Liebe NEVARIS-Finance Anwender,
wir freuen uns mitteilen zu dürfen, dass unsere Finance Version 2020.20 veröffentlicht worden ist.
Nachfolgend erhalten Sie den Überblick über die Neuerungen, Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen, die Bestandteil dieser Version sind.
Version: 2020.20
Veröffentlichungsdatum: 27.10.2021
Produktbereich Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung
Hervorgehobene Highlights der Version
- FIN-3870 - Schweiz: Ausgangsrechnungen
Auslieferung mit 2020.20
Ausgangsrechnungen mit QR-Code
Um einen Zahlschein zu einer gebuchten Rechnung zu drucken, der einen QR-Code nach den Vorgaben in der Schweiz enthält, so vorgehen:
Der Report dazu ist 5002843 QR Ausgangsrechnungen.
Dieser Report druckt den Zahlschein für eine gebuchte Rechnung; oder für mehrere Rechnungen, wenn so gefiltert.
Dazu den Report in den Berichtsauswahlen eintragen: /Abteilungen/Verkauf/Einrichtung, Berichtsauswahl Verkauf, Verwendung: Rechnung.
Gedruckt wird so:
Buchhalter, /Tägliche Aktivitäten/Rechnungsausgangsbuch, Bearbeiten, Buchen und drucken. Oder nachträglich:
Buchhalter, /Tägliche Aktivitäten/Rechnungsausgangsbuch, Aktionen: Rechnungen und dort: Drucken.
Einrichtungen zu QR
Für Zahlscheine mit QR-Code braucht es diese Einrichtungen:
Im Bankkonto der Firma eine besondere IBAN, die von der Bank für die Zahlscheine mit QR-Code vergeben wird. (Das ist eine Kontonummer mit 21 Zeichen).
In den Firmendaten ist dann der Verweis auf diese IBAN für QR.
In den Firmendaten wird auch die Referenznummer vorgegeben, die hochgezählt auf dem Zahlschein enthalten ist, mit einer Prüfziffer am Ende. Dabei werden 27 Zeichen ausgegeben. Diese Referenznummer soll, wenn einmal vergeben und benutzt, nicht mehr geändert werden; denn sie kennzeichnet einen Beleg eindeutig.
Was enthält der Zahlschein noch? Das bestimmt die "QR Layoutdefinition", entweder pro Zahlungsform oder in den Firmendaten allgemein, wenn keine bestimmte Zahlungsform benutzt wird.
Buchhalter, /Stammdaten/Bankkonten, Bearbeiten, IBAN zu QR-Rechnungen.
/Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Einrichtung, Firmendaten, Register ESR und QR: IBAN zu QR-Rechnungen. Letzte Referenznummer. Layout wenn keine Zahlungsform.
Layout zum Zahlschein mit QR
Das "Layout" zu einem Zahlschein mit QR bestimmt folgendes:
Ob die IBAN oder die besondere QR-IBAN angegeben wird; also in der Regel die QR-IBAN. Diese IBAN zu QR muss im Bankkonto laut Firmendaten eingetragen sein.
Von welcher Art die "Referenz" ist; also in der Regel die "QR-Reference".
Was die "Zusätzlichen Informationen" enthalten sollen. Diese sind strukturiert und erhalten deshalb automatisch eine Kennung vorneweg. Das wird dann: 10/ Belegnummer und weiter 11 Belegdatum, 30 USt-ID laut Firmendaten, 31 Buchungsdatum, 40 die Zahlungsbedingung laut Debitorenposten, in der Form 0:f;p:s, f für fällig in Tagen, p für Skontoprozentsatz, s für Skontotage.
Außerdem kann ein unstrukturierter Text vorangestellt werden. Das ist der Verwendungszweck laut Debitor. Insgesamt können die beiden Texte 140 Zeichen enthalten.
/Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Einrichtung, Firmendaten, Register ESR und QR: Layout wenn keine Zahlungsform und QR und Zahlungsformen.
Buchhalter, /Stammdaten/Debitoren, Bearbeiten, Register Zahlung: Verwendungszweck.
Regeln beim Druck mit QR
Wenn ohne Zahlungsform gebucht wurde, dann gilt das "Layout wenn keine Zahlungsform" laut Firmendaten.
Wenn mit Zahlungsform gebucht wurde, dann gilt die "QR Layoutdefinition" laut Zahlungsform. Hat diese Zahlungsform keine QR-Layoutdefinition, dann wird der Zahlschein nicht gedruckt. Auf diese Weise werden Posten, die nicht auf diese Weise gezahlt werden, vom Druck ausgeschlossen.
Gelöschte Belege, stornierte Belege und Belege mit der Belegart Anz. Vorgang = 'Schlussrechnung' werden nicht gedruckt.
Die Zahlungsform gelangt von den Stammdaten des Debitors über den Beleg in die Debitorenposten.
Wenn für eine Ausgangsrechnung ein Zahlschein bereits gedruckt wurde, dann wird er noch einmal gedruckt, mit der gleichen Referenznummer.
Ein QR Zahlschein ist möglich für CHF und für EUR.
Hinweise zum Druck
Beim Druck und im QR-Code werden aus der Adresse der Firma und des Debitors der Name, die Straße, PLZ, Land und Ort ausgegeben.
Umlaute werden nicht beim Druck, aber im QR-Code ersetzt, zum Beispiel ü durch ue.
Wenn in der Belegnummer Schrägstriche enthalten sind, werden sie durch Fragezeichen ersetzt.
Wenn die USt-ID ausgegeben wird, dann wird sie automatisch auf ihre Ziffern reduziert.
Zahlungseingänge
Zahlungseingänge auf QR Ausgangsrechnungen werden so eingelesen wie bei ESR (Einzahlungsschein mit Referenznummer).
Dabei wird anhand der Referenznummer der Debitorenposten gesucht und so der Debitor ermittelt.
Buchhalter, Tägliche, ESR Zahlungseingänge, Ausführen, Datei einlesen, Name der Datei bei den ZE ESR Stammdaten auswählen.
Hinweis:
Derzeit wird nur der Druck von QR-Rechnungen mit QR Referenz unterstützt. Andere Referenztypen in der QR-Layoutdefinition sollten nicht gewählt werden.
Weitere Neuerungen
- FIN-2534 - R5143700 Verprobung- Feld 'Belegnr.' zu kurz
Auslieferung mit 2020.20
Im Report R5143700 USt Verprobung V2 wurde der Andruck der Belegnr. verlängert.
- FIN-2763 - RABU: UID-Nr. aus Debitor wird nicht in RABU Karte übernommen
Auslieferung mit 2020.20
Wenn keine UID-Abfrage-Ergebnisse in Tabelle T5143681 UID Abfrage Ergebnisse vorhanden sind, wird im Rechnungseingangsbuch die im Kreditor hinterlegte UID angezeigt, im Rechnungsausgangsbuch die UID des Debitors. Wenn auch dort keine UID hinterlegt ist, wird auf die in der Adresse zurückgegriffen. In diesen Fällen werden die UID gültig und identisch-Felder nicht berücksichtigt. Der Lookup auf die UID verzweigt weiterhin auf die UID-Abfrage Ergebnisse und ist entsprechend nicht gefüllt.
- FIN-3570 - QR Referenz und Kreditorreferenz SCOR
Auslieferung mit 2020.20, 2020.12.001
In der Rechnungseingangsbuchkarte kann das Feld 'QR-Kennung' eingeblendet werden. Die Im QR-code enthaltene Kennung QRR, SCOR oder NON wird eingelesen wenn QR-Belege über die Aktion 'Swiss QR einlesen' eingelesen werden. Rechnungen mit der Kennung QRR oder SCOR werden mit der SEPA Zahlungsart (1), Zahlung mit Referenz, in den Zahllauf übernommen und entsprechend gezahlt.
Im einzelnen gilt:
Aktionen: Swiss QR einlesen:
Einlesen QR-Code, Kennung: QRR
Der Kreditor muss angegeben werden.
Der Kreditor muss eine gültige Bankverbindung haben.
Eine gültige Bankverbindung hat Zahlungsart ESR oder ESR+ und eine QR-IBAN, die im Feld 'IBAN' und im Feld 'QR-IBAN' hinterlegt ist.
Diese Bankverbindung wird beim Einlesen ermittelt und in den REBU Kopf übernommen.
Wenn keine gültige (QR IBAN) IBAN gefunden wird, wird ein Fehler ausgegeben.
'Es konnte keine Bankverbindung für die QR-Kennung QRR ermittelt werden'
Aus dem QR-Code werden diese Informationen eingelesen:
QR-Kennung: QRR
Referenznummer: Referenznummer, 27 Stellen
Betrag: Übernahme in das Feld 'Bruttobetrag';
Steuer und Netto wird berechnet, anhand der FIBU Einrichtung, Standardsteuersatz.
Einlesen QR-Code, Kennung: SCOR
Der Kreditor muss angegeben werden.
Der Kreditor muss eine gültige Bankverbindung haben.
Eine gültige Bankverbindung hat Zahlungsart ESR oder ESR+ und die IBAN, die im QR-Code enthalten ist, sie hat keine Angabe im Feld QR-IBAN.
Diese Bankverbindung wird beim Einlesen ermittelt und in den REBU Kopf übernommen.
Wenn keine gültige IBAN gefunden wird, wird ein Fehler ausgegeben.
'Es konnte keine Bankverbindung für die QR-Kennung SCOR ermittelt werden'
Wenn eine Bankverbindung gefunden wird, werden diese Informationen eingelesen:
AR-Kennung: SCOR
Referenznummer: Referenznummer, bis zu 25 Stellen.
Betrag: Übernahme in das Feld 'Bruttobetrag',
Steuer und Netto wird berechnet anhand der FIBU Einrichtung, Standardsteuersatz.
Einlesen QR-Code, Kennung: NON
Der Kreditor muss angegeben werden.
Die Bankverbindung wird nicht geändert oder geprüft. Sie sollte eine IBAN und die Zahlungsart 'EZ Bank' haben.
Es wird ein Hinweis ausgegeben, dass keine Referenz für die Zahlung enthalten ist.
Zahlungsvorschlag:
Für Rechnungen, die mit der Aktion 'Swiss QR einlesen' eingelesen wurden, werden beim 'Zahlungsvorschlag erstellen' die QR Kennungen 'QRR' und 'SCOR' mit der Referenznummer und der 'SEPA Zahlungsart CH' '1' übernommen. Rechnungen, die mit der QR Kennung 'NON' eingelesen wurden, werden mit der 'SEPA Zahlungsart CH' '3' übernommen.
Die Zahlungsdateien werden mit der Zahlungsform 'SEPA-CH' erstellt. Für die Rechnungen mit der SEPA Zahlungsart CH '1' wird eine Zahlung mit Referenz (QR Kennung und Referenznummer) erstellt (Einzelzahlung). Für die Rechnungen mit der 'SEPA Zahlungsart CH' '3' werden SEPA Zahlungen erstellt. Hierfür gelten die Einrichtungen der SEPA Zahlung.
- FIN-3714 - Feldlänge Firmengruppe erweitern
Auslieferung mit 2022, 2020.20
Im Report R5143649 Anlagespiegel nach Definition konnte bei der Ausführung mit Firmengruppe nur eine Gesamtzeichenanzahl von 1024 ausgewertet werden. Das Problem wurde behoben.
- FIN-3755 - 2020 - QR Referenz und Kreditorreferenz SCOR
Auslieferung mit 2020.20
Rebu, QR einlesen mit SCOR.
Die Bank des Kreditoren wird anhand der IBAN des eingelesenen QR-Codes ermittelt. Gibt es bei den Banken Sätze mit der IBAN, aber mit Zahlungsart EZ Bank, wurde sie genommen. Das wurde geändert, es wird jetzt zusätzlich auf die 'Zahlungsart' ESR geprüft.
- FIN-3804 - Sachkontovalidierung bei Vorgabewerten
Auslieferung mit 2020.20
Wurde im Rechnungsausgangsbuch mit Vorgabewerten gearbeitet, wurde unter Umständen die Kostenstelle aus dem Verkaufskopf nicht in die Verkaufszeilen übernommen. Das Problem wurde behoben.
Wurde im Rechnungsausgangsbuch mit Vorgabewerten gearbeitet, erfolgte unter Umständen keine Ermittlung der Beschreibung der Verkaufszeile entsprechend der Einrichtung. Das Problem wurde behoben.
Es wurde hierzu folgende Erweiterung eingeführt:
Ist beim Erstellen einer Verkaufszeile kein Anzahlungsvorgang im Kopf angegeben, werden die Werte aus den Vorgabewerten jetzt ebenfalls übernommen, sofern die Auswahl der Zeilenart gleich Sachkonto ist. In diesem Fall werden die Angaben zu der Schlussrechnung aus den entsprechenden Feldern Kostenart, Sachkonto und die Buchungsgruppen der Vorgabenwerte in die Zeile übernommen. Diese haben Priorität gegenüber den Werten aus der Buchungsmatrix, falls das Häkchen "Sachkonto aus Matrix ermitteln" in der "Debitoren Verkaufs Einrichtung" gesetzt ist.
- FIN-3869 - Schweiz: Eingangsrechnungen
Auslieferung mit 2020.20
Rechnungseingang mit QR einlesen
Wenn eine QR-Rechnung vorliegt und diese eingescannt wurde, dann kann der Text, der sich so für die Rechnung ergibt, in die Kodierzeile der Übersicht "ESR über Nummernzeile" eingegeben werden, um die Rechnung einzulesen.
Wie ESR-Rechnungen können also auch QR-Rechnungen eingefügt werden.
In einem Schweizer Mandanten. Das "regionale Format" in Windows zuvor auf Deutsch (Schweiz) einstellen.
