  • Für technisch, kaufmännisch Angestellte beträgt die Pauschale ab 01.01.2023 62,00 € pro Monat bzw. 3,10 € pro Arbeitstag.
    Für dienstpflichtige Angestellte beträgt die Monatspauschale ebenfalls 62,00 € bzw. 2,06 € je Kalendertag.

Ab 01.01.2023 wird dann mit diesen Werten gerechnet. Die Angaben sind ohne Gewähr. Bitte beachten Sie die Informationen der Sozialkasse.

/Stammdaten/Sozialkassen, Sozialkasse für Betonsteingewerbes NWD, Aktionen Beitragssätze


BLOHN - Userstory - FIN-5206 - Statistik, 01.01.23 monatliche Verdiensterhebung Änderungen

Statistik, 01.01.23 monatliche Verdiensterhebung

Die monatliche Verdiensterhebung wurde an die fachlichen Spezifikationen Version 5 angepasst.
Änderungen dazu sind:

Korrekturen Vormonate/Rückrechnungen

Korrekturen (Rückrechnungen) zu Vormonaten werden kumuliert im jeweiligen Meldemonat gemeldet. (kumuliert, also Zuflussprinzip). Das geschieht bei den Arbeitsstunden (nicht bei Monatsentgelt), Mehrarbeitsstunden, und allen Entgeltwerten.

Arbeitsstunden bei Monatsentgelt

Bei Monatsentgelt, auch bei Gehaltsverteilung werden die Arbeitsstd. mtl. der Arbeitszeitgruppe gemeldet. Falls keine falls keine Arbeitsstd. mtl. der Arbeitszeitgruppe, dann wird aus der Arbeitszeitdefinition der Wert für die Arbeitsst. mtl. gemeldet.

Mehrarbeit ohne Stunden

Wenn es keine Stunden zur Mehrarbeit gibt zählt zur Meldung folgendes: Mehrarbeit mit Stunden, dann wären in Spalte K die Stunden zu melden, der dazugehörige Betrag in Spalte N, ohne Stunden, dann wird dieser Betrag der Mehrarbeit, das könnten nur berichtete Zuschläge sein, stattdessen zu den Zuschlägen gerechnet, das ist in Spalte O zu melden. Wenn es im Monat Mehrarbeit mit Stunden und Zuschläge dazu gibt, wird in Spalte K und in Spalte N gemeldet.

Verdiensterhebung, wenn Mitarbeiter nicht ausgegeben werden, zählen folgende Regeln:

  • Es werden nur Personalnummern ausgegeben, die im Monat abgerechnet wurden.
  • Eine Personalnummer mit Eintritt im Monat wird nicht ausgegeben, es sei denn, der Eintritt ist zum Monatsersten.
  • Eine Personalnummer mit Austritt im Monat wird nicht ausgegeben, es sei denn, der Austritt ist zum Monatsletzten.
  • Eine Personalnummer mit Unterbrechung im Monat wird nicht ausgegeben, gleich ob die Unterbrechung andauert oder im Monat beginnt oder endet.
  • Unbezahlter Urlaub im kompletten Monat: Personalnummer wird nicht ausgegeben.
  • Kompletter Monat mit Kurzarbeit im Monat: Personalnummer wird nicht ausgegeben. Verglichen wird mit den Sollstunden des Monats.
  • Eine Personalnummern, die in der Zuordnung "Kein Arbeitnehmer" hat, wird nicht ausgegeben.
  • Eine Personalnummer, die kein Entgelt und keine Stunden hat, wird ebenfalls nicht ausgegeben.

/Berichte/Berichte drucken, <blolanver Statistik Verdiensterhebung>
Webclient: /Berichte/Berichte drucken, <blolanver Statistik Verdiensterhebung>


BLOHN - Userstory - FIN-5880 - Berufsgenossenschaft, neue UV-Stammdatendatei ab 01.01.2023

Berufsgenossenschaft, neue Stammdatendatei ab 01.01.23

Vorgehen im Windowsclient
Es steht eine neue Stammdatendatei für die Berufsgenossenschaften ab 01.01.23 zur Verfügung. Der Import kann jederzeit durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise im Downloadportal. Die zip.-Datei muss vor dem Import extrahiert werden. Der Import erfolgt mit der enthaltenen txt.-Datei.
Die Datei steht zum Download hier zur Verfügung: 

Download Berufsgenossenschaften V2020 und V2022 - NEVARIS Service - Confluence

/Stammdaten/Import Stammdaten, Aktionen, Import Berufsgenossenschaften

Vorgehen im Webclient
Für den Webclient ist kein vorheriger Download notwendig.
Es steht eine neue Stammdatendatei für die Berufsgenossenschaften ab 01.01.23 zur Verfügung. Der Import kann jederzeit durchgeführt werden.

  • Der Import erfolgt unter Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten, Berufsgenossenschaften:
  • Dort auf den oberen Assist-Button klicken (Button mit 3 Punkten), der Download erfolgt automatisch und die Datei wird für den Import bereitgestellt.

Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten, Berufsgenossenschaften


BLOHN - Userstory - FIN-5233 - Berufsgenossenschaft, Änderungen ab 01.01.2023

Berufsgenossenschaft, Änderungen ab 01.01.2023

Zu den Datensätzen hat es Änderungen im Aufbau gegeben. Dies wird automatisch berücksichtigt.

Berufsgenossenschaft, besondere Meldegründe für die Abgabe eines Lohnachweises

In besonderen Fällen ist es notwendig den Lohnnachweis mit einem anderen Meldegrund zu melden. Dieser kann auch unterjährig erzeugt werden, aber auch immer im Meldemonat Januar des Folgejahres. Die notwendigen Meldungen der Entgelte (Meldegrunde 92) sind auch im Januar des Folgejahres zunächst zu erzeugen.

