Liebe NEVARIS-Finance Anwender,
für unsere Finance Version 2020.20 haben wir ein Patch 2020.20.4 veröffentlicht.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Anpassungen in dieser Version.
Version: 2020.20.4
Veröffentlichungsdatum: 07.02.2022
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
BLOHN - - FIN-4597 - BG, Niederlassung beim Lohnnachweis anders erkennen, wenn ein NL-Wechsel im Beitragsjahr vorliegt
BG, Aufteilung des BG-Entgeltes, wenn ein NL-Wechsel im Beitragsjahr vorliegt
Bei der Erstellung der Sozialversicherungsmeldungen zur BG (Abgabegrund 92) wurde das Entgelt, wenn ein NL-Wechsel im Beitragsjahr 2021 vorlag, auf die Niederlassung des Personalstamms zum Abrechnungsmonat 12.21 zusammengestellt.
Das wurde behoben, es wird nun die richtige Niederlassung laut Historie berücksichtigt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Meldungen erstellen <DEÜV>,
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Aktionen, Lohnnachweis BG, Ausführen, Stammdatenabfrage
Wenn das Problem bei Ihnen aufgetreten ist, können Sie sich zur Unterstützung auch wieder an Support wenden.
Vorgehen: Solche 92er Meldungen müssen neu ausgeführt werden. Die fehlerhafte noch nicht verschickte Stammdatenabfrage kann gelöscht und anschliessend neu erstellt werden.
BLOHN - - FIN-4581 - Kurzarbeit, ab 01.01.22 SV-Erstattung bei S-KuG; Vorrang der pauschlierten Erstattung (50% pauschaliert und Differenz umlagefinanziert)
SV-Erstattung bei Saison-Kurzarbeit; Vorrang der psch. Erstattung (50% pauschaliert und Differenz umlagefinanziert)
Saison-Kurzarbeit, Erstattung der SV-Anteile vom 01.01.22 bis 31.03.22
Für gewerbliche Arbeitnehmer werden die Sozialversicherungsbeiträge zu 100% erstattet, dies jedoch aufgeteilt.
Vorrang hat die pauschalierte Erstattung, die Differenz wird umlagefinanziert erstattet. Erstattet wird die Summe nach der tatsächlichen Ermittlung der SV-Beiträge.
Das bedeutet, dass zunächst aus der Differenz des Soll- und Istentgelts x 0,8 x 18,8% (=pauschaliert 50%) die Erstattung ermittelt wird und die Differenz aus dieser Ermittlung zur 100% umlagefinazierten Erstattung auf dem Antrag und Abrechnungsliste getrennt ausgewiesen werden.
Saison-Kurzarbeit, Weiterbildung bei gewerblichen Arbeitnehmern
Bei gewerblichen Arbeitnehmern werden die Regeln für die Qualifizierung nicht berücksichtigt. Das wären ebenfalls 50% der Sozialversicherungsbeitrage die pauschaliert erstattet werden würden. Wenn bei gewerblichen Arbeitnehmern setzen Sie das entsprechende Datum dazu erst nach dem Saison-Kurzarbeit-Zeitraum.
Druck zur Saison-Kurzarbeit vom 01.01.22 bis 31.03.22
Ab 01.22 wird die die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für gewerbliche Mitarbeiter aufgeteilt auf die pauschalierte Erstattung (50%) und umlagefinanzierte Erstattung (verbleibende Differenz nach Abzug der pauschalierten Erstattung von der Gesamterstattung der SV-Beiträge).
/Berichte/Berichte drucken, <BLOKUGSAISON KuG-Antrag auf Saison-KuG und MWG>