Schweizer Mandant, /Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Tägliche Aktivitäten, Rechnungseingangsbuch, ESR über Nummernserie.
- FIN-3994 - Datev Schnittstelle - Salden exportieren
Auslieferung mit 2020.20
DATEV Schnittstelle, Salden exportieren.
Neben den Bewegungsdaten können auch Saldovorträge zu diesen Bewegungsdaten exportiert werden. In der Page 'DATEV Schnittstelle' muss hierfür die Angabe im Feld 'Sachposten exportieren' = ja gesetzt sein und auch 'Salden exportieren' = ja.
Bisher wurde das bei DATEV hierfür notwendige Gegenkonto fix vorgegeben. Jetzt kann es in der Page 'DATEV Schnittstelle' im Feld 'SV Sachkonto' angegeben werden.
Die Saldovorträge beziehen sich auf das in der Page 'DATEV Schnittstelle' angegebene Startdatum. Als Saldovortrag werden die Werte entsprechend dem Startdatum -1T ausgegeben. Der Header der Datei wird daher mit diesem Datum erstellt.
Dies gilt analog für die Saldovorträge Debitoren. Für den Export der Saldovorträge Debitoren muss 'Debitoren exportieren' gesetzt sein und auch 'Salden exportieren'. Saldovorträge Kreditoren werden derzeit nicht unterstützt.
- FIN-4018 - QR-Kennung aus JobRouter
Auslieferung mit 2020.20
Die bereits aus dem JobRouter importierten QR-Kennungen wurden nicht in das Feld "QR-Kennung" im Rechnungseingangsbuch geschrieben. Mit der aktuellen Anpassung wurde dies ergänzt.
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
- FIN-3263 - DATEV-Schnittstelle: Kennzeichen Automatikkonto wird u.U. nicht korrekt berücksichtigt
Auslieferung mit 2020.20, 2020.12.001
Obwohl ein Sachkonto als Automatikkonto gekennzeichnet ist, wurde unter Umständen bei Einkaufs- oder Verkaufsrechnungen ein Buchungsschlüssel in die Schnittstelle übergeben. Dieses wurde dahingehend angepasst, dass jetzt kein Buchungsschlüssel mehr übergeben wird.
- FIN-3404 - Deb. Anzahlungsvorgang, Vorgangsverprobung Filter auf Buchungsdatum u.U. nicht korrekt
Auslieferung mit 2020.20
Bei der Vorgangsverprobung eines debitorischen Anzahlungsvorganges, aufrubar über Menüband "Berichte" wird ein Filter auf das Buchungsdatum nicht berücksichtigt, wenn Posten der Art Storno vorhanden sind. Dieses wurde korrigiert.
- FIN-3590 - USt Voranmeldung AT (Formular): Ausweis Zahlast bei Kennziffer 010 nicht korrekt
Auslieferung mit 2020.20, 2020.12.001
Der Druck der Umsatzsteuer Voranmeldung für Österreich hat die Beträge der Kennziffer 010 nicht korrekt in die Berechnung der Zahllast übernommen. Das Problem wurde behoben.
- FIN-3632 - REBU: Swiss QR einlesen, Betrag blank
Auslieferung mit 2020.20, 2020.12.001
War beim Einlesen einer QR-Rechnung kein Betrag vorhanden, lief die Verarbeitung auf einen Fehler und es wurden keine Werte in die Eingangsrechnung übernommen. Dies wurde nun korrigiert, sodass auch QR-Rechnungen ohne Betrag eingelesen werden können.
- FIN-3639 - FSB Abfrage, Rückgabewerte
Auslieferung mit 2020.20, 2020.12.001
Bei der automatischen Abfrage der Freistellungsbescheinigung kam es zu Fehlern, wenn der Rückgabewert des Endedatums der Freistellungbescheinigung "Ende des Gewerks" war. Dieses wird nun als blank in das Datumsfeld übergeben. Des Weiteren gab es Probleme bei Rückgabewerten für das Feld "Gewerk", die länger als 70 Zeichen waren. Das Feld wurde auf 250 Zeichen erweitert.
- FIN-3647 - R5003244 Kreditor OP-Liste nach Definition Skontoausweis
Auslieferung mit 2020.20
Im Report R5003244 Kreditor OP nach Definition wurde der mögliche Skontowert in Tausend und gerundet dargestellt. Die Darstellungsweise wurde angepasst.
- FIN-3691 - Debitorenkontoblatt (R5003367) - Zweite Nachkommastelle (Saldo) abgeschnitten (FIN-3691)
Auslieferung mit 2020.20
Im Report R5003367 Debitorenkontenblatt wurde die Spalte Saldo verbreitert.
- FIN-3706 - RABU - Erfassen von Sachkonto - Kostenstellenprüfung
Auslieferung mit 2020.20, 2020.12.002
In Verkaufsrechnungen, Verkaufsgutschriften, Verkaufsaufträgen und Rahmenaufträgen war es seit dem Update 2020.12 nicht mehr möglich, Zeilen mit Sachkonten zu erfassen, wenn für diese Sachkonten eine Kostenstellenpflicht eingestellt war. Beim Erfassen einer Verkaufszeile wurde dann direkt die entsprechende Fehlermeldung ausgegeben, die auch durch das Nachtragen der Kostenstelle nicht beseitigt werden konnte. Die Prüfung erfolgt nun erst, nachdem die Zeile bereits angelegt ist, sodass die Kostenstelle nachgetragen werden kann.
- FIN-3716 - Report R5003705 RABU Rechnung drucken - Caption im Footer
Auslieferung mit 2020.20
Im Report R5003705 RABU Rechnung drucken wurde in der Fußzeile die Bezeichnung des BIC falsch ausgegeben. Das Problem wurde behoben.
- FIN-3728 - Falscher Wertberichtigungsbetrag in Debitoren OP-Liste nach erw. Definition
Auslieferung mit 2020.20
In der Debitor OP-List nach erw. Definition (Report 5003470) wurde der jeweils letzte Betrag für Wertberichtigungen einer Belegnummer unten folgenden Voraussetzungen zu hoch ausgewiesen:
- zu dem offenen Posten existieren Einbehalte, mit Betragseingabe: Leistungszuwachs und Art: Kum. Erfassung, Leistg. Buchung: Ja
- die Einbehalte werden kumuliert ausgegeben
Dies wurde korrigiert.
- FIN-3761 - Sachposten - Unter bestimmter Konstellation ändern sich Änderungsbenutzer und Änderungsdatum
Auslieferung mit 2020.20, 2020.12.004
Finanzbuchhaltung, Sachposten
Wird innerhalb der Übersicht gefiltert und dabei die Angabe in den Filtern so schnell geändert, dass die Abarbeitung der 1. Filterangaben noch nicht ausgeführt ist, dann kann es vorkommen, dass der Änderungsbenutzer und das Änderungsdatum geändert wird.
Beispiel: Es wird ein Filter auf Sachkontonummer 123456 und zusätzlich auf Buchungsdatum 02.01.2021 gesetzt und die Angabe im Filter Buchungsdatum wird dann möglichst schnell hintereinander geändert.
Es wurde hierzu programmseitig eine Anpassung vorgenommen, dass weder Änderungsbenutzer noch Änderungsdatum über die Sachpostenübersicht geändert werden.
- FIN-3777 - R5003350 Mahnbrief - Einrückung Zeile 5 der Empfängeradresse
Auslieferung mit 2020.20, 2020.12.004
Im Report R5003350 Mahnbrief wurde die fünfte Zeile der Empfängeradresse falsch eingerückt. Das Problem wurde behoben.
- FIN-3840 - R5003273 AZV Zahlungsvorschlag-Liste OP-Bemerkungen drucken
Auslieferung mit 2020.20, 2020.12.004
Im Report R5003273 AZV Zahlungsvorschlag-Liste können nun gleichzeitig Postenbemerkungen und Zahlungsbedingung/Fällig ab angedruckt werden.
- FIN-3841 - R5003464 ARGE Erfolgsentwicklung
Auslieferung mit 2020.20, 2020.12.004
Für den ARGE Report 'ARGE Erfolgsentwicklung' müssen die Umsätze, die einer GuV Positition zugeordnet werden, als 'neutral' oder 'betrieblich' gekennzeichnet werden. Die Zuordnung war bislang nur über die Option 'Objekt ausführen, P5003293' möglich. Jetzt kann die Zuordnung im Feld 'Erfolgsentwicklung' in Finanzbuchhaltung, Einrichtung, Einrichtung Berichte, GuV Version Übersicht, Bearbeiten, den entsprechenden GuV Versionen zugeordnet werden.
Das Geiche gilt für die Kennung 'ARGE Basis', die für die Gestionsermittlung verwendet wird.
- FIN-3861 - Kontenplan: Funktion "Einrückung des Kontenplans" bewirkt keine Einrückung
Auslieferung mit 2020.20
Die Funktion zum Einrücken des Kontenplans funktionierte nicht. Dieses wurde korrigiert.
- FIN-3873 - 2020 Report 5002969 Anzahlungsvorgänge über xls - Kostenstellen nicht übernommen
Auslieferung mit 2020.20
Beim Import von Anzahlungsvorgängen (Report 5002969 Anzahlungsvorgänge) wurden Kostenstellen aus Spalte C nicht übernommen. Die Übernahme der Kostenstellen erfolgt jetzt wieder. Dabei hat die Kostenstellen der Exceldatei Priorität vor einer im Debitoren bzw. Kreditoren eingetragenen Kostenstelle.
Hinweis zur Übernahme der Kostenstellen:
- Eine Kostenstelle wird in dem Kopf des Anzahlungsvorganges nur eingetragen, wenn diese in der Exceldatei angegeben ist. Kostenstellen, die im Debitoren bzw. Kreditoren eingetragen sind, werden nicht berücksichtigt.
- Die Bezeichnung der Kostenstelle wird in die Bezeichnung des Anzahlungsvorganges übernommen.
- Eine in der Kostenstelle eingetragene Niederlassung wird in den Anzahlungsvorgang übernommen.
- FIN-3924 - Arge R5003461 Vermögensübersicht - Reihenfolge vertauscht
Auslieferung mit 2020.20
Im Bericht R5003461 ARGE Vermögensübersicht wurde die Reihenfolge der Konten entsprechend der gewählten Bilanz-Version nicht richtig angedruckt. Das Problem wurde behoben.
- FIN-3975 - CLONE - R5003350 Mahnbrief - Layout Zeile 5 der Empfängeradresse
Auslieferung mit 2020.20
Im Report R5003350 Mahnbrief wurde die fünfte Zeile der Empfängeradresse falsch eingerückt sowie eine andere Schriftart genutzt. Das Problem wurde behoben.
- FIN-3995 - Datev-Schnittstellen: Beim Export der Sachkontensalden wird das S-/H-Kennzeichen nicht korrekt ausgegeben
Auslieferung mit 2020.20
Beim Export der Sachkontensalden wurde das S-/H-Kennzeichen nicht korrekt ausgegeben. Dieses wurde korrigiert.
- FIN-4017 - Bürgschaften - Niederlassung und Sparte aus KSt aktualisieren
Auslieferung mit 2020.20
Die Funktion 'Bewegungsdaten aktualisieren' aufrufbar über 'Abteilung Verwaltung IT-Verwaltung Periodische Aktivitäten' hat bei Bürgschaften bislang nur den Bauleiter aus der Kostenstelle aktualisiert. Es werden nun zusätzlich auch die Niederlassung und die Sparte der Bürgschaft aktualisiert.
- FIN-4095 - Rechnung Anz.Vorgang und 20stelliger Belegnummer und Einbehalten
Auslieferung mit 2020.20, 2020.12.005
Das Buchen einer Rechnung mit Anzahlungsvorgang ist nicht möglich, sofern bei der Rechnung auch Einbehalte gebucht werden sollen und die Belegnummer 20 Stellen hat. Dieses wurde korrigiert.
Produktbereich Einkauf und Materialwirtschaft
Hervorgehobene Highlights der Version
Keine Änderungen enthalten.
Weitere Neuerungen
- FIN-3341 - X-Rechnung: Zusätzliches Feld für Übergabe Firmenname
Auslieferung mit 2020.20, 2020.12.004
Das Feld "Name" wird im Fall der X-Rechnung mit 70 Zeichen übergeben.
Zusätzlich wird nun auch das Feld "Adresse" mit übergeben.
Die Übergabe erfolgt mit Name + Leerzeichen + Adresse.
- FIN-3498 - Integration: NU-Auftragserteilung Angebotsnummer und Angebotsdatum füllen
Auslieferung mit 2020.20
Bei der Übergabe und Anlage des NU-Vertrages und Teilvertrages in Finance werden nun in 'Nachunternehmer Vertrag Karte (5003690)' die Angebotsnummer und das Angebotsdatum von BUILD nach FINANCE übertragen.
Zudem werden die Einrichtungskennzeichen beachtet. Bei der Anlage von Verträgen und Teilverträgen werden z.B. Anz.-Vorgänge angelegt, wenn das Kennzeichen in den Einkaufseinstellungen gesetzt ist.
- FIN-3499 - Integration: NU-Auftragserteilung Kontierungsgruppe eintragen
Auslieferung mit 2020.20
In BUILD kann nun die Kontierungsgruppe bei der Auftragsvergabe von NU-Leistungen ausgewählt werden. Bei der Übergabe der Nachunternehmerleistung und der Neuanlage von NU-Vertrag und Teilvertrag in FINANCE wird die Kontierungsgruppe eingetragen, sodass dem Benutzer hier sehr viele Eingaben erspart werden. Der Eintrag erfolgt in 'Nachunternehmer Vertrag Karte (5003690)' im Feld "Kontierungsgruppe".