In diesem Fall also in den Abrechnungsmonat Januar des Folgejahres gehen, die Meldungen erstellen und dabei ungewünschte Meldungen wieder löschen.

Der Abgabegrund für einen Lohnnachweis kann dann geändert werden. Dazu in der Spalte „Abgabegrund melden“ eine Funktion ausführen, die den richtigen Abgabegrund setzt.

Ab 01.2023 wurden neue Meldegründe ermöglicht: <UV03> „Lohnnachweis bei Änderung der formellen Zuständigkeit für das gesamte Unternehmen“ und <UV07> „Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse“.

Weiterhin ist es so auch möglich den Meldegrund auf <UV05> „Einstellung des Unternehmens“ oder <UV06> „Lohnnachweis bei Beendigung der meldenden Stelle“ oder <UV08> „Lohnnachweis bei Insolvenzverfahren“ zu ändern.

Wenn der Meldegrund nicht geändert wird, wird immer mit <01UV> „Lohnnachweis“ gemeldet

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Meldemonat Januar Ausführen, Aktionen Lohnnachweis BG, dort: Besondere Gründe, Anderer Grund für einen Lohnnachweis

Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Meldemonat Januar Ausführen, Ausführen, Lohnnachweis BG, dort: Ausführen, Anderer Grund (für einen Lohnnachweis)


BLOHN - Userstory - FIN-5892 - Berufsgenossenschaft, zur Unternehmensnummer (UNRS) ab 01.01.2023

Berufsgenossenschaft, zur Unternehmensnummer (UNRS) ab 01.01.2023

Es wurden noch Anpassungen zur Unternehmensnummer vorgenommen.

Wichtiger Hinweis
Die Unternehmensnummer wird Ihnen schriftlich mitgeteilt und sie wird in den Rückmeldungen zu den Stammdatenabfragen zum kommenden Beitragsjahr 2023 enthalten sein. Diese Unternehmensnummer löst zwar die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab, aber ersetzt sie nicht. Daher müssen die bisherigen Eingaben der Mitgliedsnummern an allen Stellen in NEVARIS Finance Baulohn erhalten bleiben!
Die neue Unternehmensnummer wird auch bei einem zukünftigen Wechsel der Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft bleiben. Wenn ein Unternehmen mehrere zuständige Berufsgenossenschaften hat, ist die Unternehmensnummer bei diesen Berufsgenossenschaften identisch, der PIN jedoch unterschiedlich.

Stammdaten Firma, Niederlassung
Die Eingabe der Unternehmensnummer erfolgt in neuen Feldern in den Firmendaten und in Niederlassungen. Ebenso muss in den in den Firmendaten und in Niederlassungen muss die zuständige Berufsgenossenschaft eingetragen werden. Ebenso ist es möglich die PIN einzutragen. Wir empfehlen die Pflege des PIN in den Firmendaten und in Niederlassungen, wenn es nur eine zuständige Berufsgenossenschaft gibt.

Stammdaten Berufsgenossenschaften
Eine Eingabe der Unternehmensnummer in den Stammdaten einer BG ist nicht mehr vorgesehen.
Durch die Zuordnung der Berufsgenossenschaft in den Firmendaten und in Niederlassungen (hier erfolgt die Eingabe der Unternehmensnummer) ist eine Verarbeitung möglich.
Die Eingabe der PIN ist bei der Berufsgenossenschaft ist möglich, sofern diese nicht bereits in den Firmendaten und in Niederlassungen eingetragen wurde.

Mitgliedsnummer in den Stammdaten
Die Mitgliedsnummer soll an allen Stellen, wo wie bisher gepflegt ist, nicht mehr verändert werden. Sie wird weiterhin für das Meldejahr 2022 und ab 2023 für Stornierungen und Neumeldungen der Lohnnachweise benötigt.

Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen, Berufsgenossenschaft und 
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn, Berufsgenossenschaft 
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen, PIN für den Lohnnachweis BG und 
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn, PIN  für den Lohnnachweis BG
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Berufsgenossenschaft

Stammdatenabfrage, am Anfang des Beitragsjahres

Die Stammdatenabfrage soll am Anfang des jeweiligen Beitragsjahres erfolgen! Dies ist im Beitragsjahr 2023 besonders zu beachten, denn es wird die Unternehmensnummer in der Rückmeldung der Berufsgenossenschaften enthalten sein.

Der Stammdatenabruf soll vor Beginn der Januar-Abrechnung des jeweiligen Beitragsjahres erfolgen.

In der Übersicht der SV-Meldungen muss hierzu der SV-Meldemonat für den auf das Beitragsjahr folgenden Januars eröffnet werden. Beispiel: Beitragsjahr ist 2023. Dann ist der notwendige SV-Meldemonat für die Ausführung: 01.01.2024 (Januar des Folgejahres).
Die Übersicht zum Lohnnachweis in diesen Meldemonat aufrufen.

Die Stammdatenabfrage des Beitragsjahres ist immer im Januar des Folgejahres zu erstellen und versenden.

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Neu
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Auswählen, Monate, Neu

In diesem Meldemonat Januar kann die Ausführung zur Stammdatenabfrage durchgeführt werden.
Der folgende Hinweis kann geschlossen werden. Die Auswahl kann im nächsten Dialog gefiltert werden. Ist keine Einschränkung notwendig, einfach mit „OK“ bestätigen.
Die Stammdatenabfrage ist nun erzeugt und kann versendet werden.

Wichtig: wenn die Berufsgenossenschaft eine Abfrage der Stammdaten erhält, dann interpretiert sie das als Verpflichtung des Unternehmens, nach der Rückmeldung zu den Gefahrentarifen den Lohnnachweis zu senden.