Das hat zur Folge, dass im NU-Vertrag und Teilvertrag das Gewerk, die Kostenart, Kontierungen und Zahlungsbedingungen direkt aus der Kontierungsgruppe eingetragen werden. Wird in BUILD keine Kontierungsgruppe ausgewählt, so werden die Angaben, soweit möglich, aus dem Kreditor gezogen.
- FIN-3502 - Integration: Kalkulationspreis aus Build in Anfragepositionen
Auslieferung mit 2020.20
In BUILD wird das LV mit „Kosten/EH“ pro Position kalkuliert. Bei der Übergabe des Massenauszugs aus BUILD an FINANCE wird nun der Wert aus „Kosten/EH“ mit in den Massenauszug gebracht und in FINANCE in das Feld "Kalkulierter Einkaufspreis" der Anfragevorgangszeilen geschrieben.
- FIN-3760 - Report 5003702 'Artikelpreise Neukalkulieren' in Aufgabenwarteschlange
Auslieferung mit 2020.20
- FIN-3764 - Verkaufsgutschrift (Page 44) - LeitwegID fehlt
Auslieferung mit 2020.20
Die LeitwegID kann nun in der Page 'Verkaufsgutschrift (44)' eingeblendet und bearbeitet werden.
Im Rechnungsausgangsbuch kann das Feld eingeblendet, jedoch nicht bearbeitet werden.
- FIN-3786 - Null muss als Blank interpretiert werden
Auslieferung mit 2020.20
Auf Nachunternehmer Vertrag Karte (5003690) gibt es das Feld Angebotsdatum (2710) welches in FINANCE ein Textfeld ist. Auf BUILD-Seite gibt es das Feld als Datumsfeld (Angebot abgegeben am) und dieses wird auch übergeben. Ist das Angebotsdatum in BUILD nicht gefüllt, so wird es in FINANCE als leeres Datenbankfeld interpretiert.
- FIN-3869 - Schweiz: Eingangsrechnungen
Auslieferung mit 2020.20
Rechnungseingang mit QR einlesen
Wenn eine QR-Rechnung vorliegt und diese eingescannt wurde, dann kann der Text, der sich so für die Rechnung ergibt, in die Kodierzeile der Übersicht "ESR über Nummernzeile" eingegeben werden, um die Rechnung einzulesen.
Wie ESR-Rechnungen können also auch QR-Rechnungen eingefügt werden.
In einem Schweizer Mandanten. Das "regionale Format" in Windows zuvor auf Deutsch (Schweiz) einstellen.
Schweizer Mandant, /Abteilungen/Finanzbuchhaltung/Tägliche Aktivitäten, Rechnungseingangsbuch, ESR über Nummernserie.
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
- FIN-3516 - Datanorm (Version 4 und 5): Import ändert Lieferant
Auslieferung mit 2020.20
Beim Import von Datanorm-Dateien (Version 4 oder 5) wurde der Lieferant geändert, wenn anhand der Artikel- oder Kreditoren-Artikelnr. ein bereits angelegter Artikel erkannt wurde. Ab diesem Datensatz wurden alle weiteren mit dem Kreditor aus dem Artikelstamm des vorhandenen Artikels gefüllt. Der Lieferant bleibt nun wieder erhalten wie in der Requestpage des Imports ausgewählt.
- FIN-3523 - VK: Option "Zeilen neuberechnen" beim Beleg kopieren
Auslieferung mit 2020.20
Beim Kopieren eines Verkaufsbelegs kann die Option "Zeilen neuberechnen" aktiviert werden, wodurch der aktuelle Verkaufspreis ermittelt werden soll. Bisher wurde der Preis trotzdem nur aus dem Quellbeleg übernommen. Die Funktion wurde korrigiert, sodass nun über die Preisfindung der korrekte Preis ermittelt wird.
- FIN-3604 - Scannerdaten Lager: Fehler bei Erstellung von Mat.-LS mit Geräten
Auslieferung mit 2020.20
Wenn aus den 'Scannerdaten Lager' Geräte ohne Artikel in Materiallieferscheine übergeben wurden, dann wurden die Zeilen immer mit der Zeilenart 'Vorhaltegerät' erstellt, auch wenn in den Scannerdaten z.B. 'Leistungsgerät' eingetragen war. Dies wurde durch eine spezielle Programmierung verursacht, die nun geändert worden ist. Beim Erstellen von Materiallieferscheinen sind immer die Werte aus den Scannerdaten führend. Das betrifft z.B. auch die Einsatzart, die nur, wenn sie leer übergeben wird, aus der Lagereinrichtung ermittelt wird.
- FIN-3632 - REBU: Swiss QR einlesen, Betrag blank
Auslieferung mit 2020.20, 2020.12.001
War beim Einlesen einer QR-Rechnung kein Betrag vorhanden, lief die Verarbeitung auf einen Fehler und es wurden keine Werte in die Eingangsrechnung übernommen. Dies wurde nun korrigiert, sodass auch QR-Rechnungen ohne Betrag eingelesen werden können.
- FIN-3667 - Inventur: Artikelverfolgung bei Funktion "Lagerbestand berechnen"
Auslieferung mit 2020.20, 2020.12.004
Wird im Inventur Buch. Blatt die Funktion "Lagerbestand berechnen..." ausgeführt, stehen die Optionen "Pro Chargennr." und "Pro Seriennr." zur Verfügung, um Artikel mit Verfolgungsspezifikation in den Buchungszeilen dementsprechend aufzugliedern. Diese Optionen hatten keine Auswirkung, sodass die Inventur solcher Artikel erschwert war. Die Aufgliederung nach Verfolgungsnummern funktioniert nun wieder, sodass die betroffenen Artikel direkt erkannt werden. Die Chargen- und/oder Seriennummern werden in den dafür vorgesehenen Feldern ausgegeben.
- FIN-3702 - VK: Bruttopreis wird nicht berücksichtigt
Auslieferung mit 2020.20
Im Artikel (Übersicht oder Karte, Register 'Fakturierung') oder den VK-Listenpreisen kann die Checkbox 'VK-Preis inkl. MWSt' aktiviert werden, um den hinterlegten VK-Preis als Bruttopreis zu verwenden. Zusätzlich muss das Feld 'MWSt Geschäftsbuch.-Gr.(Preis)' gefüllt sein, das in Kombination mit der MWSt Produktbuchungsgruppe des Artikels den Steuersatz ermittelt. In Verkaufsbelegen ergibt sich dann aus Menge und VK-Preis der Bruttobetrag. Der VK-Preis wird entsprechend, um den eingestellten Steuersatz reduziert, dargestellt.
Diese Einrichtung funktionierte nur aus dem Artikelstamm. Nun kann sie auch wieder in den VK-Listenpreisen verwendet werden.
- FIN-3715 - Anfragevorgang: Zeilennummer wird nicht vergeben
Auslieferung mit 2022, 2020.20, 2020.12.003
Bei der Neuanlage von Anfragevorgangszeilen konnte es vorkommen, dass keine Zeilennummern vergeben wurden. Dieses Problem trat nur auf, wenn vorher fehlerhafte Zeilen in die Datenbank geschrieben wurden. Die Zeilennummernermittlung in Anfragevorgang und Anfrage wurde dahingehend erweitert, dass trotzdem korrekte Zeilen erstellt werden.
- FIN-3750 - Scannerdaten: Feld "Zeilennr. ermitteln" in Report 5144033
Auslieferung mit 2020.20
Der Report 'Scannerdaten xls Import (5144033)' wurde um das Feld "Zeilennr. ermitteln" erweitert, das für die Erstellung von Preis- und Lieferinformationen aus der Scannerschnittstelle benötigt wird. Eine aktuelle Excelvorlage kann im Support angefragt werden.
- FIN-3796 - Report 5144033 - Scannerdaten xls Import - Von Zeile 3
Auslieferung mit 2020.20
Das Einlesen in die "Scannerdaten Lager" per Report 5144033 war nur noch ab Zeile 3 der Excelvorlage möglich. Diese Einstellung wurde nun standardmäßig auf Zeile 2 geändert und das Feld ist wieder editierbar. Auch bei der Ausführung über die Zeitsteuerung werden die Daten wieder ab Zeile 2 importiert.
- FIN-3940 - Katalogartikel Import (Gültig von/Gültig bis)
Auslieferung mit 2020.20
Beim Excel-Import von Katalogartikeln per Report 5143897 werden sowohl neue Datensätze angelegt als auch vorhandene aktualisiert. Die Aktualisierung hat bei den Feldern "Gültig von" und "Gültig bis" nicht funktioniert. Dies wurde nun korrigiert.
- FIN-4068 - X-Rechnung : Ust-ID Debitor wird nicht übertragen
Auslieferung mit 2020.20
Bei der Erstellung von elektronischen Rechnungen (XRechnung) wurde die USt-ID des Debitors nicht mehr übergeben. Sie wird nun wieder aus dem Debitorenstamm übernommen.
- FIN-4072 - XRechnung: Anlagen mit großer Dateiendung (z.B.*.PDF) werden nicht in die XML eingebettet
Auslieferung mit 2020.20
Sollten beim Erstellen einer XRechnung Dokumente angehängt werden, so konnte es vorkommen, dass diese nicht verarbeitet wurden, wenn deren Dateiendungen großgeschrieben wurden, also z.B. *.PDF statt *.pdf. Dies wurde nun korrigiert, sodass alle Schreibweisen akzeptiert werden.
- FIN-3933 - Clone 2020: Mengengeräteproblem in Rechnungsvorschlägen aus Vorhaltungen in Auftragserfassungen
Auslieferung mit 2020.20
Wenn ein Rechnungsvorschlag für Aufträge mit Geräten erstellt wird, dann wird kein Fehler ausgegeben, wenn die Monatsabrechnung zu Geräten bereits abgeschlossen ist.
Denn die Reihenfolge der Arbeiten sollte sein:
Vorhaltegeräte für den Rechnungsvorschlag abrechnen.
Vorhaltegeräte aus anderen Quellen in der Gerätebuchhaltung abrechnen.
Den Rechnungsvorschlag erst dann erstellen, wenn die Geräteabrechnung ausgeführt und beendet ist.
Der Rechnungsvorschlag übernimmt dann diejenigen Geräteergebnisse, die für ihn von Bedeutung sind. /Abteilungen/Materialabrechnung/Aufträge, Rechnungsvorschlag, Rechnung, Erstellen.
Produktbereich Baubetriebsabrechnung und Geräteabrechnung
Hervorgehobene Highlights der Version
Keine Änderungen enthalten.
Weitere Neuerungen
- FIN-3496 - Integration KST Auftragswerte zusätzliche Werte und Korrekturen
Auslieferung mit 2020.20
In FINANCE in der KSt-Planwert Karte (5004220) wird bei der Übergabe der Planwerte von BUILD folgendes zusätzlich befüllt bzw. korrigiert:
Belegdatum mit Übertragungsdatum von BUILD (Neubefüllung).
Buchungsperiode mit aktuellem Monat des Arbeitsdatums (Neubefüllung).
Belegnummer = Auftragsnummer aus BUILD (Neubefüllung).
Früher wurde die Auftragssumme Brutto aus BUILD übernommen, heute wird hier derzeit "0" übergeben. Hier ist für die Zukunft eine andere Übertragung geplant.
Das Feld "Neuanlagesystem" in Finance wird mit dem Wert "NevBuild" vorbelegt, damit man erkennt, dass dieser Wert aus Build kommt. (Neubefüllung)
Alle anderen Werte bleiben wie bisher.
- FIN-3497 - Integration: Nachtragsinformation von Build an Finance
Auslieferung mit 2020.20
In FINANCE in der KSt-Planwert Karte (5004220) wird bei der Übergabe der Nachtragswerte von BUILD folgendes zusätzlich befüllt bzw. korrigiert:
Belegdatum mit Übertragungsdatum von BUILD (Neubefüllung).
Buchungsperiode mit aktuellem Monat des Arbeitsdatums (Neubefüllung).
Belegnummer = Auftragsnummer aus BUILD (Neubefüllung).
Früher wurde die Auftragssumme Brutto aus BUILD übernommen, heute wird hier derzeit "0" übergeben. Hier ist für die Zukunft eine andere Übertragung geplant.
Das Feld "Neuanlagesystem" in Finance wird mit dem Wert "NevBuild" vorbelegt werden, damit man erkennt, dass dieser Wert aus Build kommt. (Neubefüllung)
Alle anderen Werte bleiben wie bisher.
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
- FIN-3604 - Scannerdaten Lager: Fehler bei Erstellung von Mat.-LS mit Geräten
Auslieferung mit 2020.20
Wenn aus den 'Scannerdaten Lager' Geräte ohne Artikel in Materiallieferscheine übergeben wurden, dann wurden die Zeilen immer mit der Zeilenart 'Vorhaltegerät' erstellt, auch wenn in den Scannerdaten z.B. 'Leistungsgerät' eingetragen war. Dies wurde durch eine spezielle Programmierung verursacht, die nun geändert worden ist. Beim Erstellen von Materiallieferscheinen sind immer die Werte aus den Scannerdaten führend. Das betrifft z.B. auch die Einsatzart, die nur, wenn sie leer übergeben wird, aus der Lagereinrichtung ermittelt wird.
- FIN-3933 - Clone 2020: Mengengeräteproblem in Rechnungsvorschlägen aus Vorhaltungen in Auftragserfassungen
Auslieferung mit 2020.20
Wenn ein Rechnungsvorschlag für Aufträge mit Geräten erstellt wird, dann wird kein Fehler ausgegeben, wenn die Monatsabrechnung zu Geräten bereits abgeschlossen ist.
Denn die Reihenfolge der Arbeiten sollte sein:
Vorhaltegeräte für den Rechnungsvorschlag abrechnen.
Vorhaltegeräte aus anderen Quellen in der Gerätebuchhaltung abrechnen.
Den Rechnungsvorschlag erst dann erstellen, wenn die Geräteabrechnung ausgeführt und beendet ist.
Der Rechnungsvorschlag übernimmt dann diejenigen Geräteergebnisse, die für ihn von Bedeutung sind. /Abteilungen/Materialabrechnung/Aufträge, Rechnungsvorschlag, Rechnung, Erstellen.
Produktbereich Nachunternehmerverwaltung
Hervorgehobene Highlights der Version
- FIN-2771 - Erfassung weiterer Schlussrechnungen im NU
Auslieferung mit 2020.20
Im Bereich der Nachunternehmer-Rechnungen war nach einer Schlussrechnung bisher der NU-Vertrag abgeschlossen und es konnten keine weiteren Schlussrechnungen erfasst werden. Das hat sich nun unter bestimmten Voraussetzungen geändert.
Man kann nach einer Schlussrechnung weitere Rechnungen erfassen, sofern der Gesamtwert des Teilvertrages inkl. Nachträge noch nicht erreicht ist.
Diese Rechnungen können das Gesamtvolumen des NU-Teilvertrages inkl. Nachträge nicht über die eingestellten Toleranzen hinaus überschreiten.
Rechnungen werden in der Verarbeitung und allen Einstellungen wie Schlussrechnungen behandelt. Daraus folgt z.B., dass der Zahlbetrag einer Rechnung nicht negativ sein darf, um damit ggf. eine Rückzahlung zu erwirken.
Es ist möglich, mehrere Rechnungen nach einer Schlussrechnung zu erfassen, bis das Gesamtvolumen des Teilvertrages inkl. Nachträge (und Toleranzen) erreicht ist.
Ein Vorauszahlungsabbau ist auch in Rechnungen möglich, wenn nach einer Schlussrechnung eine weitere Vorauszahlung geleistet wurde. Da sich die Rechnungen an dieser Stelle ebenfalls wie Schlussrechnungen verhalten, ist der Abbau mit der ersten Rechnung (nach der SR) vollständig zu buchen.
Die Einstellung "Vertrag bei SR auto. schließen" ist nicht geeignet, wenn man weitere Rechnungen erfassen möchte, da hier der Teilvertrag nach der Schlussrechnung abgeschlossen wird. Daher darf sie nicht aktiviert sein.
Die Rechnungsart "Anforderung/Rechnung" wurde auf "Anforderung" geändert.
Aktuell ist die Verwendung der neuen Rechnungsart noch nicht empfohlen, wenn im NU-Teilvertrag per Leistungszuwachs gebucht wird, da die Einbehalte für fehlende Bescheinigungen in diesem Fall in der Rechnung nicht korrekt ermittelt werden. Diese Konstellation wird kurzfristig ergänzt.
Weitere Neuerungen
- FIN-3487 - Bauhandwerkersicherung (Sicherheitsleistung BGB)
Auslieferung mit 2020.20
In diversen Pages wurde die Bezeichnung von "Sicherheitsleistung nach § 648 a BGB" auf "Sicherheitsleistung nach § 650 f BGB" geändert.
Das betrifft die Pages:
- 460 Kreditoren & Einkauf Einr.
- 5004004 Adressfilter setzen
- 5003714 Lieferant Mehrfachauswahl
- 5004183 Lieferantenübersicht
- 5004184 Lieferant Karte
- 5143923 Lieferantenprojekte
- 5377250 WEBLieferant
- 5003690 Nachunternehmer Vertrag Karte
- 5003692 Nachunternehmer Teilvertrag
- 5377388 Nachunternehmer Vertrag Summen
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
- FIN-2969 - Aufzulösende Einbehalte für Bescheinigungen werden nicht korrekt ermittelt
Auslieferung mit 2020.20
Werden fehlende Bescheinigungen eingereicht bzw. ungültige verlängert, können die dazu bisher gebildeten Einbehalte über die Page 'Adresse NU-Bescheinigung Karte (5143943)' angezeigt werden. Dazu sind diese Einbehalte zunächst zu 'Ermitteln' und dann zu 'Bearbeiten' (Aufruf im Kopf bezogen auf alle Einbehalte zur ausgewählten Adresse und in den Positionen gefiltert auf die markierte Bescheinigung).
In der folgenden Page 'Aufzulösende NU-Einbehalte (5143983)' werden grundsätzlich sämtliche Einbehalte aufgelistet, also auch solche zu ungültigen Bescheinigungen, die in der Regel nicht aufzulösen sind. Die Funktionalität wurde an dieser Stelle erweitert, sodass es möglich ist, nur die Einbehalte der gültigen Bescheinigungen zu ermitteln. Dies wird durch das neue Feld 'Abzug %' gesteuert, dass in dem Fall durch 'Ermitteln' auf 0 gesetzt wird. Alle Einbehalte, für die 'Abzug %' = 0 gilt, sollten demzufolge aufgelöst werden. Um es dem Anwender einfacher zu machen, wurde ein neues Einrichtungskennzeichen in der 'Kreditoren Einkauf Einr.' implementiert: ‚Aufzulös. Einbehalte filtern‘ (Register 'NU-Abzüge/Einbehalte'). Ist dieses aktiviert, wird die Page 'Aufzulösende NU-Einbehalte (5143983)' direkt mit dem Filter 'Abzug %' = 0 geöffnet.
- FIN-3652 - NU-Vertrag mit abweichendem Währungscode
Auslieferung mit 2020.20
Wird in einem NU-Vertrag ein abweichender Währungscode (bezogen auf die Mandantenwährung) hinterlegt, wird dieser in die dazugehörigen Teilverträge und NU-Rechnungen übergeben. Beim Übertragen ins Rechnungseingangsbuch ist dann zu beachten, dass in der entsprechenden Rechnung und auch im Anzahlungsvorgang derselbe Währungscode verwendet wird. Ist dies nicht der Fall, wird eine Fehlermeldung ausgegeben.
Wurde der Anzahlungsvorgang manuell (per Funktion "Anzahlungsvorgang erstellen") angelegt, so wurde der Währungscode aus dem Teilvertrag auch in diesen übergeben. Das erfolgte jedoch nicht, wenn der Anzahlungsvorgang gemäß Einkaufseinrichtung automatisch mit dem Teilvertrag angelegt wurde. Dieser Fehler wurde nun behoben.
Außerdem funktionierte in NU-Verträgen ohne Anzahlungsvorgang die Prüfung beim Übertragen der Schlussrechnung nicht korrekt, sodass auch Rechnungen, deren Währungscodes übereinstimmten, auf Fehler liefen. Dies wurde ebenfalls korrigiert.
- FIN-3668 - Skontierfähiger Betrag in NU-Rechnung falsch
Auslieferung mit 2020.20, 2020.12.003
Das Skonto bei Schlussrechnungen und in bestimmten Konstellationen auch bei Abschlagsrechnungen wurde nicht korrekt berechnet, sofern bei den vorherigen Abschlagsrechnungen ebenfalls schon Skonto gezogen wurde. Das gezogene Skonto wurde von den bereits geleisteten Zahlungen abgezogen, sodass die skontierfähigen Beträge und damit auch die berechneten Skontobeträge in der NU-Rechnung (nicht im Anz.-Vorgang) zu hoch waren. Dies wurde behoben, sodass die Werte in der NU-Rechnung wieder korrekt berechnet und auch davon abhängige Reports entsprechend ausgegeben werden.
- FIN-4026 - Integration: 'Auftragssumme nach Nachlass' bei Neuanlage eines NU-Teilvertrags nicht gefüllt
Auslieferung mit 2020.20
Besteht eine aktive Anbindung zu FINANCE und in BUILD werden Nachunternehmerleistungen beauftragt, dann wird in FINANCE ein Nachunternehmervertrag mit den entsprechenden Parametern erstellt. Dabei werden u.a. die Felder "Auftragssumme pauschal" und "Auftragssumme nach Nachlass" gefüllt. Zusätzlich wird ein Teilvertrag angelegt, in den bisher nur die "Auftragssumme pauschal" übernommen wurde. Nun wird analog zum Hauptvertrag auch die "Auftragssumme nach Nachlass" gefüllt.
Produktbereich Baulohn
Hervorgehobene Highlights der Version
- FIN-3559 - Quarantäne, Verdienstausfall nach §56 IfSG ab 01.04.21; Berechnung aus einer Nettoentgeltdifferenz anhand einer Nettotabelle
Auslieferung mit 2022, 2020.20, 2020.12.003
Quarantäne; Höhe der Entschädigungszahlung ab 01.04.21 (Patch 2020.12.003)
Berechnung Verdienstausfall aus einer Nettoentgeltdifferenz anhand einer Nettotabelle
Hinweis:
Die Berechnungen des Verdienstausfalls werden ab dem 01.04.21 (das gilt auch für Rückrechnungen) automatisch nach der nun gültigen Berechnung ausgeführt. Dafür ist keine weitere Einrichtung notwendig.
Ermittlung des Soll- und Istentgelts
Ermittlung des Arbeitsentgelts analog EntgFG und die folgende Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt nach der Nettoentgeltdifferenz analog § 106 SGB III (KuG). Durch den Verweis auf das Entgeltfortzahlungsgesetz erfolgt die Ermittlung des Arbeitsentgelts als Ausgangsgröße für die Ermittlung der Entschädigung auf bekannten Regelungen, die in den systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen bereits seit Jahren hinterlegt sind. Dies gilt auch für den Verweis auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes, mit der für alle Verfahrensbeteiligten eine einfach nachvollziehbare Berechnung des Verdienstausfalls sichergestellt wird.
Das tatsächliche Bruttoentgelt (ohne EGA), ist das was der MA nach der Kürzung aufgrund der Quarantäne oder Sorgeberechtigt Quarantäne erhalten würde. Das ist das Istentgelt.
Ermittlung des fiktiven ausgefallen Bruttoentgeltes nach EntgFG. Das ist das fiktive ausgefallene Entgelt.
Das tatsächliche Bruttoentgelt (ohne EGA) = Istentgelt und das fiktive ausgefallene Entgelt sind zusammen addiert das Sollentgelt. Das ist das Entgelt, was der Mitarbeiter ohne Arbeitsausfall bekommen hätte.
Rundung des Soll- und Istentgelts
Die jeweiligen Entgelte (Soll- und Istentgelt) werden nun über folgende Formel gerundet: Entgelt in Cent + 1000 / 2000 = Ganze Zahl (Komma stellen entfallen) x 2000 = Wert zum Ablesen in der Tabelle LVO-Abzugstabelle. Wenn man nicht über die Formel rechnen möchte, dann hilft: Der Wert des Entgeltes, der am nächsten am jeweiligen Tabellenwert liegt ist der zu ermittelnde.
Diese Tabelle stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: https://confluence.nevaris.com/download/attachments/262572615/LVO-Abzugstabellen_2021_BMG_Ost-West.xlsx?version=1&modificationDate=1623675549763&api=v2
Ermittlung des pauschalierten Nettoentgeltes zum Soll- und Istentgelts und Nettoausfallentschädigung
Aus diesen beiden gerundeten Bruttobeträgen (Soll- und Istentgelt) werden die beiden Nettoentgelte pauschaliert mit Hilfe der Tabelle LVO-Abzugstabelle errechnet (abgelesen) und deren Differenz ist das Nettoentgelt, das ausgefallen ist. Die Entschädigung beträgt 100% der ermittelten Differenz.
Sorgeberechtigt Quarantäne; Höhe der Entschädigungszahlung ab 01.04.21
Ermittlung des Soll- und Istentgelts
Wie bei Quarantäne.
Rundung des Soll- und Istentgelts
Wie bei Quarantäne.
Ermittlung des pauschalierten Nettoentgeltes zum Soll- und Istentgelts und Nettoausfallentschädigung
Aus diesen beiden gerundeten Bruttobeträgen (Soll- und Istentgelt) werden die beiden Nettoentgelte pauschaliert mit Hilfe der Tabelle LVO-Abzugstabelle errechnet (abgelesen) und deren Differenz ist das Nettoentgelt, das ausgefallen ist. Die Entschädigung beträgt 67% der ermittelten Differenz, begrenzt auf 2.016,00 EUR für einen vollen Monat. Diese Tabelle stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: https://confluence.nevaris.com/download/attachments/262572615/LVO-Abzugstabellen_2021_BMG_Ost-West.xlsx?version=1&modificationDate=1623675549763&api=v2
Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge zur Entschädigungszahlung
Die Sozialversicherungsbeiträge werden - wie bisher im Fall der Quarantäne - vom Arbeitgeber auch für den Arbeitnehmer übernommen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden aus dem ausgefallenen Bruttoentgelt ermittelt.
Bei Quarantäne: als Basis der Berechnung für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge zählt die Differenz des Bruttoentgelts Sollentgelt und Istentgelt zu 100 %. Hieraus sind die individuellen Beiträge zur KV, PV, RV, AV, U1, U2 und U3 zu ermitteln. Die jeweiligen Arbeitnehmeranteile übernimmt der Arbeitgeber.
Bei Sorgeberechtigt Quarantäne: als Basis der Berechnung für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge zählt die Differenz des Bruttoentgelts Sollentgelt und Istentgelt zu 80 %. Hieraus sind die individuellen Beiträge zur KV, PV, RV, AV, U1, U2 und U3 zu ermitteln. Die jeweiligen Arbeitnehmeranteile übernimmt der Arbeitgeber.
Abweichend zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit, muss der Arbeitgeber Beiträge für die U1, U2 und U3 (Insolvenzgeld) weiter ermitteln und abführen.
Die ermittelten Beiträge bekommt der Arbeitgeber voraussichtlich ebenso von der zuständigen Behörde auf Antrag erstattet.