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Meldemonat Januar 2024, Lohnnachweis BG, Stammdaten 
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Meldemonat Januar 2024, Lohnnachweis BG, Stammdaten Datenträger
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Auswählen, Monate, Meldemonat Januar 2024,  Auswählen, Monate, Ausführen, Stammdaten
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Auswählen, Monate, Meldemonat Januar 2024, Auswählen, Monate, Ausführen, Datenträger Stammdaten

 

Rückmeldungen, empfangen am Anfang des Beitragsjahres

Nach einer Weile können in Perfidia die Protokolle angefordert werden. Die Empfangsbestätigung und die Rückmeldungen der angeforderten Stammdaten werden teilweise zeitlich getrennt von den Berufsgenossenschaften versendet. Rückmeldungen können in NEVARIS erst eingelesen werden, wenn im Perfidia-Posteingang neue Meldungen angezeigt werden.
Die Rückmeldungen werden anschließend in der Übersicht des Lohnnachweises mit dem Abgabegrund „UV11 Rückmeldung der Stammdaten“ angezeigt.

Diese Rückmeldungen enthalten die notwendige Unternehmensnummer der jeweiligen Niederlassung oder Firma. Sofern die Unternehmensnummer bereits eingetragen wurde in den Stammdaten der Niederlassung oder der Firma, wird diese geprüft.

In der Übersicht „Lohnnachweis BG“:
Aktionen, Rückmeldungen
Webclient: Ausführen, Rückmeldungen

 

Rückmeldungen, zur Unternehmensnummer ab 01.01.2023 Kontrolle und Fehlerbehebung

Wenn die in den Rückmeldungen enthaltene notwendige Unternehmensnummer der jeweiligen Niederlassung oder Firma nicht mit der Eingabe übereinstimmt oder keine Eingabe vorhanden ist, wird mit dem Fehlertext darauf hingewiesen.

Der Fehler kann durch die Ausführung <Unternehmensnummer eintragen> oder eine manuelle bzw. korrekte der Rückmeldung entsprechenden Eintragung der Unternehmensnummer in den jeweiligen Stammdaten der Niederlassung oder Firma behoben werden.

Ohne eine Fehlerbehebung ist keine Zusammenstellung eines späteren Lohnnachweises möglich.

Bitte beachten Sie auch die Online-Hilfe: BLO SV-Meldungen BG (BG) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

In den Jahreswechselseminaren und in den Unterlagen dazu wird das Vorgehen ebenfalls erläutert.  


BLOHN - Userstory - FIN-5175 - Tarif, ab 01.01.23 Wegfall der Wegestreckenentschädigung

Lohnarten zur bisherigen Wegestreckenentschädigung bis 31.12.2022 (WE) deaktivieren

Mit der neuen Wegezeitvergütung entfällt die bisherige pauschale Vergütung eines Zuschlages von 0,5 % als Wegestreckenentschädigung (WE). Die entsprechenden Lohnarten können mit einem <Gültig bis> Datum (31.12.2022) versehen werden.

/Stammdaten/Lohnarten, Register Allgemein, Gültig bis
Webclient: /Stammdaten, Lohnarten, Register Allgemein, Gültig bis


BLOHN - Userstory - FIN-5937 - Tarif, ab 01.01.23 tarifliche Wegezeitvergütung (bisher Wegestreckenentschädigung)

Tarif, ab 01.01.23 tarifliche Wegezeitvergütung (bisher Wegestreckenentschädigung)

 

Wegezeitvergütung, Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt (V-WE)

Die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt (V-WE) wird in Form eines Verpflegungszuschusses gewährt. Der Verpflegungszuschuss von bisher 4,09 Euro (Tarifgebiet West) bzw. 2,56 Euro (Tarifgebiet Ost) wird kilometerabhängig (Strecke Betrieb - Baustelle) erhöht und soll ab 01.01.2023 bereits ab 8 Stunden, wie im Steuerrecht (vorher tariflich 10 Stunden), berufsbedingter Abwesenheit von der Wohnung greifen. Der Verpflegungszuschuss (V-WE) beträgt täglich ab 01.01.2023

  • bis 50 km = 6 Euro,
  • über 50 km und bis 75 km = 7 Euro,
  • über 75 km = 8 Euro.

(Ab 01.01.24 ist eine Erhöhung um jeweils 1 Euro (7 bis 9 Euro) vorgesehen.)

Für die Kilometerstaffel kommt es auf die Strecke „Betrieb/Sammelunterkunft – Baustelle“, nicht „Wohnung – Baustelle“ an. Maßgeblich soll der kürzeste mit PKW befahrbare öffentliche Weg sein. Eine einzelne Betrachtung des Mitarbeiters ist nicht vorgesehen.

Dazu kann in NEVARIS Finance Baulohn folgende Einrichtung vorgenommen werden:

Zu einer Lohnart kann der Faktor abhängig von der Menge ermittelt werden, und zwar: entweder von der Menge der Lohnart (<STAFFEL> = Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) oder von der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb (<STAFFELKM> = Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb).

Für die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt ist die Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb (<STAFFELKM> Kilometerstaffel) maßgeblich.

Lohnart

Wir empfehlen hierfür neue Lohnarten anzulegen bzw. die vorhandenen Lohnarten für die Verpflegungszuschüsse (steuerfreie und steuerpflichtige Lohnarten) zu kopieren und die Bewertungen in den neuen Lohnarten anzupassen und die neuen Staffelbeträge einzutragen. Sie erhalten von uns Muster-Lohnarten, die um die Abrechnungsarten, Bewertung (auch Staffel) und Kontierung angepasst werden müssen.

Lohnart, Bewertung

Bei der Bewertung einer Lohnart können diese Auswahlen getroffen werden: 

  • STAFFEL (Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) und
  • STAFFELKM (Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb)

Bei der Mengenstaffel gilt als Menge diejenige, die zur Lohnart berichtet wurde. 
Bei der Kilometerstaffel (Kmstaffel) gelten als Menge die Anzahl km, die laut Kostenstelle die Entfernung zum Betrieb sind.