Die SV-Beiträge zur gesetzlichen Versicherung für den Quarantänezeitraum zahlt zunächst der Arbeitgeber. Diese Beiträge bekommt der Arbeitgeber voraussichtlich ebenso von der zuständigen Behörde auf Antrag erstattet.
Darüber hinaus zahlt und trägt der Arbeitgeber zunächst auch die Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung im Firmenzahler-Verfahren. Diese Beiträge bekommt der Arbeitgeber voraussichtlich ebenso von der zuständigen Behörde auf Antrag erstattet.
Dafür ist in der Baulohn-Einrichtung eine interne Steuerung notwendig:
In der Einrichtung des Baulohns als "Weitere Interne Steuerung" die Zeichenfolge #QUF anfügen, das bedeutet: "Quarantäne, freiwillige Versicherung. Der Arbeitgeber bezahlt den vollen Zuschuss zur KV, PV". Das ist möglich für freiwillig versicherten Arbeitnehmern-Firmenzahler (Abwicklung KV: Abführung).
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Einrichtung, Register Prüfen, "Weitere Interne Steuerung".
Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung im Selbstzahler-Verfahren werden für einen Quarantänezeitraum dagegen zunächst vom Arbeitnehmer gezahlt und getragen. Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber einen geringeren Zuschuss und muss sich den Beitragsanteil, der auf den Quarantänezeitraum entfällt, selbst per Antrag von der zuständigen Behörde erstatten lassen. Auch bei einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei einer Versicherung in einem berufsständischen Versorgungswerk oder bei einer befreienden Lebensversicherung erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verringerte Zuschüsse und muss sich den Beitragsanteil, der auf den Quarantänezeitraum entfällt, selbst per Antrag von der zuständigen Behörde erstatten lassen.
Hinweise:
Anspruch auf Entschädigungszahlung wegen Quarantäne
Folgende Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entschädigung nach § 56 IfSG:
- Quarantäne wurde nach § 30 IfSG angeordnet
- berufliches Tätigkeitsverbot wurde nach § 31 IfSG angeordnet
- seit dem 31.03.2021: Personen, die sich nach § 30 IfSG (Absonderung) i.V.m. § 32 IfSG (Verordnungs-Ermächtigung) und § 36 Abs. 8 S. 1 IfSG (VO-Ermächtigung Einreise aus Risikogebiet) absondern/abgesondert werden Dies gilt auch bei vorsorglicher Absonderung vor Anordnung.
Die Entschädigung wird vom Arbeitgeber für die ersten 6 Wochen gezahlt und auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet (§ 56 Abs. 5 IfSG). Ab der 7. Woche erhält der Arbeitnehmer auf Antrag die Entschädigung direkt von der zuständigen Behörde. Gemäß § 56 Abs. 2 IfSG erfolgt die Entschädigungszahlung ab der 7. Woche nicht mehr in Höhe des Krankengelds nach § 47 SGB V, sondern in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls (max. 2.016 Euro/monatlich).
Notwendige Anpassungen am Fehlzeitengrund für Quarantäne
Damit der max. Entschädigungszeitraum für 6 Wochen (=42 Tage) vom Programm erkannt werden kann, muss dieser angepasst werden: Der Fehlzeitengrund mit der Bedeutung: Quarantäne, muss auf den
*Abgabegrund 30 geändert werden;
*zusätzlich müssen die LFZ max. Tage auf 42,0 (Tage) und
*die Einstellung zu Kürzung SV-Tage auf: Sofortige Kürzung gesetzt werden.
/Stammdaten/Fehlzeitengründe
Zusammentreffen von Kurzarbeit oder Krankheit und Quarantäne
Wenn der Arbeitnehmer vor der angeordneten Quarantäne krank war oder in angeordneter Kurzarbeit war, besteht kein Anspruch auf Entschädigungszahlung nach § 56 IfSG. Stattdessen besteht weiterhin ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Kurzarbeit.
Bitte erfassen sie für diese Zeiten krank oder KuG in NEVARIS. Bei KuG ist darauf zu achten, dass ggf. im Antrag ein Kennzeichen für den Mitarbeiter zu setzen ist.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeiten/Fehlzeitenperiode erfassen
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten erfassen
/Berichte/Berichte drucken/ <BLOKUGAA> oder <BLOKUGSAISON>
Anspruch auf Entschädigungszahlung wegen Sorgeberechtig Quarantäne = Kinderbetreuung
Aufgrund einer behördlichen Anordnung wurden Betreuungseinrichtungen für Kinder, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geschlossen oder deren Betreten untersagt. Diese Maßnahme dient zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten. Erwerbstätige Sorgeberechtigte haben in den ersten 10 Wochen oder 20 Wochen für Alleinerziehende einen Anspruch auf Entschädigung zur Betreuung ihrer Kinder. Folgende Voraussetzungen müssen für den Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG erfüllt sein:
- Die Kinder haben das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder sind behindert und auf Hilfe angewiesen.
- Die Kinder werden in diesem Zeitraum vom Arbeitnehmer selbst betreut, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können.
- Der Verdienstausfall ist für sie nicht vermeidbar (z. B. durch Abbau von Urlaub oder Zeitguthaben).
Ein Anspruch besteht nicht, wenn eine Schließung ohnehin ablaufen würde (z. B. wegen Schulferien, an Feiertagen oder Wochenenden). Wenn das Kind krank wird und zu Hause gepflegt werden muss, besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach dem IfSG. Die Pflege des kranken Kinds ist hier vorrangig. Der Maximalzeitraum von 10 oder 20 Wochen muss nicht an einem Stück ausgeschöpft werden. Der Entschädigungszeitraum braucht nicht zusammenhängend zu verlaufen. Für den Fall, in denen die 10 oder 20 Wochen nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden: Dieser Zeitraum muss in Arbeitstage umgerechnet werden.
Ein Vollausfall aufgrund Kurzarbeit schließt einen Anspruch nach § 56 Absatz 1a IfSG aus, da der Arbeitnehmer ohnehin einen vollständigen Arbeitsausfall hat. Der Arbeitnehmer kann daher sein Kind selbst betreuen bzw. sein Kind mit Behinderungen, das auf Hilfe angewiesen ist selbst betreuen/pflegen. Er erhält für diese Zeit Kurzarbeitergeld, aber keine Entschädigung, da die Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs nicht vorliegen.
Wenn Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstausfall gemäß § 56 Abs. 1a IfSG besteht, gilt in den ersten 10 Wochen oder 20 Wochen für Alleinerziehende folgendes:
Als Entschädigung gelten 67 Prozent des dem Arbeitnehmer entstandenen Netto-Verdienstausfalls, begrenzt auf 2.016,00 EUR für einen vollen Monat.
Seit dem 31.03.2021 gilt: Die Entschädigung zahlt der Arbeitgeber während des gesamten Zeitraums aus.
Die Dauer bzw. die bereits gewährten Tage für die Entschädigungszahlung für die Kinderbetreuung muss manuell überwacht werden. Bitte erfassen Sie ausschließlich bis zur jeweiligen Anspruchshöhe.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeiten/Fehlzeitenperiode erfassen
Antragsfrist und Anträge
Antragsfrist (Ausschlussfrist) wird auf 2 Jahre verlängert. Es gibt noch keine bundeseinheitlichen Formulare oder ein elektronisches Verfahren für die Beantragung des Arbeitsgebers bei der Erstattungsbehörde. Bitte nutzen Sie zur Auswertung die Personallistendefinition.
Dieses Beispiel wurde nun noch ergänzt um die jeweilige Steuerklasse des Mitarbeiters
/Berichte/Personallisten, Definition, Bearbeiten, Beispiele, Quarantäne.
Vorgehen mit Gesundheitsbehörde vorab klären
Gesundheitsbehörden können für die Berechnung der Entschädigungszahlung sowie der Beitragserstattung an den Arbeitgeber auch abweichend vorgehen. Klären Sie daher vorab mit der zuständigen Behörde, welche Ausfalltage erstattet werden und wie die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgen soll. Wenn die Gesundheitsbehörde nach der Abrechnung einen abweichenden Betrag erstattet, klären Sie das weitere Vorgehen direkt mit der Behörde.
NEVARIS kann in diesem Fall keine Empfehlung geben.
Zuständig ist in aller Regel das Gesundheitsamt des Wohnsitzes des Beschäftigten, nicht das Amt am Betriebssitz des Unternehmens. In einzelnen Bundesländern oder Regionen können auch andere Behörden zuständig sein. Unterstützung finden Sie in der Übersicht Zuständige Behörden - Anspruch auf Entschädigung bei untersagter Tätigkeit oder Quarantäne nach dem IfSG (pdf) (Stand 22.03.2020) und in der Datenbank des Robert-Koch-Instituts https://tools.rki.de/PLZTool/.
- FIN-3988 - Quarantäne, Erstattungsbuchungen der Arbeitgeberanteile; Auswertung der anteiligen Umlagen auf den Verdienstausfall nach §56 IfSG
Auslieferung mit 2020.20
Erstattung bei Quarantäne SV-Beiträge – Erstattungsbuchungen
Die SV-Beiträge zur KV, RV, AV, PV und die Umlagen (U1, U2 und U3) bei Quarantäne und Sorgeberechtigt Quarantäne, werden dem Arbeitgeber erstattet. Das sind die übernommenen Arbeitnehmer und die jeweiligen Arbeitgeberbeiträge auf das ausgefallene Bruttoentgelt. Für diese Erstattung kann nun jeweils eine Buchung für Quarantäne, Sorgeberechtigt Quarantäne ausgelöst werden. Zusätzlich kann eine weitere Buchung für die Umlagen ausgelöst werden.
Wenn gewünscht ist, diese Erstattungsbuchungen auszulösen, dann können dazu bei der Kontierung der AG-Anteile Einträge erstellt werden.
Die Abkürzungen sind ERST-QU (für Quarantäne) und ERST-QS (für Sorgeberechtigt Quarantäne) und ERST-QUUMLAGE (für die Umlagen).
Für jede dieser Erstattungsbuchung ist eine Kontierung (Soll und Haben) nötig.
Die Konten zur Erstattung sind: Forderungen gegenüber der Behörde als Soll-Sachkonto und Ertragskonto oder Aufwandskonto als Habenkonto.
Ab wann werden die Erstattungen gebucht? Die Einträge können mit einem entsprechenden Gültig ab Datum erstellt eingetragen werden, so dass zuvor manuell gebuchte Erstattungen bei Rückrechnungen nicht versehentlich doppelt gebucht werden. Der Betrag ist die Summe der AG-Anteile zur SV und der Anteil der Umlagen, negativ gerechnet, wie Sie in den Personallisten mit der Definition zur Quarantäne und Sorgeberechtigt Quarantäne als AG-Anteile zur SV bzw. Anteil Umlagen auch ausgewertet werden können.
Empfehlung:
Wir möchten darauf hinweisen, dass die tatsächliche Erstattung der Behörde anders sein kann. Sollten Sie als Arbeitgeber Zweifel haben, ob und in welcher Höhe ein Anspruch nach dem IfSG besteht, empfehlen wir, sich vorab an die zuständige Gesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes zu wenden.
Die Forderung der Nettoentschädigung (Verdienstausfall) kann bereits mit der entsprechenden Lohnart gebucht werden, die die Nettozahlung auf die Abrechnung bringt. (Forderungen gegenüber der Behörde als Soll-Sachkonto)
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile
Quarantäne und Umlagen: weitere Details
Wenn Quarantäne oder Sorgeberechtigt Quarantäne abgerechnet wird, dann können auch die anteiligen Umlagen erstattet werden.
Wenn dies gebucht werden soll, dann bei der Kontierung der AG-Anteile einen Eintrag ERST-QUUMLAGE erstellen. Gebucht wird ab dem Ab Datum dieses Eintrags.
Gerechnet wird mit Arbeitstagen, d.h der zu den jeweiligen Umlagen ermittelte Gesamtbetrag, wird durch die Arbeitstage des Monats geteilt und mal ausgefallen Quarantänetage genommen.
Empfehlung:
Wir möchten darauf hinweisen, dass die tatsächliche Erstattung der Behörde anders sein kann. Sollten Sie als Arbeitgeber Zweifel haben, ob und in welcher Höhe ein Anspruch nach dem IfSG besteht, empfehlen wir, sich vorab an die zuständige Gesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes zu wenden.
Quarantäne und Umlagen: Auswertung in den Personallisten
In den Personallisten können die anteiligen auf die Quarantäne oder Sorgeberechtigt Quarantäne entfallenden Umlagen auch ausgewertet werden. Dazu aus den Beispielen eine neue Definition erstellen. Wenn der Eintrag manuell nachgetragen werden in der bestehenden Definition, dann lautet er: Lohnartenfilter: VAUMLAGE; Tabelle: Lohnkonto; Wert: Ermittlung; Feld aus Lohnkonto: Einzelwert.
/Berichte/Personallisten, Aktionen Definition, Bearbeiten, Beispiele, Quarantäne. Eine neue Definition erstellen.
- FIN-4028 - Kurzarbeit, Verlängerung der vollen Erstattung der SV-Anteile bis 31.12.21 und Erstattung bei Qualifizierung ab 01.01.22
Auslieferung mit 2020.20
Achtung: Aufgrund anhaltenden Corona-Pandemie sind die aktuellen Kurzarbeiterregeln für Unternehmen in der Corona-Krise bis zum Jahresende verlängert worden (Stand:15.09.21)
Kurzarbeit, Verlängerung der vollen Erstattung der SV-Anteile bis 31.12.21
Kurzarbeit, volle Erstattung der SV-Anteile bis 31.12.21 (ab Version 2020.20)
Die volle Erstattung der SV-Anteile zu Kurzarbeit ist bis zum 31.12.21 verlängert worden.
Dies wird automatisch verarbeitet.