Für die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt ist die Kilometerstaffel in der Bewertung <STAFFELKM> = Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb notwendig.

/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung: Bewertung
Webclient: Stammdaten, Lohnarten, Auswählen, Bewertung: Bewertung

Lohnart, Staffelbeträge

Pro Lohnart kann der Faktor oder der Betrag gestaffelt ermittelt werden.
Dies gilt, wenn bei der Lohnart als Bewertung <STAFFEL> oder <STAFFELKM> eingetragen ist.
Wenn die Bewertung als Bewertung <STAFFEL> oder <STAFFELKM> vorgenommen wird, gilt nur die Bewertungen aus der Staffel. Die <Ab Menge> und die <Bis Menge> eintragen und den Faktor oder Betrag dazu.
Die Beträge gelten, ähnlich wie die Prozentsätze zur Lohnart, pro Mandanten und Niederlassung.
Zukünftige Staffelbeträge können bereits mit einem <Ab Datum> in der Zukunft angelegt werden.

/Stammdaten/Lohnarten, Register Berechnung: Staffelbeträge
Webclient: Stammdaten, Lohnarten, Bearbeiten, Register Berechnung: Staffelbeträge

Kostenstelle, Entfernung

Bei der Kostenstelle kann die Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb eingetragen werden. 
Das ist die Entfernung zur Niederlassung, oder wenn keine, zur Firma. Es können also die Entfernungen pro Niederlassung eingetragen werden.
Diese Einrichtung pro Niederlassung treffen. (Es ist möglich, hier auch eine die Entfernung pro Personalnummer einzutragen; dann muss aber für alle Kostenstellen für Personalnummern ein Eintrag erstellt werden). Diese Entfernung wird als Basis der Berechnung genommen, wenn bei der Lohnart ein Faktor oder Betrag nach Kilometerstaffel gilt.

/Stammdaten/Kostenstellen, Aktion, Entfernung
Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten, Entfernung

Kostenstelle, Entfernung; Bearbeitung aus dem Rollencenter Buchhaltung oder Controlling

Die entsprechende Page kann dazu im jeweiligen Rollencenter in die Toolbar eingetragen werden: Berichtsdaten Entfernungen (5003175). Berechtigungen sind ggf. anzupassen.

Kostenstelle, Entfernung; Kostenstellen aus anderen Mandanten

Wenn z.B. mit einem zentralen Lohn-/Gehaltsmandanten gearbeitet wird, können auch die Kostenstellen aus den Fremdmandanten mit der Entfernung im zentralen Lohn-/Gehaltsmandanten versehen werden. Das kann der Mandant der Buchhaltung/Controlling sein. In der Übersicht der Entfernung dazu die Kostenstelle mit dem jeweiligen <Mandant der Kostenstelle> eintragen.

/Stammdaten/Kostenstellen, Aktion, Entfernung
Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten, Entfernung

Bewegungsdaten und Abrechnung

Wenn die Lohnart für die Wegezeitvergütung mit täglicher Heimfahrt in den Berichtdaten zum Mitarbeiter mit der Menge (z.b. 1,0 je Tag) und der entsprechenden Kostenstelle erfasst wird, wird diese zur Abrechnung mit dem Faktor aus den Staffelbeträge zur jeweiligen <Ab Menge> und <Bis Menge>, in Abhängigkeit, von der an der Kostenstelle bestimmten Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb bewertet. Wenn eine Kostenstelle keinen Eintrag für die Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb hat, wird mit der ersten Staffel der Lohnart zur Abrechnung bewertet.

/Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Berichtsdatenerfassung
/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Ergebnis
Webclient: /Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Berichtsdatenerfassung
Webclient: /Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Auswerten, Ergebnis

 

 

Wegezeitvergütung, Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (Ü-WE)

Die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt beträgt ab 01.01.23 in der Staffelung für jede tatsächliche gefahrene Strecke

  • über 75 km bis 200 km = 9 Euro,
  • über 200 km bis 300 km = 18 Euro,
  • über 300 km bis 400 km = 27 Euro,
  • über 400 km (unbegrenzte Entfernung) = 39 Euro.

Hierbei zählen die beruflichen Fahrten außerhalb der Arbeitszeit und private Fahrten für jede vom Arbeitgeber angeordnete An- und Abreise (soweit nicht bezahlte Arbeitszeit) und zwei private Strecken (Hin- und Rückfahrt, sogenannte „Wochenendheimfahrten“) je Kalenderwoche. Die bisherige Vergütung der erforderlichen Reisezeit für An- und Abreise mit dem GTL oder Gehalt entfällt damit zum 01.01.2023.

Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (Ü-WE) wird als Entlohnung für die aufgewendete Wegezeit gezahlt und ist grundsätzlich dem laufenden steuerpflichtigen Arbeitslohn und dem beitragspflichten Entgelt zuzurechnen. Die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (Ü-WE) wird neben dem bisherigen tariflichen Verpflegungszuschuss in Höhe von 24 Euro (oder per Betriebsvereinbarung bis zu 28 Euro) fällig.

Dazu kann in NEVARIS Finance Baulohn folgende Einrichtung vorgenommen werden:

Zu einer Lohnart kann der Betrag abhängig von der erfassten Menge ermittelt werden, und zwar: entweder von der Menge der Lohnart (<STAFFEL> = Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) oder von der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb (<STAFFELKM> = Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb)

Für die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt ist die Menge der Lohnart (<STAFFEL> = Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) maßgeblich.

Lohnarten

Wir empfehlen hierfür eine neue Lohnart (oder sofern notwendig mehrere neue Lohnarten) anzulegen und die Bewertungen zu den Staffelbeträgen einzutragen. Sie erhalten von uns eine Muster-Lohnart, die um die Abrechnungsarten, Bewertung (auch Staffel) und Kontierung angepasst werden muss.

Lohnart, Bewertung

Einrichtung wie zuvor.

Lohnart, Staffelbeträge

Einrichtung wie zuvor.

Kostenstelle, Entfernung

Eine Einrichtung bei den Kostenstellen ist nicht notwendig.

Bewegungsdaten und Abrechnung

Die Lohnart kann mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern des Mitarbeiters als Menge gebucht werden. Die Erfassung muss für jeden Tag einzeln erfolgen. Wenn die Lohnart für die Wegezeitvergütung ohne tägliche Heimfahrt in den Berichtdaten zum Mitarbeiter mit der Menge (z.b. 205 km am Montag und 207 km am Freitag) erfasst wird, wird diese zur Abrechnung mit dem Betrag aus den Staffelbeträgen zur jeweiligen <Ab Menge> und <Bis Menge> jeweils bewertet. Im Beispiel der obigen Staffel mit Montag 18 Euro und Freitag 18 Euro. Das ist unabhängig von der Kostenstelle.

/Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Berichtsdatenerfassung
/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Ergebnis
Webclient: /Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Berichtsdatenerfassung
Webclient: /Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Auswerten, Ergebnis

 

 

Wegezeitvergütung, Wegstrecken zwischen Unterkunft und der Baustelle (erhöhter Verpflegungszuschuss) 

Zur Abgeltung von Wegstrecken zwischen Unterkunft und der Baustelle wird der Verpflegungszuschuss von 24 Euro (oder per Betriebsvereinbarung bis zu 28 Euro) pauschal um 4 Euro je Arbeitstag erhöht, es sei denn, es handelt sich um eine Baustellenunterkunft.

Wenn dadurch der gewährte Verpflegungszuschuss zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung Gebrauch zu machen.

Lohnarten

Wir empfehlen hierfür eine neue Lohnart anzulegen. Sie erhalten von uns eine Muster-Lohnart, die um die Abrechnungsarten, Bewertung und Kontierung angepasst werden muss.

Download der Musterlohnarten

(Klick hier): https://confluence.nevaris.com/download/attachments/262572615/LoamusterWE.zip?version=1&modificationDate=1666192518547&api=v2

 

Hinweise (Auslieferung erfolgte bereits zur Version 2023 mit dem Patch 1)

Sollten Sie sich für eine Schulung zum Thema Lohnarten interessieren oder Unterstützung bei der Einrichtung der neuen Wegezeitvergütung benötigen, so fordern Sie Ihr individuelles Angebot an: dienstleistung@nevaris.com.

Wir möchten Sie bitten, die Verarbeitung bereits frühzeitig einzurichten und zu testen, damit ein reibungsloser Übergang von der bisherigen Vergütung der Wegestreckenentschädigung auf die neue Wegezeitvergütung erfolgt.

Ebenso können Sie sich mit Ihren Zeiterfassungssystemen abstimmen bzgl. ggf. notwendiger Anpassungen zu den Datensätzen für Berichtsdaten ab 01.01.2023.

 


BLOHN - Userstory - FIN-6299 - Inflationsausgleich, Hinweise und Musterlohnart

Inflationsausgleich, Hinweise und Musterlohnart

Wir stellen Ihnen eine Muster-Lohnart zur Zahlung des Inflationsausgleichs zur Verfügung (Klick auf den Link):  

https://confluence.nevaris.com/download/attachments/262572615/Loamuster_Inflationsausgleich.zip?version=1&modificationDate=1670062153215&api=v2

Der Import von Musterlohnarten ist hier in der Online-Hilfe beschrieben: BLO Lexikon L - Z - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence 

Hinweise:

  • Die Musterlohnart ist um die individuellen Abrechnungsarten und Kontierungsgruppen/Kontierungshilfen zu ergänzen. 
  • Die Musterlohnart ist pfändbar eingerichtet.
    Es gibt keine verbindliche abschließende Klärung zur Pfändbarkeit. Da es sich um eine Arbeitgeberleistung handelt, ist diese nach § 850 Abs. 1 ZPO pfändbar. Bisher ist keine "Sonderbehandlung", insbesondere kein Ausschluss nach §§ 850a ff. ZPO ersichtlich. Wir übernehmen keine Haftung dazu.
  • Die Wertbegrenzung auf 3.000 Euro für den Zeitraum der zulässigen Gewährung der EPP ist manuell zu überwachen

Eckpunkte:

  • Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet - vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Der großzügige Zeitraum gibt den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Flexibilität.
  • In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
  • Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.
  • Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.
  • Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung.

 


BLOHN - Userstory - FIN-5871 - Kurzarbeit, ab 01.01.2023 Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes (und Kurzarbeitergeldes)

Kurzarbeit, ab 01.12.2022 bzw. 01.01.2023 Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes / Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im jeweiligen Anspruchsmonat. Es beträgt wieder ausschließlich 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. Den höheren Leistungssatz von 67 Prozent erhalten Arbeitnehmende, 

  • die mindestens ein Kind (i. S. d. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG) haben sowie
  • deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind in diesem Sinne hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben.

Hinweis:
Die KuG-Tabellen / Berechnung für das Kalenderjahr 2023 sind ohne Berücksichtigung der geplanten Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages ab 01.01.2023 (auf 1.230 Euro) veröffentlicht worden.
Der Bundesrat muss dieser Erhöhung noch zustimmen. Es ist laut Beschlussempfehlung die Veröffentlichung eines geänderten Programmablaufplans für 2023 vorgesehen.

Wann ein aufgrund der geplanten Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags geänderter Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug durch das Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestellt wird, ist der nicht bekannt. Nach Veröffentlichung des geänderten Programmablaufplans werden aktualisierte KuG-Tabellen erstellt.