/Abteilungen/Baulohn, KuG-Stammnummern.--
Es kann zunächst mit einem Workaround zur vollen Erstattung der SV-Anteile bis zur Installation der Version 2020.20 gearbeitet werden:
Kurzarbeit, volle Erstattung der SV-Anteile bis 31.12.21 (ab Version 2020.12.003 und bis zur Version 2020.20)
Die volle Erstattung der SV-Anteile zu Kurzarbeit ist bis zum 31.12.21 verlängert worden. Diese Verarbeitung wird erst mit der NEVARIS Finance Version ab 2020.20 automatisch verarbeitet.
Für die Verarbeitung mit der NEVARIS Finance Version ab 2020.12.003 ist folgendes notwendig, sofern konjunkturelle Kurzarbeit ab dem 01.10.21 abgerechnet wird:
Bei den KuG-Stammnummern, in der Spalte "2021: Volle SV-Erstattung bis" das Datum: 31.12.2021, eintragen
Die Spalte kann eingeblendet werden. Für den kommenden Zeitraum Saison-KuG ist bei den entsprechenden KuG-Stammnummern kein Datum notwendig.
/Abteilungen/Baulohn, KuG-Stammnummern.
Kurzarbeit bis 31.12.21 bei konjunkturellem KuG und Saison-KuG im Monat 12.21
Es werden die bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Zugangserleichterungen auch den Betrieben eingeräumt, die nach dem 30. September 2021 Kurzarbeitergeld eingeführt haben. Ab dem 1. Januar 2022 geltend die erleichterten Zugangsvoraussetzungen nicht mehr.
Gleiches gilt für die Entlastung der Arbeitgeber durch die vollständige Erstattung der von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge, diese Regelung wird auch verlängert, d.h. bis zum 31. Dezember 2021 werden weiterhin 100 Prozent der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form erstattet.
Saison-Kurzarbeitergeld im Monat 12.21
Für Saison-Kurzarbeit im Monat 12.21 gilt:
Für gewerbliche Arbeitnehmer werden die Sozialversicherungsbeiträge zu 100% erstattet, und zwar pauschaliert.
Auch für Angestellte werden im Dezember 100% der Sozialversicherungsbeiträge pauschaliert erstattet, sofern bei der KuG-Stammnummer ein Datum bei "Genehmigt ab" eingetragen ist, dass vor dem 31.12.21 ist.
Saison-Kurzarbeitergeld ab 01.22
Für gewerbliche Arbeitnehmer werden die Sozialversicherungsbeiträge zu 100% erstattet, und zwar nicht mehr pauschaliert, sondern nach der tatsächlichen Ermittlung der SV-Beiträge.
Ab dem 01.01.22 werden Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte nicht mehr erstattet; ab 01.01.22 können aber bei Angestellten zusätzlich die Regeln für die Qualifizierung greifen, damit würden bei Angestellten auch 50% der Sozialversicherungsbeitrage pauschaliert erstattet werden.
Kurzarbeit und Qualifizierung, ab 01.01.22
Wenn während der Kurzarbeit eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme begonnen wird, dann können ab 01.01.22 50% der Sozialversicherungsbeiträge pauschaliert erstattet werden. Was genau zu einer förderfähigen Qualifizierungsmaßnahme gehört, dazu erkundigen Sie sich bitte bei der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn dies zutrifft, dann im Personalstamm im Register KuG ein Datum eintragen bei "Qualifizierung KuG gültig bis". Den Monat eintragen (den Ersten des Monats), in dem die Maßnahme endet. Dieses Datum belassen, solange die Maßnahme dauert. Eine Auswahl zu "Qualifizierung wegen KuG" wird nicht benötigt, weil (anders als in früheren Jahren) nicht differenziert wird. Es gilt "Qualifizierung KuG gültig bis", solange es ein Datum zwischen dem 01.01.22 und Ende Juli 23 ist.
Hinweis: Das Datum (01.01.22) darf erst nach Ablauf der 100%igen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge eingetragen werden. Das heisst ab dem Abrechnungsmonat 01.22. Bei gewerblichen Mitarbeitern im Baugewerbe erst ab 04.22 (Ende des Saison-KuG-Zeitraumes).
Auf der Abrechnungsliste wird ein Datum "Weiterbildung ab" gedruckt. Das ist der erste Monat, zu dem das aktuelle Datum "Qualifizierung KuG gültig bis" laut Historie eingetragen war.
Wenn das Datum genauer gedruckt werden soll, dann kann außerdem eine Qualifikation (siehe die Qualifikationen zum Personalstamm) mit einem Von-Datum in diesem Monat vorhanden ist, wird genauer deren Von-Datum genommen um es auf der Abrechnungsliste zu drucken.
/Stammdaten/Personalstamm/Register KuG
/Stammdaten/Personalstamm/Aktionen, Personalstamm, Qualifikationen
Druck zur-Saison-Kurzarbeit im Monat 12.21 und ab 01.22
In 12.21 wird die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nach der pauschalierten Berechnung gedruckt und ausgewiesen (100% pauschalierte Erstattung der SV-Beiträge). Das gilt für gewerbliche Mitarbeiter und Angestellte.
Ab 01.22 wird die die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für gewerbliche Mitarbeiter nach der tatsächlichen Berechnung gedruckt und ausgewiesen (100% der tatsächlich ermittelten SV-Beiträge).
Ab 01.22 werden Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte nicht mehr erstattet; ab 01.22 können aber bei Angestellten zusätzlich die Regeln für die Qualifizierung greifen, damit würden bei Angestellten auch 50% der Sozialversicherungsbeitrage pauschaliert erstattet werden.
Beim Druck zur Kurzarbeit werden die verschiedenen Fälle zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in der Abrechnungsliste getrennt.
/Berichte/Berichte drucken, <BLOKUGSAISON KuG-Antrag auf Saison-KuG und MWG>
Druck zur konjunkturellen Kurzarbeit bis 12.21 und ab 01.22{}
Bis 12.21 wird die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nach der pauschalierten Berechnung gedruckt und ausgewiesen (100% pauschalierte Erstattung der SV-Beiträge).
Ab 01.22 werden Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr erstattet; ab 01.22 können aber bei Angestellten zusätzlich die Regeln für die Qualifizierung greifen, damit würden bei Angestellten auch 50% der Sozialversicherungsbeitrage pauschaliert erstattet werden.
Beim Druck zur Kurzarbeit wird die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge = 50% wegen Weiterbildung in der Abrechnungsliste ausgewiesen.
/Berichte/Berichte drucken, <BLOKUGAA KuG-Antrag auf konjunkturelles KuG>
- FIN-4088 - Kurzarbeit, geänderte Weisung zur Erhöhung des Leistungssatzes ab 4. und 7. Monat, rückwirkend zum 01.04.21
Auslieferung mit 2020.20
Kurzarbeit, Leistungshöhe, bei Bezugsdauer ab 01.04.21 - Änderung
Diese Änderung, der in der Weisung vom 17. Dezember 2020 in Nummer 2.3 getroffenen Auslegung zu § 421c Abs.2 Satz SGB III, wurde am 28.09.2021 durch folgende neue Weisung ersetzt.
Link zur Weisung der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202109011_ba147160.pdf
Für den Anspruch auf den erhöhten Leistungssatz wird nun auf den Mitarbeiter abgestellt. Entscheidend ist, ob der Mitarbeiter spätestens im März 2021 das erste Mal Kurzarbeitergeld bezogen hat. Es kommt nicht darauf an, ob der Betrieb bis Ende März 2021 Kurzarbeit eingeführt hat.
Für die Berechnung des erhöhten Leistungssatzes werden dann sämtliche Monate ab März 2020 berücksichtigt, in denen Kurzarbeitergeld tatsächlich vom Mitarbeiter bezogen wurde. Unerheblich ist dabei, ob in dem Betrieb durchgängig Kurzarbeit durchgeführt wurde. Die Zählung beginnt nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit nicht wieder von vorne.
Das gilt auch rückwirkend.
Die betroffenen Betriebe werden über die geänderte Auslegung von der zuständigen Arbeitsagentur informiert und auf die Möglichkeit der Einreichung von Korrekturanträgen hingewiesen. Dazu sind Rückrechnungen notwendig.
Konjunkturelle Kurzarbeit, Leistungshöhe
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent). Ab dem 4. Bezugsmonat und ab dem 7. Bezugsmonat kann das Kurzarbeitergeld gestaffelt erhöht werden – vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent.
Wichtig: Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bis 31. Dezember 2021 gilt nur, wenn bis spätestens Bezugsmonat März 2021 der individuelle Mitarbeiter erstmalig Kurzarbeitergeld bezogen hat.
Dazu zählen auch die Saison-KuG-Monate 03.20, 12.20, 01.21, 02.21, und 03.21.
Kurzarbeit, mit erhöhten Leistungssätzen auch ab 01.04.21 abrechnen
Wenn bei der KuG-Stammnummer, die gilt für den Mitarbeiter, der aktuelle Zeitraum ein "Genehmigt-ab-Datum" VOR dem 01.04.21 (z.b. 01.03.21) hat, dann gelten Monate davor mit Kurzarbeit nicht mehr als zusätzliche Bezugsmonate. Es werden bei den Mitarbeitern, die dieser KuG-Stammnummer zugeordnet sind, alle Bezugsmonate ab dem 01.03.2020 berücksichtigt.
/Abteilungen/Baulohn, KuG-Stammnummern, Zeiträume.
Kurzarbeit, ohne erhöhte Leistungssätze abrechnen
Wenn bei der KuG-Stammnummer, die gilt den Mitarbeiter, der aktuelle Zeitraum ein "Genehmigt-ab-Datum" ab 01.04.21 hat, dann gelten Monate davor mit Kurzarbeit nicht mehr als zusätzliche Bezugsmonate. Es wird dann also immer nur der aktuelle Monat betrachtet.
/Abteilungen/Baulohn, KuG-Stammnummern, Zeiträume.
Volle SV-Erstattung bei konjunkturellem KuG bis 31.12.21
Bei den KuG-Stammnummern in der Spalte "2021: Volle SV-Erstattung bis" das Datum: 31.12.2021 eintragen.
Abteilung/Baulohn/Einrichtung/KuG-Stammnummern
Bei den KuG-Stammnummern über Aktion Zeiträume sowohl für Saison-KuG als auch für konjunkturelles KuG „Volle Erstattung ab“ ein ab-Datum mit dem 01.03.20 vorzugeben.
Abteilung/Baulohn/Einrichtung/KuG-Stammnummern/Aktionen/Zeiträume: "Volle SV-Erstattung ab".
Saison-Kurzarbeitergeld, mit erhöhten Leistungssätzen ab 12.21 abrechnen
Bei Mitarbeitern, die im Zeitraum 03.20 bis 03.21 bereits einmal Saison-Kurzarbeitergeld bezogen haben, kann auch im Monat 12.21 der Leistungssatz erhöht werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet, ab dem 4. Bezugsmonat und ab dem 7. Bezugsmonat kann auch das Saison-Kurzarbeitergeld gestaffelt erhöht werden – vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent.
Dazu bei der KuG-Stammnummer für Saison-KuG, den bisherigen Eintrag, mit einem "Genehmigt-ab-Datum" VOR dem 01.04.21 weiterverwenden. Das kann auch der Eintrag sein, der bereits vorhanden ist mit einem "Genehmigt-ab-Datum" 01.03.2020
/Abteilungen/Baulohn, KuG-Stammnummern, Zeiträume.
Wichtig: Die Erhöhung des Saison-Kurzarbeitergeldes bis 31. Dezember 2021 gilt nur, wenn bis spätestens Bezugsmonat März 2021 der individuelle Mitarbeiter erstmalig Kurzarbeitergeld bezogen hat. Dazu zählen auch die Saison-KuG-Monate 03.20, 12.20, 01.21, 02.21, und 03.21.
Volle SV-Erstattung bei Saison-KuG bis 31.12.21
Bei den KuG-Stammnummern über Aktion Zeiträume sowohl für Saison-KuG als auch für konjunkturelles KuG „Volle Erstattung ab“ ein ab-Datum mit dem 01.03.20 vorzugeben.
Abteilung/Baulohn/Einrichtung/KuG-Stammnummern/Aktionen/Zeiträume: "Volle SV-Erstattung ab".
Hinweise, einzelne Mitarbeiter
Sollte bei einzelnen Mitarbeitern, die Erhöhung des Leistungssatzes gewünscht (oder nicht gewünscht) sein, so kann der Leistungssatz auch manuell bestimmt werden.
/Stammdaten/Personalstamm/Register KUG, Abweichender Leistungssatz: Eingabe 60/67, 70/77, 80/87
Hilfsweise kann auch mit einer neuen zusätzlichen KuG-Stammnummer gearbeitet werden, die einen entsprechenden Zeitraum eingetragen bekommt, um entweder den Leistungssatz der zugeordneten Mitarbeiter zu erhöhen oder nicht. Dabei werden jedoch je KuG-Stammnummer getrennte Anträge gedruckt.
Dazu bei den KuG-Stammnummern für eine Stammnummer mehrere Einträge erstellen, zB A1812K und A1812R. Die tatsächliche Stammnummer dazu, im Beispiel A1812, in der Spalte "Druck KuG-Stammnummer" eintragen. Bei den Personalnummern jeweils die passende Stammnummer eintragen, also A1812K oder A1812R. Die Zeiträume zu den KuG-Stammnummern entsprechend den Regeln anlegen.
Weitere Neuerungen
- FIN-3458 - Baulohn, Übersicht zur 2020.20, sonstiges
Auslieferung mit 2022, 2020.20
Vorbereitungen
Es sind bereits Vorbereitungen für das Update zum Jahreswechsel enthalten.
weitere Änderungen:
Tätigkeitsschlüssel
Es steht eine aktuelle Import-Datei für die Tätigkeitsschlüssel zur Verfügung.