BLOHN - Userstory - FIN-5300 - S-KuG, ab 01.12.22 neue Antragsformulare für Saison-Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit, Druck Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld ab 01.12.2022

Der Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld hat sich ab 01.12.2022 geändert. Die Beantragung kann auch für den Dezember nur mit dem neuen Formular erfolgen.

/Berichte/Berichte drucken, <blokugsaison KuG-Antrag auf Saison-KuG und MWG>

 

Wichtiger Hinweis zum Druck des Leistungsantrages / Deckblatt im Webclient

Um den Leistungsantrag (das ist das Deckblatt) zu drucken, muss beim Aufruf des Berichtes das Kennzeichen <Deckblatt wenn Vorschau> gesetzt sein.
Nur wenn dann die Berichtsvorschau <Vorschau> ausgeführt wird, wird das Deckblatt (oder die Deckblätter) in einer .zip-Datei in das Downloadverzeichnis des Browsers gestellt. Der Druck kann dann aus dieser .zip-Datei erfolgen, wenn das darin enthaltene PDF Dokument geöffnet wird.

Die Abrechnungsliste kann dann aus der Vorschau gedruckt werden, sofern sie nicht schon vorher getrennt gedruckt wurde.

Bei allen anderen Druckoptionen wird nur die Abrechnungsliste gedruckt.

 

Weiterbildung, zusätzliche Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Weiterbildung
Arbeitgebern werden 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer geförderten beruflichen Weiterbildung nach § 106a SGB III teilnehmen. 
Das gilt bis 31.07.2023.
Ab 01.01.2023 wird aufgrund der Anhebung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages von 2,4% auf 2,6% wie folgt gerechnet: Pauschalierte SV-Erstattung bei Weiterbildung Differenz des Soll- und Istentgelts x 0,8 x 18,7% (=pauschaliert 50%).
Bei gewerblichen Arbeitnehmern im BHG während S-KUG (12.22 - 03.23) wird eine Aufteilung dazu nicht vom Programm vorgenommen, sie muss sofern notwendig händisch auf dem Antrag erfolgen. Bei gewerblichen Arbeitnehmern werden 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge aufgrund der Umlagepflicht (SV-Erstattung aufgrund Umlage) bereits erstattet, diese sind dann um die 50 Prozent zu reduzieren und in die Erstattung der Sozialversicherung bei Weiterbildung einzutragen.


BLOHN - Userstory - FIN-5873 - KUG, neue Antragsformulare für konjunkturelles Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit, Druck Antrag auf konjunkturelles Kurzarbeitergeld ab 01.01.2023

Der Antrag auf konjunkturelles Kurzarbeitergeld hat sich geändert. Diese Änderung wurde am 11.11.2022 rückwirkend für Monate ab 01.07.2022 veröffentlicht. Sofern es notwendig ist, kann der Antrag ab 01.07.2022 mit den entsprechenden Inhalten gedruckt werden.
Für die aktuellen Abrechnungsmonate wird das neue Formular gedruckt.

/Berichte/Berichte drucken, <blokugsaison KuG-Antrag auf Saison-KuG und MWG>

Wichtiger Hinweis zum Druck des Leistungsantrages / Deckblatt im Webclient

Um den Leistungsantrag (das ist das Deckblatt) zu drucken, muss beim Aufruf des Berichtes das Kennzeichen <Deckblatt wenn Vorschau> gesetzt sein.
Nur wenn dann die Berichtsvorschau <Vorschau> ausgeführt wird, wird das Deckblatt (oder die Deckblätter) in einer .zip-Datei in das Downloadverzeichnis des Browsers gestellt. Der Druck kann dann aus dieser .zip-Datei erfolgen, wenn das darin enthaltene PDF Dokument geöffnet wird.

Die Abrechnungsliste kann dann aus der Vorschau gedruckt werden, sofern sie nicht schon vorher getrennt gedruckt wurde.

Bei allen anderen Druckoptionen wird nur die Abrechnungsliste gedruckt.

 

Weiterbildung, zusätzliche Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Weiterbildung
Arbeitgebern werden 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer geförderten beruflichen Weiterbildung nach § 106a SGB III teilnehmen. Das gilt bis 31.07.2023.
Ab 01.01.2023 wird aufgrund der Anhebung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages von 2,4% auf 2,6% wie folgt gerechnet: Pauschalierte SV-Erstattung bei Weiterbildung Differenz des Soll- und Istentgelts x 0,8 x 18,7% (=pauschaliert 50%).


BLOHN - Userstory - FIN-6384 - Quarantäne, ab 01.01.2023 Höhe der Entschädigungszahlung

Quarantäne, Höhe der Entschädigungszahlung ab 01.01.2023

Es steht noch keine neue Tabelle zum Ablesen der pauschalierten Netto Soll- und Istengelte für Berechnung der Entschädigungszahlung aufgrund Quarantäne für das Jahr 2023 zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Gesundheit wird diese hier veröffentlichen (Klick den Link):
Entschädigungsansprüche nach § 56 IfSG (bundesgesundheitsministerium.de)

Rundung des Soll- und Istentgelts
Die jeweiligen Entgelte (Soll- und Istentgelt) werden nun über folgende Formel gerundet: Entgelt in Cent + 1000 / 2000 = Ganze Zahl (Kommastellen entfallen) x 2000 = Wert zum Ablesen in der Tabelle LVO-Abzugstabelle. Wenn man nicht über die Formel rechnen möchte, dann hilft: Der Wert des Entgeltes, der am nächsten am jeweiligen Tabellenwert liegt, ist der zu ermittelnde Wert.

Ermittlung des pauschalierten Nettoentgeltes zum Soll- und Istentgelts und Nettoausfallentschädigung
Aus diesen beiden gerundeten Bruttobeträgen (Soll- und Istentgelt) werden die beiden Nettoentgelte pauschaliert mit Hilfe der Tabelle LVO-Abzugstabelle errechnet (abgelesen) und deren Differenz ist das Nettoentgelt, das ausgefallen ist. Die Entschädigung beträgt 100% der ermittelten Differenz.

Sorgeberechtigt Quarantäne, Höhe der Entschädigungszahlung ab 01.01.2023

Ermittlung des Soll- und Istentgelts
Wie bei Quarantäne.

Rundung des Soll- und Istentgelts
Wie bei Quarantäne.

Ermittlung des pauschalierten Nettoentgeltes zum Soll- und Istentgelts und Nettoausfallentschädigung
Aus diesen beiden gerundeten Bruttobeträgen (Soll- und Istentgelt) werden die beiden Nettoentgelte pauschaliert mit Hilfe der Tabelle LVO-Abzugstabelle errechnet (abgelesen) und deren Differenz ist das Nettoentgelt, das ausgefallen ist. Die Entschädigung beträgt 67% der ermittelten Differenz, begrenzt auf 2.016,00 EUR für einen vollen Monat.

Empfehlung:
Wir möchten darauf hinweisen, dass die tatsächliche Erstattung der Behörde anders sein kann. Sollten Sie als Arbeitgeber Zweifel haben, ob und in welcher Höhe ein Anspruch nach dem IfSG besteht, empfehlen wir, sich vorab an die zuständige Gesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes zu wenden.

/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung


BLOHN - Userstory - FIN-5136 - Lohnverteilung, Erweiterung der Auswertung

Lohnverteilung, Erweiterung der Auswertung

Mit der Auswahl <Lohnarten prüfen>: Finanzbuchhalterisch können nun mehr Lohnarten ausgewertet werden. Das sind z.B. Auszahlung, Lohnsteuer, AN-Anteile SV.

Wenn jedoch z.B. eine Buchung (Soll) mit einer Gegenbuchung (Haben) erfolgt, was bei z.B. Arbeitgeberanteilen so ist, kann zzt. nur die Soll-Buchung ausgewertet werden, die Gegenbuchung fehlt.
/Abteilungen/Baulohn/Weitere, Lohnverteilung, Auswahl: <Lohnarten prüfen>: Finanzbuchhalterisch
Webclient: Nach der Abrechnung, Auswerten, Lohnverteilung, Auswahl: <Lohnarten prüfen>: Finanzbuchhalterisch


BLOHN - Userstory - FIN-5769 - Rundung Bruttolistenpreis, bei 0,5 oder 0,25

Pkw Geldwerter Vorteil, Teil des Bruttolistenpreises 

Diese Verarbeitung ist nur im Webclient möglich.

Die Ermittlung eines anteiligen Bruttolistenpreises für bestimmte Hybrid-Pkw oder bestimmte Elektro-Pkw wurde an das BMF-Rundschreiben (DOK 2021/1117997; vom 05.11.2021) angepasst, wenn ein Faktor <Faktor für Pkw-Listenpreis> vorgegeben wird.

Es wird der ungerundete Bruttolistenpreis berücksichtigt, daraus wird der Geldwerte Vorteil des Mitarbeiters mit Hilfe des Faktors ermittelt und dieser wird auf volle 100 Euro abgerundet. Die Umsatzsteuer dazu wird aber weiter vom vollen einmal gerundeten Bruttolistenpreis ermittelt.

Demnach wird wie folgt gerechnet und dazu können auch Rückrechnungen durchgeführt werden.

Geldwerter Vorteil:
Bruttolistenpreis: 56.750,03 €
davon 50%: 28.375,02 €
= abgerundet auf volle 100€: 28.300,00 € (für die Berechnung Geldwerter Vorteil)

Umsatzsteuer:
Bruttolistenpreis: 56.750,03 €
= abgerundet auf volle 100€: 56.700,00 € (für die Berechnung Umsatzsteuer)

Personalbuchhaltung, Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten, Vorbereiten, Pkw Geldwerter Vorteil, <Faktor für Pkw-Listenpreis>


BLOHN - Userstory - FIN-6244 - eAU, Lesezeichen setzen

eAU, Lesezeichen setzen

In der Übersicht der kann jetzt auch ein Lesezeichen gesetzt, werden, damit die Bearbeitung direkt aus dem Rollencenter Personalbuchhalter möglich ist.
Vor der Abrechnung, Fehlzeitenkalender, Vorbereiten, eAU Meldungen: Rechts oben Lesezeichen setzen.


BLOHN - Userstory - FIN-5787 - Report Inbox, Fehlzeit Personal Druck Bericht 5002844, Druck nach Niederlassungen #NL

Report Inbox, Berichte pro Niederlassung ausführen

Der Bericht Fehlzeit Personal Druck Bericht 5002844 (Auswertung der eAU-Zeiten) ist nun auch in der Übersicht der Berichte aufrufbar. Zusätzlich ist es möglich, diesen Bericht je Niederlassung ("Pro #NL") auszuführen und in der Report Inbox Berichtseingang im Rollencenter anschließend aufzurufen.
/Berichte/Berichte drucken, Register Bericht: Pro #NL.

Hinweis: Wenn dieser Bericht keine Daten ermitteln kann, wird beim Aufruf eine Fehlermeldung statt eines Berichtes ohne Daten ausgegeben. Das Problem wird zu einem späteren Zeitpunkt behandelt.