Diese neuen Stammdaten können wir als Datei bereitstellen. Der Name ist bloTaetigkeit.txt.
Importiert werden kann sie dann über:
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Import, Tätigkeitsschlüssel-Import
SV-Meldungen
Bei Sofortmeldungen muss, wenn noch keine Versicherungsnummer bekannt ist, aber die Staatsangehörigkeit im Personalstamm eingetragen werden.
Eine Sofortmeldung wird auch erstellt, wenn kurz vorher ein Austritt war, obwohl für diesen Austritt noch keine Abmeldung erstellt wurde; kurz vorher bedeutet: im Vormonat oder Monat.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.
Arbeitsbescheinigung, gekündigt am
Das Datum "Gekündigt am" wird nicht automatisch gesetzt, wenn einer der folgenden Sachverhalte zutrifft:
Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Gesetz oder Tarifvertrag.
Das Arbeitsverhältnis war befristet.
Es wird SV-Aussteuerung als Fehlzeit gemeldet.
/Berichte/Bescheinigungswesen, Arbeitsbescheinigung, Bearbeiten, Bearbeiten: Gekündigt am.
Ausland, Druck Antrag
Ein Antrag zur A1-Bescheinigung kann gedruckt werden, wenn die Verarbeitung in Perfidia quittiert wurde. Wenn die Quittung der Annahmestelle zur Meldung nicht gefunden wird, dann wird sie auch in anderen Mandanten gesucht. Mit Art, Art des Empfängers, Dateifolgenummer, BBNR Absender.
/Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, Aktionen Ausland A1, Berichte, Druck Antrag
Lohnarten, Netto auf Brutto, Winterbau-Umlage
Wenn eine Lohnart definiert ist von Netto auf Brutto zu rechnen, dann wird der Anteil des Arbeitnehmers zur Winterbau-Umlage wird in die Berechnung mit einbezogen. Sie gilt also als Abzug vom Brutto.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Steuerung
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung
Personalstamm SV, Statuskennzeichen
Die Auswahl im Register SV zum Statuskennzeichen für SV-Meldungen mit Bezug auf den Arbeitgeber lautet jetzt:
Ehegatte oder Eingetragener Lebenspartner nach dem LPartG.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung, Statuskennzeichen
Personalstamm SV, Beitragsgruppe 0 oder 2 zur Arbeitslosenversicherung
Für Arbeitnehmer, die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente vollendet haben: die Regelung, dass die Beitragsgruppe 0 zur AV gilt, läuft zum Ende Jahr 2021 aus.
Ab 2022 gilt wieder AV = 2, halber Beitrag, das ist der Anteil des Arbeitgebers.
Mit dem vom Bundesrat am 25.11.2016 beschlossenen Flexirentengesetz entfiel der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung nur befristet vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2021.
Wenn anders im Personalstamm, dann wird dort ab dem aktuellen Abrechnungsmonat 01.22 (nicht vorher) ein Fehler ausgegeben.
Der Personalstamm ist vor der Abrechnung 01.22 entsprechend zu korrigieren.
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen und
/Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung, Beitragsgruppe AV
Personalstamm SV, Umlagekasse wählen - Besonderheiten
Die Umlagekasse darf nur in einigen Fällen von der Einzugsstelle (Krankenkasse) abweichen.
Zum Beispiel bei gleichzeitig privat krankenversicherten (KV 0), arbeitslosenversicherungsfreien (AV 0) und berufsständischer RV (RV 0) mit Personengruppenschlüssel 190.
Ebenso bei einigen Kombinationen zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse, zum Beispiel bei der Personengruppen 113 Nebenerwerbslandwirt.
Bei weiteren zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse, zum Beispiel bei der Personengruppe 112 Mitarbeitende Familienangehörige kann gar keine Umlage U1 oder U2 ausgewählt werden.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung, Prüfen.
Personalstamm, Bauzuschlag
Wenn ein Tarif eingetragen wird und noch keine Einstellung zum Bauzuschlag vorhanden ist, dann wird nun immer der 31.12.2099 als Stichtag vorgeschlagen, bis zu dem ein Bauzuschlag gilt.
(Bisher wurde immer der 31.03. des Folgejahres vorgeschlagen.)
/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn und Gehalt
Sofern gewünscht ist den Stichtag für viele Mitarbeiter zu ändern, dazu gibt es eine vorhandene Verarbeitung
Es wird geändert im Personalstamm, in dem der alte Stichtag steht auf den vorgegebenen neuen Stichtag.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, Stichtag Bauzuschlag erhöhen (bzw. ändern).
Berufsständische RV, Übergangsbereich, Meldung zur Beitragserhebung bei Auszahlung
Wenn bei berufsständischer Rentenversicherung außerdem der SV-Übergangsbereich gilt und wenn der AG-Anteil ausgezahlt wird, der AN-Anteil also nicht bekannt ist, dann wird bei der Meldung zur Beitragserhebung der AN-Anteil zum Pflichtbeitrag so gerechnet: vermindertes RV-Brutto mal Prozentsatz zur RV minus AG-Anteil zur RV. Der AN-Anteil und der AG-Anteil ergeben dann den Pflichtbeitrag.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Datenträger Beitragsnachweis erstellen, DASBV
Betriebsprüfung euBP, Dateifolgenummer
Wenn für die Betriebsprüfung euBP eine Datei mit den Daten der Finanzbuchhaltung erstellt wird, dann wird in dem Fall, es gibt mehrere Absender-Betriebsnummern, mit denen in der Datenbank gemeldet wird, hier auch die Dateifolgenummer pro Absender benutzt.
Dort ist es die Nummer (hilfsweise) in: "Versorgungsbezug Folgenummer".
Für den Fall, diese Daten werden in einem anderen Mandanten als dem Mandanten des Baulohn ausgeführt: während die Datei erstellt wird, sind vorübergehend Berechtigungen erteilt, um die "Dateifolgenummern pro Absender" zu lesen und zu ändern.
/Berichte/Personallisten, Betriebsprüfung euBP, Daten der Finanzbuchhaltung, Ausführen und Datenträger.
Sozialkasse, Anmeldung und ZVK-Personengruppe
Die Anmeldung bei der Sozialkasse wird nur ausgeführt, wenn aktuell die ZVK-Personengruppe im Personalstamm eingetragen ist.
/Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen, Ausführen, Beschäftigungszeiten (ANMEL).
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialkasse.
Rückrechnung vorbereiten, Rückrechnungstiefe
Wenn "Rückrechnung vorbereiten" ausgeführt wird, dann werden am Ende die Personalnummern und Monate genannt, für die eine Rückrechnung vorgemerkt ist, bei denen aber der Monat vor der Rückrechnungstiefe laut der Einrichtung liegt, so dass eine Rückrechnung nicht vorbereitet und nicht ausgeführt wird.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen ausführen, Rückrechnung vorbereiten
/Abteilungen/Einrichtung/Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung
Pfändungen, Hinweise
Wenn bei aktuellen Pfändungen verschiedene unterhaltsberechtigte Personen eingetragen sind, dann kommt beim Prüfen im Personalstamm ein Hinweis. Die unterhaltspflichtigen Personen sind üblicherweise in allen Pfändungen identisch.
/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Personalstamm, Pfändungen/Darlehn
/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen
Druck Pfändungen, Pfändungen Lohnarten/Beträge
Beim Druck der pfändbaren Lohnarten und Beträge Bericht Pfändungen Lohnarten/Beträge <BLOABRPFD> wird, wenn es bei einer aktuellen Pfändung ein verbleibendes Nettoentgelt gibt, dieses gedruckt; in der Zeile der Abzüge, zur Info.
/Bericht, Pfändungen Lohnarten/Beträge <BLOABRPFD>
Import Stammdaten, Pfändungstabelle
In der Pfändungstabelle ist ganz rechts der Stichtag der Gültigkeit der Tabelle eingeblendet (Aktuell: 01.07.21).
/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Personalstamm, Pfändungen/Darlehn, Aktionen Pfändbar Beträge
/Stammdaten/Import Stammdaten/Pfändungstabelle
Personalliste, Tätigkeit:
Die Personalliste "Tätigkeit" gibt jetzt den neuen Tätigkeitsschlüssel aus.
Berichte/Personallisten, Tätigkeit, Mitarbeiter pro Tätigkeit/Berufsstellung/Ausbildung
LSt-Bescheinigung, Geburtsdatum
Wenn bei den Lohnsteuerkarten ein Vortrag (Grund: VO) mit dem steuerrechtlichen Geburtsdatum erfasst ist, dann wird dieses auch auf der LSt-Bescheinigung ausgegeben und entsprechend gemeldet.
/Vor der Abrechnung/Lohnsteuerkarten, Eintrag mit Grund: VO
/Nach der Abrechnung/LSt-Bescheinigung, Drucken
LSt-Bescheinigung, Konfession
Wenn bei der LSt-Bescheinigung ein Betrag für die Kirchensteuer ermittelt wird (Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers), aber keine Konfession (Kirchensteuermerkmale), dann wird am Ende ein Hinweis dazu ausgeben (Zur Kirchensteuer konnte keine Konfession ermittelt werden). Es wurde ggf. vergessen eine Rückrechnung aufgrund geänderter Lohnsteuerabzugsmerkmale zu erstellen.
/Nach der Abrechnung/LSt-Bescheinigung, Drucken
Import Stammdaten, Beitragssätze
Beim Import der Beitragssätze wird zusätzlich geprüft, wenn zwar ein neuer Eintrag zum Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag lt. Datei gemeldet wird, aber der Eintrag, der schon da ist, den gleichen Prozentsatz hat. Solche Eintrage merken keine Rückrechnungen für die entsprechende Krankenkasse mehr vor.
Diese zusätzliche Prüfung zur Vermeidung von unnötigen Rückrechnungen ist z.b. notwendig geworden, aufgrund einer verspäteten Eintragung des Krankenversicherung-Zusatzbeitrages der AOK Bayern (BBNR 87880235) in der Datenbank der ITSG (dieser erfolgte erst am 17.08.2021), jedoch rückwirkend zum 01.01.21, der sich aber zur bisherigen Höhe des Krankenversicherung-Zusatzbeitrages (bis 31.12.2020) mit 1,1 % sich nicht verändert.
/Stammdaten/Import Stammdaten/Import Beitragssätze
Sachbezug und keine Erstattung bei Entgeltfortzahlung oder bei Beschäftigungsverbot
Wenn bestimmte Sachbezüge nicht bei der Erstattung der Entgeltfortzahlung und bei Beschäftigungsverbot berücksichtigt werden sollen, dann kann hilfsweise als Kennung Einmalbezug: „ZZ = nicht melden" bei der Lohnart eingetragen werden. Das ist schon zur Abrechnung notwendig und kann auch per Rückrechnung ausgeführt werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Kennung, Durchschnitt: Kennung Einmalbezug: ZZ (nicht melden)
Erläuterung:
Generell werden Sachbezüge mit in die Erstattungen eingerechnet, es kann jedoch eine Unterscheidung geben nach Sachbezügen und einzelne Krankenkassen die Erstattung ablehnen:
Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren): Unter Ziffer 1.6 Erstattungsfähige Aufwendungen (1.6.1 Allgemeines): Dort ist beschrieben, dass es bei der Qualifizierung von erstattungsfähigem Arbeitsentgelt zunächst nicht auf die beitragsrechtliche Beurteilung des Entgeltbestandteils ankommt.
„Entscheidend ist vielmehr, dass es sich um Aufwendungen des Arbeitsgebers handelt, zu denen er nach den einschlägigen tarif- oder arbeitsrechtlichen Regelungen auch in dem Zeitraum der Entgeltfortzahlung oder eines Beschäftigungsverbots verpflichtet ist und diese mithin zu den entgeltlichen Ansprüchen im Sinne der maßgebenden Regelungen des EFZG und des MuSchG gehören.“ Damit könnten "freiwillige" Leistungen ausgeschlossen sein.
Wir können Ihnen allerdings nur (unverbindliche) Informationen zum Erstattungsverfahren geben. Verbindliche Entscheidungen kann nur die jeweilige Umlagekasse treffen.
- FIN-3534 - SV, Ergänzungen zu: Rückmeldung der KK zur Mitgliedschaft; maschineller Storno bei nicht oder späterer Mitgliedschaft
Auslieferung mit 2022, 2020.20
Elektronische Mitgliedsbestätigung
Seit 01.01.2021 sind die Papierbescheinigungen zur Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse entfallen. Statt einer Papierbescheinigung erhalten Arbeitgeber eine elektronische Rückmeldung dazu. Auf Grundlage der Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung oder bei einem Krankenkassenwechsel reagiert die Krankenkasse mit einer elektronischen Rückmeldung. In der Rückmeldung ist angegeben, ob eine Mitgliedschaft zu dieser Krankenkasse besteht. Zudem wird ein Beginn-Datum angegeben. Sofern
die Mitgliedschaft nicht besteht wird dies auch mit einer elektronischen Rückmeldung mitgeteilt.
Elektronische Mitgliedsbestätigungen werden nur einmal, auch bei zukünftigen Änderungen an den Arbeitgeber geliefert.
Wenn die Krankenkassen per Datei eine elektronische Mitgliedsbescheinigung übermitteln, dann kommen diese mit den übrigen Rückmeldungen ins Programm.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.
Die bisherige Verarbeitung wurde ergänzt:
Sofern aufgrund einer eingelesenen Rückmeldung die Mitgliedschaft nicht besteht oder erst später besteht, müssen die bereits erstellten Meldungen (Anmeldung oder An- und Abmeldungen aufgrund Krankenkassenwechsel) sofern möglich maschinell als Stornomeldungen zum Versand bereit gestellt werden.