Dazu zählt aus der Online-Hilfe:

Report Inbox, Berichte pro Niederlassung ausführen

Wenn ein Bericht pro Niederlassung ausgeführt werden soll, dann kann in der Übersicht der Berichte dieses ausgewählt werden:

Im Register Bericht die Aktion "Pro #NL" ausführen. Dabei auf Niederlassung diese drei Zeichen als Filter eingeben: #NL.
Das ist also möglich, sofern es ein Bericht ist, bei dem auf Niederlassung gefiltert werden kann.
Die Kennung #NL kann auch um einen einfachen Filter ergänzt werden, zum Beispiel #NLACHIM*. Und Ok drücken.

Dann werden mehrere Berichte in die Jobwarteschlange gestellt: ein Bericht für jede Niederlassung. Für Niederlassungen ohne Daten wird auch eine Ausgabe erstellt.

In der Bezeichnung zu den Ausgaben ist der Name der Niederlassung vermerkt. Die Ausgaben sind dann in der Report Inbox.
Reports, bei denen "Ausgabe nach Excel" ausgewählt wird, können so nicht ausgeführt werden.
/Berichte/Berichte drucken, Register Bericht: Pro #NL.

 


BLOHN - Bug - FIN-6155 - Stammdaten, Filtern auf einzelnes Datum im Arbeitszeitgruppen-Kalender

Filtern auf einzelnes Datum im Arbeitszeitgruppen-Kalender

Um in allen Arbeitszeitgruppen auf einen bestimmten Tag zu filtern, wie folgt vorgehen:
Zunächst den neuen Filter in der Menüzeile: Tag in allen Arbeitszeitgruppen, auf einem bestimmten Tag ausführen. Anschließend kann der Systemfilter auf diese Arbeitszeitgruppe gelöst werden, damit man alle Arbeitszeitgruppen für diesen Tag im Zugriff hat.

Stammdaten, Arbeitszeit, Arbeitszeitgruppen: Tag in allen Arbeitszeitgruppen

 


BLOHN - Bug - FIN-6224 - eAU, Karenztage

eAU, Karenztage

Das Problem zu den Karenztagen wurde behoben.
Bitte beachten Sie die Online-Hilfe dazu: BLO SV-Meldungen elektr. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

Wichtiger Hinweis:
Wenn eAU Anfragen zu früh gestellt werden, dann wird die Krankenkasse zunächst immer eine Rückmeldung mit dem Antwortstatus <4 = AU liegt nicht vor> zurück melden. Wenn die eAU dann vorliegt, wird die Krankenkasse erst später die Anfrage mit den notwendigen Informationen in einem zweiten Datensatz zurückmelden.
Es bietet sich an diese Anfragen und Datensätze zur Rückmeldung zu vermeiden, indem man nicht zu früh anfragt!

Die Empfehlung ist daher: regelmäßig erst ab dem fünften Kalendertag anzufragen, um Rückmeldungen mit dem Kennzeichen 4 (eAU liegt nicht vor) zu vermeiden.


BLOHN - Bug - FIN-6255 - eAU, Quittierungen der Datenlieferungen

eAU, Quittierungen der Datenlieferungen

Ein Problem bei der Erstellung von Quittungen, zur Sendenummer der Quittung wurde behoben.
Sofern es notwendig ist, kann für bisher nicht quittierte Datenlieferungen das Lesedatum auf ein früheres Datum zurück gesetzt werden. Die Datenlieferungen müssen einmal neu empfangen (Ausführen. Empfangen) werden, um die Quittierungen auszulösen (vorher Nacharbeiten: Lesedatum setzen: ein Datum ab wann nachträglich quittiert werden soll).

Vor der Abrechnung, Fehlzeitenkalender, Vorbereiten, eAU Meldungen, Empfangen; dadurch werden auch die offenen Quittungen zu Datenlieferungen erzeugt.


Berechtigung - Bug - FIN-6346 - Zugriffsrecht auf Tabellen 1994|5330|9008 bei Mandantenwechsel benötigt

Zugriffsrechte

In bestimmten Konstellationen sind ab der Version 2023 beim Mandantenwechsel erweiterte Zugriffsrechte gefordert. Die Gruppe 01_LOGIN wurde daher um Berechtigungen auf folgende Tabellen ergänzt:

5330 CRM Connection Setup: Vollzugriff
1994 User Checklist Status: Leseberechtigung
9008 User Login: Leseberechtigung
2000000075 User Metadata ("Personalisierte Seiten"): Leseberechtigung
2000000188 User Page Metadata: Leseberechtigung


BLOHN - Bug - FIN-6436 - Tarif, ab 01.01.23 tarifliche Wegezeitvergütung – Korrekturen zur Bewertung und Folgelohnart

Tarif, ab 01.01.23 tarifliche Wegezeitvergütung – Korrekturen zur Bewertung und Folgelohnart

Es konnte vorkommen, dass wenn die Lohnarten zur Wegezeitvergütung eine Funktion hatten, weil sie z.B. steuerfrei sind und auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden müssen, die Bewertung mit <STAFFEL> oder <STAFFELKM> nur am ersten berichteten Tag und nicht an den darauffolgenden Tagen vorgenommen wurde, dies kam nur vor, wenn aufeinanderfolgend die gleiche Kostenstelle berichtet wurde. Das Problem wurde behoben.

Es ist nun auch möglich, die Lohnarten zur Wegezeitvergütung mit der Bewertung mit <STAFFEL> oder <STAFFELKM> als Folgelohnarten zu benutzen.

/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung: Bewertung
Webclient: Stammdaten, Lohnarten, Auswählen, Bewertung: Bewertung
und
/Stammdaten/Lohnarten, Register Berechnung: Staffelbeträge
Webclient: Stammdaten, Lohnarten, Bearbeiten, Register Berechnung: Staffelbeträge
und
/Stammdaten/Lohnarten, Register Berechnung: Generierung von Folgelohnarten
Webclient: Stammdaten, Lohnarten, Bearbeiten, Register Berechnung: Generierung von Folgelohnarten


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