Das auch ohne, dass zuvor eine Rückrechnung dazu erstellt wird - eine Rückrechnung ist zudem jedoch auch auf jeden Fall erforderlich, um korrigierte Meldungen zu erhalten.
Kasse bestätigt die Mitgliedschaft, oder nicht
Die Krankenkassen teilen mit, ob ein Arbeitnehmer Mitglied in der Kasse ist; in der Regel nach einer Anmeldung, die abgegeben wurde, oder einem Krankenkassenwechsel.
Diese Auskunft der Kassen wird bei den Rückmeldungen eingelesen. Das gibt Einträge mit dem Grund "04M Auskunft, ob Mitglied". Dabei kann es diese Probleme geben:
Es besteht gar keine Mitgliedschaft. Oder es besteht eine Mitgliedschaft, sie beginnt aber später.
Dann wird beim Eintrag zur Rückmeldung der Text dazu rot als Fehler gekennzeichnet. Über den "Lookup" auf den Text können die Regeln angezeigt werden, die für diese Antworten gelten, das sind:
Mitgliedschaft besteht.
Datum gleich Datum der Anmeldung: nichts zu tun.
Mitgliedschaft besteht. Datum später als Datum der Anmeldung:
Anmeldung stornieren und neu. In diesem Fall werden vom Programm die Anmeldung oder die An- und Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel automatisch als Storno bereitgestellt. Das geschieht während dem Einlesen der Rückmeldungen. Zusätzlich wird die Krankenkasse in der Personalhistorie auf leer gesetzt und es werden die SV-Meldungen für die Personalnummer im aktuellen Monat ausgeführt.
Was tun?
Die richtige Kasse erfragen, in der Historie eintragen, im aktuellen Monat eine Rückrechnung und dann die SV-Meldungen ausführen, so dass die ursprüngliche Anmeldung auch neu erstellt wird.
Mitgliedschaft besteht nicht. Wenn Anmeldung: Anmeldung stornieren
In diesem Fall wird vom Programm die Anmeldung automatisch als Storno bereitgestellt. Das geschieht während dem Einlesen der Rückmeldungen. Zusätzlich wird die Krankenkasse in der Personalhistorie auf leer gesetzt und es werden die SV-Meldungen für die Personalnummer im aktuellen Monat ausgeführt.
Was tun?
Die richtige Kasse erfragen, in der Historie eintragen, im aktuellen Monat eine Rückrechnung und dann die SV-Meldungen ausführen, so dass die ursprüngliche Anmeldung auch neu erstellt wird.
Außerdem wird in der Übersicht der einzelnen SV-Meldungen in der Box "Melden außer der Reihe" ein Hinweis dazu angezeigt, zum Beispiel "Anmeldung: falsche Kasse".
Besonderheit: Familienversichert
Bei familienversicherten Arbeitnehmern erfolgt in allen Fällen die Rückmeldung "Mitgliedschaft besteht nicht", da die Familienversicherung keine eigene Mitgliedschaft begründet.
Hier wird unterschieden, ob ein BeginnDatum in der Rückmeldung angegeben wird, oder nicht.
Sofern zusätzlich ein BeginnDatum in der Rückmeldung angegeben wird, ist die richtige Krankenkasse gewählt worden. Es ist nichts weiter zu veranlassen.
Bei einer Rückmeldung ohne zusätzliche Angabe eines Datums ist eine falsche Krankenkasse gewählt worden. Was tun?
Die richtige Kasse erfragen, in der Historie eintragen, im aktuellen Monat eine Rückrechnung und dann die SV-Meldungen ausführen, so dass die ursprüngliche Anmeldung auch neu erstellt wird.
Besonderheit: Privat versichert:
In diesen Fällen erfolgt stets die Rückmeldung "Mitgliedschaft besteht nicht", da der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist. Es sind keine weiteren Aktivitäten erforderlich.
Weitere Details:
Wenn möglich, werden die Rückrechnungen bereits vorbereitet; aber ohne die richtige Kasse können sie nicht automatisch ausgeführt werden.
Wenn möglich, werden SV-Meldungen bereits ausgeführt, wenn die Rückmeldungen eingelesen werden. Dazu wird die Krankenkasse in der Historie des Personalstamms auf leer gesetzt; das führt dazu, dass die Anmeldung storniert wird.
Die Hinweise bleiben rot im Abrechnungsmonat, in dem die Rückmeldungen eingelesen wurden, es sei denn, es wurde schon eine Rückrechnung ausgeführt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ausführen und Ergebnis auf Rückmeldungen.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Historie, Sozialversicherung, den Monat suchen und Bearbeiten.
/Vor der Abrechnung/Rückrechnung vorgemerkt und Rückrechnung ausführen
Weitere Details zu: Kasse bestätigt die Mitgliedschaft später, oder nicht
Personalstamm:
Wenn die Krankenkasse zurückgemeldet hat, dass eine Mitgliedschaft nicht oder erst später besteht, dann wird, wenn der Personalstamm geprüft wird, ein Fehler ausgegeben. Dies nur in dem Monat, in dem die Rückmeldung eingelesen wurde.
Was tun? Die richtige Kasse erfragen für den aktuellen Abrechnungsmonat erfragen.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Allgemein, Fehler Personalstamm
/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Prüfen und Register Sozialversicherung
Abrechnung:
Auch die Abrechnung wird nicht ausgeführt, wenn eine Rückmeldung der Kasse vorliegt, dass die Mitgliedschaft und die Anmeldung nicht übereinstimmen.
Was tun? Die richtige Kasse erfragen für den aktuellen Abrechnungsmonat erfragen.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung
Druck Lohnkonto
Beim Druck des Lohnkontos wird nach der Zeile (des Monats) für die Krankenkasse eine Zeile zur "Mitgliedschaft" ausgegeben, sofern in einem der Monate die Mitgliedschaft von der Kasse bestätigt wurde.
/Berichte/Berichte drucken, <blolktoaj Lohnkonto>.
- FIN-3537 - Ausland, A1 Verfahren – Druck des Antrag für mehrere Länder; Kontaktperson, wenn keine Niederlassung
Auslieferung mit 2022, 2020.20, 2020.12.003
Ausland A1, Druck Antrag (2020.12.003)
Wenn ein Antrag wegen Ausland A1 gemeldet ist und die Rückmeldung gekommen ist, dann werden beim Druck des Antrags in dem Fall, es wurden "mehrere Länder" gemeldet, diese Länder aufgeführt, mit den Kürzeln wie FR für Frankreich. Es zählen für den Druck, die zweistelligen ISO-Codes (ISO 3166 alpha-2).
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausland A1, Druck Antrag.
Ausland A1, Kontaktperson, wenn keine Niederlassung (2020.12.003)
Wenn bei einer Meldung zu Ausland A1 kein Ansprechpartner gefunden werden kann, weil keiner bei der Niederlassung eingetragen ist oder keine Niederlassung geführt wird, dann wird die Kontaktperson aus den Firmendaten ermittelt: aus der Adresse der Firma, dort ist es der "Standard-Adressat".
/Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausland A1, Datenträger.
- FIN-3722 - Erweiterung der Standard Perbit Schnittstelle
Auslieferung mit 2022, 2020.20
Daten an perbit, Erweiterung
(Das ist Teil eines Zusatzmoduls). Wenn Daten an das Personalinformationssystem perbit übergeben werden, dann ist die "Satzart 01" so ergänzt:
Als Feld 46 das Datum SV-ausgesteuert laut dem Register Beschäftigung im Personalstamm, als Feld 47 das Freie Filterfeld laut dem Register Zuordnung im Personalstamm.
Außerdem (auch dieses ist ein Zusatzmodul) aus dem Register Beschäftigung, zum "Langzeitkonto" Beginn und Nummer des Kontos als die Felder 48 und 49.
Wenn dies gewünscht ist, dann kann dies eingerichtet werden:
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Einrichtung, Register Prüfen, bei "Weitere interne Steuerung" zu den Einträgen am Ende folgende vier Zeichen hinzufügen: #P46.
Aufruf: Report Datenexport perbit über die Toolbar.
- FIN-3813 - SV, Anforderung von Jahresmeldungen - unerwartete Zeichenlänge
Auslieferung mit 2022, 2020.20, 2020.12.004
Anforderung Jahresmeldungen, von der Kasse angefordert (2020.12.004)
Wenn eine Krankenkasse Jahresmeldungen für Kalenderjahr anforderte, sorgte das Einlesen der Rückmeldungen, in der FactBox der DEÜV-Meldungen zu einem Fehler, weil eine unerwartete Zeichenlänge geliefert wird.
Der Fehler trat nur in dem Monat auf, in dem die Meldung eingelesen wurde. Das wurde behoben.
/Vor der Abrechnung/SV-Rückmeldungen
/Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis. Die Box "Melden außer der Reihe".
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis. Die Box "Melden außer der Reihe".
- FIN-3827 - Neue MOD-ID
Auslieferung mit 2022, 2020.20
Mod-ID
Es ist die neue Kennung der Software für Meldungen an die Sozialversicherungsträger enthalten. Diese ist spätestens ab 01.11.21 nötig, damit die Annahmestellen die Dateien akzeptieren. Dies geschieht automatisch.
- FIN-3886 - RV, Gesonderte Meldung (GML57) - Versionsnummer bei Hinderungsgrund-Meldungen
Auslieferung mit 2022, 2020.20
Gesonderte Meldungen (GML57) - Versionsnummer bei Hinderungsgrund-Meldungen
Bei Antworten auf eine Anforderung einer Gesonderten Meldung (GML57) nur in den Fällen, in denen ein Hinderungsgrund vorliegt, ist eine neue Versionsnummer notwendig. Das wurde angepasst.
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Aktionen, Gesonderte Meldungen: Hinderungsgrund
- FIN-3937 - Digitale Lohnschnittstelle, Download Index-Dateien und dtd-Datei
Auslieferung mit 2020.20
Digitale Lohnschnittstelle, Daten für die Finanzverwaltung
Für Prüfer der Finanzverwaltung können die Daten, die im Baulohn abgerechnet wurden, zusammengestellt und in Dateien zu Verfügung gestellt werden: in einer Struktur, die vorgegeben ist.
Zur weiteren Verarbeitung in NEVARIS beachten Sie bitte das Handbuch bloLStDatenversand.pdf.
Digitale Lohnschnittstelle, Download Index-Dateien und dtd-Datei
Für die Einrichtung der Digitalen Lohn-Schnittstelle werden Indexdateien benötigt. Aufgrund einer Änderung des Download-Servers, werden nun die einzelnen Dateien zum Download angeboten.
Die Software der Finanzverwaltung benötigt zusätzlich zwei Dateien im Verzeichnis, die keine Daten enthalten, sondern die Dateien definieren. Deren Namen sind: index.xml (Vorjahr oder laufendes Jahr) und gdpdu-tt-mm-jhjj.dtd.
Für Verarbeitung im Jahreswechsel auf das Vorjahr: index_LetzterProgrammstand.xml
(Wenn im Januar noch mit dem alten Programmstand (vor dem Jahreswechsel-Update) schon Daten zusammengestellt werden müssen.)
/Berichte, Personallisten, Aktion: Digitale Lohn-Schnittstelle, Aktionen: Index-Datei Vorjahr
Für Verarbeitung im laufenden Jahr: index.xml
(Wenn ab Januar noch mit aktuellen Programmstand (nach dem Jahreswechsel-Update) Daten zusammengestellt werden.)
/Berichte, Personallisten, Aktion: Digitale Lohn-Schnittstelle, Aktionen: Index-Datei
Sowie die gdpdu-tt-mm-jhjj.dtd, die jeweils gilt: gdpdu-01-08-2002.dtd
/Berichte, Personallisten, Aktion: Digitale Lohn-Schnittstelle, Aktionen: dtd-Datei holen
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
Keine Änderungen enthalten.
Weitere Programmbereiche
Hervorgehobene Highlights der Version
Keine Änderungen enthalten.
Weitere Neuerungen
- FIN-3943 - Verschlagwortung von Niederlassung
Auslieferung mit 2020.20
Wenn nur eine Kostenstelle in den Zeilen eines Beleges, zum Beispiel einer Verkaufsrechnung vorhanden ist, wird diese in das Einfachverschlagwortungsfeld für DocuWare geschrieben. Die zusätzlichen Daten zur Kostenstelle wie der Bauleiter werden dabei ermittelt. Bisher fehlte in dem Zusammenhang allerdings die Ermittlung der Niederlassung. Dies wurde jetzt ergänzt.
- FIN-4031 - Korrekturen Swiss QR beim JobRouter Import
Auslieferung mit 2020.20
Bei der QR-Kennung SCOR wird mit der QRIBAN aus dem JobRouter-Import die Bankverbindung des Kreditors ermittelt. Dabei wird aus den Bankverbindungen die erste Bankverbindung ermittelt, bei der die Zahlungsart "ESR" oder "ESR+" ist und die IBAN mit dem Inhalt des Feldes QRIBAN übereinstimmt.
Zudem wird bei der QR-Kennung SCOR die Referenznummer in das gleichnamige Feld im Rechnungseingangsbuch geschrieben und nicht wie zuvor in das Feld "Externe Belegnummer".
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
- FIN-3820 - Berichtseingang auf Startseite ermöglicht u.U. Sicht auf Berichte anderer Anwender
Auslieferung mit 2020.20, 2020.12.004
Das Element "Berichtseingang" auf der Startseite ist standardmäßig auf den aktuellen Benutzer gefiltert. Wird dieser Filter entfernt, dann wurden auch Berichte anderer Anwender angezeigt. Dieses passiert jetzt nicht mehr. Wird der Filter auf den aktuellen Anwender gelöscht oder auf einen anderen Anwender gefiltert, wird hier kein Bericht mehr angezeigt.